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Zum Zeitpunkt der Angliederung Westpreußens an Preußen bestanden höhere Lehranstalten nur in Elbing und Kulm, sowie in den Jesuitenkollegien in Alt Schottland, Deutsch Krone, Graudenz, Konitz und Marienburg. Die "Gesellschaft Jesu" (Jesuiten) wurde durch das päpstliche Breve vom 21. Juli 1773 aufgelöst. Die Jesuitenkollegien wurden sodann in katholische Gymnasien (in Alt Schottland in das Akademische Gymnasium) umgewandelt und zunächst unter Beibehaltung der alten Lehrerschaft fortgeführt. Im Juni 1776 wurde zur Erziehung von Kindern des westpreußischen Adels eine Kadettenschule in Kulm neu eröffnet, die nach ihrem einhundertjährigen Bestehen in Kulm nach Köslin verlegt worden ist. Nach der Angliederung von Danzig und Thorn an Westpreußen im Jahre 1793 traten zu den vorstehend angesprochenen "Gelehrtenschulen" noch die Gymnasien in Danzig und Thorn hinzu. Das Gymnasien in Marienburg kam überhaupt nicht zur Entwicklung und die Gymnasien in Alt Schottland, Graudenz und Konitz wurden im Zuge der napoleonischen Kriege geschlossen. Die Kadettenschule in Kulm sank durch eine mangelhafte Lehrerausstattung und einen mangelhaften Besuch zu einer niederen Schule mit etwas Lateinunterricht herab und erreichte erst nach 1818 wieder den Rang eines Progymnasiums und nachfolgend den Rang einer höheren Bürgerschule. Das Gymnasium in Deutsch Krone wurde 1823 Progymnasium und 1858 vollständiges Gymnasium. Die zunächst eingegangene Anstalt in Konitz wurde 1815 als Gymnasium wieder hergestellt. Anstelle des 1815 förmlich aufgelösten Jesuitengymnasiums in Graudenz wurde dort ein Schullehrerseminar gegründet. In den folgenden Jahrzehnten vergrößerte sich die Zahl der "Gelehrtenschulen" in der Provinz nachhaltig. Die alten Danziger Schulen (Petrischule und Johannisschule) entwickelten sich zu höheren Bürgerschulen und weiter zu Realanstalten. Ähnliche Lehranstalten enstanden in Elbing und Thorn neben den dort bestehenden Gymnasien. In Jenkau bei Danzig entstand durch die "von Conradische Stiftung" ein Schul- und Erziehungsinstitut und auch in Graudenz, Kulm, Marienwerder, Marienburg und Neustadt entwickelten sich höhere Lehranstalten.
Das gesamte Schulwesen der Provinz Westpreußen unterstand ursprünglich der Westpreußischen Regierung in Marienwerder. Im Zuge der Verwaltungsreform im Jahr 1808 wurde zunächst bei der zu dieser Zeit noch bestehenden Kriegs- und Domänenkammer das Westpreußische Kirchen- und Schulkollegium eingerichtet, die bald darauf in den Zuständigkeitsbereich der neugebildeten Westpreußischen Regierung überging. Nach Einrichtung des Konsistoriums in Danzig (1816) bzw. des Konsistoriums und Provinzial-Schulkollegiums in Danzig (später in Königsberg), gingen Aufsicht und Leitung der gelehrten Schulen, der Gymnasien und auch der Schullehrerseminare auf die neue Behörde über, während die Aufsicht über die übrigen Schulanstalten den Regierungen in Danzig und Marienwerder verblieb. Durch "Allerhöchsten Erlaß" vom 26. August 1859 und "Kabinettsorder" vom 3. Januar 1872 wurden auch die Realschulen, Progymnasien und die höheren Bürgerschulen unter die mittelbare Aufsicht des Provinzial-Schulkollegiums gestellt, so daß danach alle öffentlichen höheren Lehranstalten (ab 1910 auch die höheren Töchterschulen) zu dessen Geschäftskreis gehörten.
Die unmittelbare Aufsicht über die "niederen Schulen" wurde im Auftrag der Regierungen durch die ihnen angehörenden technischen Räte, die Regierungs- und Schulräte als Kommissare der Regierung und ständig durch die Ortsschulinspektionen und Kreisschulinspektionen geführt. Mit ihr waren ursprünglich die Ortsgeistlichen und in den evangelischen und katholischen Schulinspektionskreisen die Superintendenten und Dekane beauftragt. Durch Erlaß vom 28. Oktober 1812 wurden auf dem Lande Schulvorstände (bestehend aus dem zuständigen Pfarrer, dem Patron und zwei bis vier Familienvätern) eingerichtet, die als örtliche Aufsichtsbehörde fungierten. Für die Städte waren bereits durch die Städteordnung vom 19. November 1808 städtische Schuldeputationen mit entsprechender Aufsichtsbefugnis eingerichtet. Durch Gesetz vom 11. März 1872 wurde die Schulaufsicht dann allgemein geregelt und insbesondere bestimmt, daß die Ernennung der Lokal- und Kreisschulinspektoren sowie die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeitsbereiche eine ausschließlich staatliche Aufgabe (mithin nicht mehr Bestandteil des geistlichen Amtes, sondern bei Bestellung von Pfarrern ein für diese jederzeit entziehbares Nebenamt) sei. Im Regierungsbezirk Danzig waren 1910 fünfzehn weltliche Kreisschulinspektoren und nebenamtlich sieben evangelische und drei katholische Geistliche tätig. Im Regierungsbezirk Marienwerder waren zur gleichen Zeit dreiunddreißig ständige Kreisschulinspektoren (und nebenamtlich keine Geistlichen) tätig.
Die Landwirtschaftsschule in Marienburg war unmittelbar der Aufsicht der Abteilung für Kirchen- und Schulwesen bei der Regierung zu Danzig unterstellt. Der unmittelbaren Aufsicht der jeweiligen Regierungspräsidenten (nicht der Abteilungen für Kirchen- und Schulwesen) unterstanden einige besondere (meist gewerbliche) Lehranstalten. Im Regierungsbezirk Danzig galt dies für die Städtische Handels- und Gewerbeschule in Danzig, die Navigationsschule in Danzig, die Städtische Gewerbeschule und die Handels- und Gewerbeschule für Mädchen in Elbing, die Erziehungs- und Besserungsanstalt in Konradshammer bei Oliva, die Provinzialgewerbeschule in Danzig (aufgelöst am 1. Oktober 1878), und die Handelsakademie in Danzig (aufgelöst 1891). Im Regierungsbezirk Marienwerder galt dies für die Baugewerkschule in Deutsch Krone, die Maschinenbauschule in Graudenz, die Gewerbeschule in Thorn, die Haushaltungs- und Gewerbeschule für Mädchen in Thorn, und die Haushaltungsschule in Briesen.
Dem Provinzial-Schulkollegium in Danzig unterstanden 1910 folgende Schulen:
Gymnasien in Danzig (Städtisches und Königliches Gymnasium), Elbing, Deutsch Eylau, Deutsch Krone, Graudenz, Konitz, Kulm, Marienburg, Marienwerder, Neustadt, Preußisch Stargard, Schwetz, Strasburg und Thorn.
Realgymnasien in Danzig (Johannisschule), Danzig-Langfuhr, Dirschau, Thorn (mit dem Gymnasium vereinigt) und Zoppot.
Oberrealschulen inDanzig (St. Petri), Elbing und Graudenz.
Progymnasien in Berent, Langfuhr (von Conradische Erziehungsanstalt, früher in Jenkau, seit 1900 in Langfuhr), Löbau, Neumark und Preußisch Friedland.
Realschulen in Kulm, Langfuhr (von Conradische Stiftung), Mewe, Riesenburg und Tiegenhof.
Realprogymnasien in Briesen und Kulmsee.
Schullehrerseminare in Berent, Deutsch Krone, Elbing, Graudenz, Langfuhr, Löbau, Marienburg, Neustadt, Preußisch Friedland, Preußisch Stargard, Thorn (ein evangelisches und ein katholisches Seminar) und Tuchel.
Präparandenanstalten in Deutsch Krone, Elbing, Graudenz, Jastrow, Langfuhr, Löbau, Marienwerder, Preußisch Stargard, Schlochau, Schwetz und Thorn.
Taubstummen- und Blindenanstalten in Marienburg und Schlochau (jeweils Provinzialtaubstummenanstalten), die städtische Taubstummenanstalt in Danzig und die Provinzialblindenanstalt in Königstal bei Danzig.
Höhere Töchterschulen in Berent, Danzig (6), Dirschau, Elbing, Graudenz, Konitz, Marienburg, Marienwerder, Thorn und Zoppot.
das Pädagogische Seminar für höhere Schulen in Danzig.
Am 1. Oktober 1904 wurde in Danzig zudem eine Technische Hochschule für die sechs Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Maschineningenieurwesen und Elektrotechnik, Schiff- und Schiffsmaschinenbau, Chemie, sowie für allgemeine Wissenschaften eröffnet, die dem Unterrichtsministerium in Berlin unmittelbar unterstellt war.
Weiterführende Literatur (vgl. auch Schülerverzeichnisse):
Max Bär, Die Behördenverfassung in Westpreußen seit der Ordenszeit, Danzig 1912 (Reprint als Sonderschrift Nr. 62 des Vereins für Familienforschung in Ost- und Westpreußen, Hamburg 1989);
Reinhold Heling, Personenverzeichnisse der Lehrerseminare - eine familienkundliche Aufgabe in: Altpreußische Geschlechterkunde Neue Folge, Band 19 (1989), Seite 309 ff.;
Kurt Vogel, Die Verzeichnisse der Seminaristen der Lehrerseminare Kl. Dexen und Pr. Eylau 1816 - 1924, Hamburg 1993 (= Sonderschrift Nr. 72 des Vereins für Familienforschung in Ost- und Westpreußen e. V.);
Fritz Naunheim, Das Schullehrerseminar in Marienburg in Westpreußen
Die Zeit von 1812 - 1833 in: Altpreußische Geschlechterkunde Neue Folge, Band 18 (1988), Seite 8 ff.;
Die Zeit von 1833 - 1855 in Altpreußische Geschlechterkunde Neue Folge, Band 21 (1991), Seite 573 ff.;
Die Zeit von 1856 - 1865 in Altpreußische Geschlechterkunde Neue Folge, Band 23 (1993, Seite 299 ff.;
Die Zeit von 1866 - 1886 in Altpreußische Geschlechterkunde Neue Folge, Band 26 (1996), Seite 137 ff.;
Die Zeit von 1887 - 1923 in Altpreußische Geschlechterkunde Neue Folge, Band 27 (1997), Seite 353 ff.;
Ein stehendes Heer gab es in Polen erst seit 1717. Den Regimentern waren dabei bestimmte Bezirke zugewiesen, aus denen sie ihren Unterhalt an Geld zogen. In den 1772 an Preußen angegliederten drei Wojewódschaften standen seinerzeit drei Regimenter, die jeweils halbjährlich (im März und im September) zur Deckung ihres Soldanspruches eine Kopfsteuer und darüber hinaus die Winterbrotgelder ("Hibernen"), eine Art Zusatzsteuer, erhoben. Nach der Angliederung an Preußen errichtete König Friedrich der II. fünf neue Infanterie-Regimenter und ein neues Kavallerie-Regiment, die er teils nach Westpreußen, teils in angrenzende Städte Ostpreußens verlegte. Darüber hinaus erhielten einige alte Regimenter ihre Standorte in der neune Provinz. Bei den neu errichteten Regimentern handelte es sich um
das im Januar 1773 errichtete Füsilier-Regiment Nr. 51, das Marienburg zum Garnisonsort erhielt;
das im April 1773 errichtete Füsilier-Regiment Nr. 52, das Preußisch Holland/Ostpreußen und Mühlhausen/Ostpreußen zum Standquartier erhielt;
das im Juli 1773 errichtete Füsilier-Regiment Nr. 53, das Braunsberg/Ostpreußen zum Garnisonsort erhielt;
das im Dezember 1773 errichtete Füsilier-Regiment Nr. 54, mit Garnisonen in Graudenz und Kulm;
das im Juli 1774 errichtete Füsilier-Regiment Nr. 55, das nach Mewe, Preußisch Stargard und Dirschau gelegt wurde;
das aus abgegebenen Mannschaften alter Husaren-Regimenter im Jahre 1774 neu errichtete Husaren-Regiment Nr. 10, das in verschiedenen kleineren Städten Masurens und Westpreußens (hier in Bischofswerder, Gollub, Löbau und Neumark) in Garnison lag.
Die verschiedenen Waffengattungen wurden zu Inspektionszwecken in Brigaden geteilt - die Infanterie in 13 und die Kavallerie in 7 Brigaden. Westpreußen gehörte 1806 mit 2 Dragoner-Regimentern zur Preußischen Inspektion der Kavallerie und bildete für die Infanterie eine besondere Westpreußische Inspektion mit 6 Regimentern und 3 Grenadierbataillonen. Ab 1820 wurden die Truppenformationen in Armeekorps (deren Bezirke in etwa den Provinzen entsprachen) und Divisionen gegliedert. Westpreußen gehörte zum 1. Armeekorps mit dem Generalkommando in Königsberg und bildete mit der 2. Infanteriebrigade, der 2. Kavalleriebrigade und der 2. Landwehrbrigade die zweite Division mit dem Divisionskommando in Danzig. Darüber hinaus bestanden in Westpreußen die Festungskommandanturen in Danzig, Graudenz, Thorn und Weichselmünde.
Im Jahre 1891 wurde Westpreußen eigenständiges 17. Armeekorps mit Sitz des Generalkommandos in Danzig. Zum 17. Armeekorps gehörten die 35. und 36 Division. Die 35. Division (in Graudenz) umfaßte die 69. Infanteriebrigade (in Graudenz), die 70. und 87. Infanteriebrigade (beide in Thorn), die 35. Kavallerie- und die 35. Feldartilleriebrigade (beide in Graudenz). Die 36. Division (in Danzig) umfaßte die 71. Infanteriebrigade (in Danzig), die 72. Infanteriebrigade (in Deutsch Eylau), die Leibhusarenbrigade (in Danzig) und die 36. Feldartilleriebrigade (in Danzig).Die Ergänzung des stehenden Heeres erfolgte nach der Instruktion vom 30. Juni 1817 durch die Kreis-Ersatzkommissionen und die Oberersatzkommissionen. Jeder Armeekorpsbezirk bildete einen besonderen Ersatzbezirk, der in Brigadebezirke und diese wiederum in Landwehrbezirke unterteilt war. Die Landwehrbezirke wiederum waren in verschiedene Aushebungsbezirke unterteilt. Der Bereich des 17. Armeekorps gliederte sich ab 1891 in elf, die Provinz Westpreußen in neun Landwehrbezirke und zwar:
den Bezirk der 69. Infanteriebrigade in den Landwehrbezirk Konitz (mit den Aushebungsbezirken der Landkreise Konitz, Schlochau und Tuchel) und die Landwehrbezirke Schlawe und Stolp (mit jeweils landkreisbezogenen Aushebungsbezirken);
den Bezirk der 70. Infanteriebrigade in den Landwehrbezirk Graudenz (mit den Aushebungsbezirken Stadt und Landkreis Graudenz, Landkreise Marienwerder und Schwetz) und den Landwehrbezirk Thorn (mit den Aushebungsbezirken Stadt und Landkreis Thorn, Landkreise Briesen und Kulm);
den Bezirk der 71. Infanteriebrigade in den Landwehrbezirk Danzig (mit den Aushebungsbezirken Stadt Danzig, Landkreise Danziger Höhe, Danziger Niederung und Dirschau) und den Landwehrbezirk Neustadt (mit den Aushebungsbezirken der Landkreise Karthaus, Neustadt und Putzig);
den Bezirk der 72. Infanteriebrigade in den Landwehrbezirk Osterode/Ostpreußen und Deutsch Eylau (mit den Landkreisen Löbau, Rosenberg und Strasburg als Aushebungsbezirke);
den Bezirk der 87. Infanteriebrigade in den Landwehrbezirk Marienburg (mit den Aushebungsbezirken Stadt Elbing, sowie die Landkreise Elbing-Land, Marienburg und Stuhm) und den Landwehrbezirk Preußisch Stargard (mit den Aushebungsbezirken der Landkreise Berent und Preußisch Stargard);
zum Bereich des 2. Armeekorps und hier zur 74. Infanteriebrigade gehörte der Landwehrbezirk Deutsch Krone (mit den Aushebungsbezirken der Landkreise Deutsch Krone und Flatow).
Zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wurde durch Verfügung vom 30.12.1820 (endgültig) die Gendarmerie eingerichtet. Die Gendarmen waren militärisch organisiert, unterstanden dem Oberbefehl des Chefs der Landgendarmerie und dieser wiederum unmittelbar dem Kriegsministerium. Faktisch unterstanden die Gendarmen aber auch den Zivilpolizeibehörden, dem Ministerium des Innern und den Landräten, denen sie unmittelbar zugeteilt waren. Gendarmen waren Beamte des Polizei- und Sicherheitsdienstes und zugleich auch Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft und der Gerichte. Zeitweilig bestand neben der Landgendarmerie auch noch eine besondere Abteilung der Grenzgendarmerie (zuständig für die Überwachung der Steuer- und Zollgesetze). Der für Westpreußen zuständigen 12. Gendarmeriebrigade mit dem Sitz in Danzig unterstanden 1908 drei Distriktskommandeure in Danzig, Konitz und Marienwerder mit 23 Oberwachtmeistern, 152 berittenen und 107 Fußgendarmeriewachtmeistern.
Weiterführende Literatur:
Max Bär, Die Behördenverfassung in Westpreußen seit der Ordenszeit, Danzig 1912 (Reprint als Sonderschrift Nr. 62 des Vereins für Familienforschung in Ost- und Westpreußen, Hamburg 1989);
Alexander von Lyncker, Die altpreußische Armee 1714 - 1806 und ihre Militärkirchenbücher, Berlin 1937 (Reprint als Band 23 der Bibliothek Familiengeschichtlicher Quellen, Neustadt/Aisch 1980);
Curt Jany, Geschichte der Königlich Preußischen Armee, Bände I - IV, Berlin 1928 ff.;