Werner Ollig

 

 

 

               Zum frommen

                      Gedenken .....

 

                 

 

                                     Ein papierenes Epitaph.

                             Der Totenzettel im Wandel der Zeit.

 

 

                                          

                     

 

                                             Werner Ollig

 

                   Zum frommen

                          Gedenken .....

 

                                                

 

                                                Selbstverlag

                                                      2009

 

                                                      

 

 

Impressum

Werner Ollig

Zum frommen Gedenken

Ein papierenes Epitaph. Der Totenzettel im Wandel der Zeit.

Selbstverlag

Satz, Layout und Druck Werner Ollig

Fotos und Ablichtungen (scans) Archiv Werner Ollig

Alle Rechte der Verbreitung (einschließlich Film, Funk und Fernsehen) sowie der

fotomechanischen Wiedergabe und des auszugsweisen Nachdrucks vorbehalten.

© 01/2009 (2)  Werner Ollig, Fürstenfeldbruck

 

 

                  

 

 

Wer auch immer sich mit Totenzetteln beschäftigt,

sie sammelt, archiviert oder ausstellt, sollte stets

daran denken, dass solche Belege Zeugnisse ver-

gangener Leben darstellen.

So sollte man jeden Totenzettel mit Pietät und

gebührender Achtung behandeln.

 

 

                   

 

 

Wer im Herzen seiner Lieben lebt,

der ist nicht tot, der ist nur fern,

tot ist nur, wer vergessen wird.

                                 

Auch wer stirbt

bleibt in unserer Mitte,

geht nur voraus,

wir werden folgen

zu unserer Zeit.

                           

Nicht klagen, dass Du gegangen.

Danken, dass Du gewesen.

Was uns bleibt, ist die Liebe zu Dir.

                            

Und immer sind da Spuren Deines Lebens,

Gedanken, Bilder und Augenblicke,

die uns an Dich erinnern.

                             

Sonnige, leuchtende Tage,

nicht weinen, dass sie vergangen,

lächeln, weil sie gewesen.

                              

                                                                                            Tröstende Worte

 

                                                      

 

                   

                                                                                      Abb.A

Abb.B

 

                                                                   

 

Inhaltsverzeichnis

 

1. Einführung

2. Die Entwicklung des Brauches von der Entstehung bis heute

    2.1 Der klerikale Fürbittezettel

    2.2 Der volkstümliche Totenzettel

    2.3 Die Verbreitung

3. Brauchtum und Anwendung

    3.1 Die Fürbitte

    3.2 Zur Erinnerung

    3.3 Die Verteilung

    3.4 Die Verwahrung

4. Die Wandlung vom Fürbittezettel zum Erinnerungsobjekt

5. Verschiedene Bezeichnungen für den Totenzettel

6. Was ist die Vorder- bzw. die Rückseite eines Totenzettels ?

7. Schema und Aufbau eines Totenzettels

    7.1 Das ältere Sterbebild

          7.1.1 Die Größe und Form

          7.1.2 Die Gestaltung

          7.1.3 Totenzettel mit Spitzen- oder Stanzrand

          7.1.4 Die Vorder- oder Textseite

                  7.1.4.1 Die Gliederung der Textseite

                  7.1.4.2 Das christliche Kreuz

                  7.1.4.3 Die Gebets- und Gedenkempfehlungen

                  7.1.4.4 Die Anrede

                  7.1.4.5 Titel und Namen

                  7.1.4.6 Beruf, Stand und Tätigkeit

                  7.1.4.7 Geburts- und Sterbedaten

                  7.1.4.8 Angaben zur Todesursache

                  7.1.4.9 Der Bestattungsort, die letzte Anschrift

                  7.1.4.10 Gebete um Fürbitte, Gebetssentenzen

                  7.1.4.11 Die Druckerei, das Bestattungsinstitut

                  7.1.4.12 Lebensläufe, Kurz-Viten

                  7.1.4.13 Besonderheiten der Gefallenenbildchen

         7.1.5 Die Rück- oder Bildseite

                 7.1.5.1 Die Passion und Wiederauferstehung Jesus

                 7.1.5.2 Herz-Jesu-Bilder

                 7.1.5.3 Marienbilder und Herz-Marienbilder

                 7.1.5.4 Heiligenbilder

                 7.1.5.5 Engel, Todes-und Schutzengel

                 7.1.5.6 Trauersymbolik, Motiv „Glaube, Liebe, Hoffnung"

    7.2 Das moderne Sterbebild

          7.2.1 Die Größe und Form

          7.2.2 Der Druck und die Ausstattung

          7.2.3 Die Außen- oder Bildseite

          7.2.4 Die Innen- oder Textseite

8. Sterbebilder für Kinder

9. Druck und Herstellungstechniken

    9.1 Die Druckverfahren

           9.1.1 Der Hochdruck

           9.1.2 Der Tiefdruck

           9.1.3 Der Flachdruck

           9.1.4 Die Herstellungstechniken

     9.2 Druckfarben

           9.2.1 Silberdruck

           9.2.2 Golddruck

           9.2.3 Farblithografie

     9.3 Der handgeschriebene Totenzettel

     9.4 Verschiedene Totenzettel für eine verstorbenen Person

     9.5 Druckmaterialien

     9.6 Totenzettel aus den Jahren 1940 bis 1955

     9.7 Der Silberschnitt

     9.8 Abbildungen, Fotos

     9.9 Katalog für Erinnerungsbilder

10. Besonderer Hinweis für Genealogen

11. Warum werden Totenzettel gesammelt ?

12. Hinweise für das Sammeln von Totenzettel

13. Totenzettel und Datenschutz

14. Spezielle Sammelgebiete

     14.1 Sammelgebiet Militaria

            14.1.1 Aus dem Ersten Weltkrieg 1914/18

            14.1.2 Aus dem Zweiten Weltkrieg 1939/45

      14.2 Sammelgebiet bekannte Persönlichkeiten

             14.2.1 Der Adel

                       14.2.1.1 Der Hochadel

                       14.2.1.2 Die Gräflichen Häuser

                       14.2.1.3 Die Freiherrlichen Häuser

                       14.2.1.4 Der einfache Adel

             14.2.2 Die Kirche

                       14.2.2.1 Päpste

                       14.2.2.2 Kardinäle und Bischöfe

                       14.2.2.3 Pfarrer

                       14.2.2.4 Mönche und Patres

                       14.2.2.5 Nonnen

                       14.2.2.6 Mesner (Messner) und Pfarrhaushälterinnen

                       14.2.2.7 Besondere Persönlichkeiten aus der kath. Kirche

             14.2.3 Prominente Personen aus der Politik

             14.2.4 Prominente Personen aus Film und Fernsehen

             14.2.5 Prominente Personen aus Wirtschaft, Kunst und Gesellschaft

      14.3 Sonstige spezielle Sammelgebiete

             14.3.1 Alte Berufe, alte Berufsbezeichnungen

             14.3.2 Außergewöhnliche Todesarten

             14.3.3 Weitere Besonderheiten

15. Die Andachts- und Heiligenbildchen

16. Todesnachrichten, Todesanzeigen

      16.1 Totenroteln

      16.2 Todesnachrichten, Todesanzeigen

              16.2.1 Todesanzeigen in der Presse

              16.2.2 Private Benachrichtigungen

17. Leichenpredigten

18. In eigener Sache

19. Anhang

      19.1 Literatur

      19.2 Abbildungsnachweise

      19.3 Eingabemasken

 

 

                                                   

                    

1.     Einführung

Der Brauch, mit einem Totenzettel eines verstorbenen Angehörigen zu gedenken, hat in der katholischen Bevölkerung Deutschlands eine lange Tradition.

Seit dem frühen 17. Jahrhundert gibt es den Totenzettel in der heutigen Form. Unter den Teilen der Bevölkerung, die zu dieser Zeit des Lesens und Schreibens kundig waren, wurde es Brauch bei der Grablegung eines lieben Mitmenschen Totenzettel an die Mittrauernden zu überreichen. Nach Einführung der Schulpflicht, mit zunehmender Schreib- und Lesefähigkeit der Allgemeinheit wurde diese Sitte volkstümlich.

Mit dem Totenzetteln wurde die Bitte ausgesprochen, den Dahingeschiedenen in guter Erinnerung zu behalten und ihm mit Gebeten auf seinem Weg in die Seligkeit beizustehen.

Der Totenzettel, im süddeutschen Raum auch Sterbebild genannt, ist in der Regel ein kleinformatiges Papier, das in Erinnerung an einen Verstorbenen mit dessen Namen, seinen Lebensdaten und  Fürbittegebeten versehen ist.  Die Rückseite ziert in den meisten Fällen ein Andachtsbild.

Die äußere Aufmachung der Sterbebilder unterlag einem, dem jeweiligen Zeitgeist angepasstem modischem Wandel, von einer anfänglich schlichten Art  über eine prunkvolle Ausstattung, Mitte bis Ende des 18. Jahrhunderts, bis hin zum heutigen mit Foto versehenem Erinnerungsbild.

Totenzettel haben sich zu einem beliebten Sammelobjekt entwickelt.

Die darauf enthaltenen Daten und Abbildungen haben Ethnologen, Genealogen, Heimatkundler und andere dazu bewogen, sich intensiver mit diesen papierenen Epitaphen zu beschäftigen und sie in Sammlungen zusammenzufassen. Sie sind Gegenstand ethnologischer Untersuchungen an Universitäten geworden und Objekte mancher Dissertation.

Genealogische Vereinigungen, aber auch private Sammler veröffentlichen, die auf den Totenzettel enthaltenen Daten, um sie interessierten Ahnenforschern, Heimatkundlern und anderen für ihre Forschungen zur Verfügung zu stellen.

Mit diesem Buch wird versucht, dem Leser das Sammelgebiet Totenzettel näher zu bringen, um so Verständnis für diese spezielle Sammelleidenschaft zu erwecken.

 

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2.  Die Entwicklung des Brauches von der Entstehung bis heute      

Der Entstehungszeitpunkt der ersten Totenzettel lässt sich heute nicht mehr exakt feststellen. Ihr Ursprung ist in den Totenroteln bzw. den Fürbitt-Nachrichten zu suchen, die innerhalb von Gebetsbruderschaften der Klöster im frühen Mittelalter in Umlauf kamen.

Die Verteilung von Totenzetteln ist ein rein katholischer Brauch und somit nur in den Landesteilen Deutschlands und Europas verbreitet, deren Bevölkerungsschichten dem katholischen Glauben zugewandt sind.

Die Entwicklung dieser Sitte, von der klerikalen Totenrotel bis hin zum volkstümlichen Totenzettel, lässt eine zeitliche Entwicklung in vier Phasen erkennen.

In der Phase eins, die den Zeitraum vom 7. bis zum 15. Jahrhundert umfasst, beschränkte sich die Verwendung der Totenzettel oder besser gesagt der Fürbittezettel fast ausschließlich auf klerikale Kreise.

In der zweiten Phase, beginnend im 15. Jahrhundert,  vergrößerte sich dieser Zirkel, in dem sich der Hochadel nach und nach dieser Gepflogenheit anschloss.

In der dritten Phase, mit Beginn des 18. Jahrhunderts, wurde der Brauch auch von der „Besseren Gesellschaft“ aufgenommen, dem einfachen Adel und  dem wohlhabenderen Patriziertum in den Städten, die des Schreibens und Lesens kundig waren.

In diesen drei Phasen wurden Totenzettel nicht nur als Fürbittezettel verteilt, sie dienten auch als Todesnachrichten. (Kap.16.2)   

Zum eigentlichen Durchbruch, zur Volkstümlichkeit des Totenzettels, kam es in der vierten Phase, zu Beginn des 19. Jahrhunderts.

Die Voraussetzungen wurden mit der Einführung der allgemeinen Schulpflicht geschaffen. Dem „einfachen Mann“ war es nun möglich, diese  Informationen und Hinweise auf den Totenzetteln zu lesen und zu interpretieren.

Dies und die Minderung der Papier- und Druckkosten, die bis dahin eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung darstellten, machten nun die Anwendung dieses Brauches in den unteren Gesellschaftsschichten möglich.

Diese Abfolge zeigt deutlich, dass die Verbreitung des Brauches der Verteilung von Fürbitte- bzw. Totenzettel von der Lese- und Schreibfertigkeit der einzelnen Bevölkerungsschichten abhängig war.  

 

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2.1  Der klerikale Fürbittezettel

Die Wurzeln des Brauches, der Ausgabe von Totenzetteln, sind – wie bereits erwähnt - in den Totenroteln der Gebetsbruderschaften zu suchen, die in der Zeit um das 6. und 7. Jahrhundert in den Klöstern des frühen Mittelalters aufkamen. (Siehe Kap. 16.1)

Ausgehend von Irland und England hat sich diese Gepflogenheit im Früh- und Hochmittelalter von Konvent zu Konvent über den ganzen westeuropäischen Raum verbreitet.

Mit den Totenroteln wurde nicht nur das Ableben eines verstorbenen Mitbruders, einer Mitschwester innerhalb dieser Gebetsvereinigung angezeigt, es wurden auch die Brüder und Schwestern des nachbarschaftlichen Konvents aufgefordert, für die Seele des Verstorbenen zu beten um diesem, auf dem Wege in die Ewigkeit, den Aufenthalt in der Zwischenwelt, dem Fegefeuer, mit Fürbittegebeten zu verkürzen.

Diese Gebetsaufforderungen waren der eigentliche Sinn und der Zweck dieser Totenroteln. Der Austausch dieser Benachrichtigungen wurde von den Gebetsbruderschaften der verschiedenen Klöster sogar vertraglich vereinbart.

Im späteren Verlauf konnten auch Laien gegen Zahlung einer Spende, in diese Gemeinschaft aufgenommen werden.

Je nach Stand und Ansehen des Angehörigen dieser Gebetsvereinigung konnten Totenrotel recht umfangreiche Handschriften sein. Sie wurden nach ihrem Weg durch die Klöster der Gebetsbrüderschaft, in der Bibliothek des Konvents aufbewahrt, dem der Verstorbene entstammte. 

Im Laufe der Zeit wurden aus den umfangreichen Totenroteln kürzere Mitteilungen. Im 17. Jahrhundert beschränkten sich diese speziellen Nachrichten, die den nachbarschaftlichen Konventen überbracht wurden, meist nur noch auf ein einzelnes Blatt. Es enthielt neben der Kundgabe vom Ableben eines Mitbruders, einer Mitschwester nur noch dessen bzw. deren Kurzvita und die Aufforderung, für die Seele des oder der Verstorbenen zu beten.

Die ältesten, derzeit bekannten, Fürbittezettel dieser Art entstanden im frühen 17. Jahrhundert.

Es sind handgeschriebene Exemplare, die ihren Ursprung in niederländischen Nonnenklöstern rund um Amsterdam hatten. Das älteste Exemplar trägt die Jahreszahl 1638.

Der derzeit älteste, gedruckte Totenzettel stammt aus dem Jahr 1663. Er wurde im Archiv von St. Ulrich in Frechen-Buschbell, Nordrhein-Westfalen, gefunden (Abb.1).

 

  Abb.1: Totenzettel der Nonne J. Catharina Balschem, gest. 23.Juni 1663,

             Büttenpapier, Original 19,5 x 15,5 cm 

 

Er ist einer Ordensschwester namens J. Catharina Balchems gewidmet, die am 23. Juni 1663 im Kloster Sankt Bonifazius in Köln, im Alter von 62 Jahren, 42 Jahre nach Ablegung ihres Gelübdes, verstarb.

Dieser Fürbittezettel war, gemäß seiner Textauslegung, an den benachbarten Konvent gerichtet, in diesem Fall wahrscheinlich an das Kloster St. Ulrich in Frechen-Buschbell und erbittet andächtige Gebete für die liebe Seele der dahingegangenen Mitschwester.

Neben diesem ersten Totenzettel (Fürbittezettel) in Deutschland sind weitere später datierte Exemplare aus dem 17. Jahrhundert bekannt. So zeigt die Internetseite der Universität Würzburg eine größere Sammlung dieser Objekte, vom ausgehenden 17. Jahrhundert bis hin in die heutige Zeit. Der älteste der dort aufbewahrten Totenzettel ist einem Benediktinerpater mit Namen Franciscus Albert des Benediktinerklosters Münsterschwarzach bei Schwarzach am Main gewidmet.

Wie der Totenzettel in lateinischer Sprache beschreibt, verstarb er als junger Mönch im Jahre 1672 im Alter von 29 Jahren an Rückenmarkschwindsucht (hectica tabes), 10 Jahre nach seiner Profeß (professionis decimo) und 5 Jahre nach seiner Weihe zum Priester (sacerdotii quinto).  

              

                Abb.2: Totenzettel für Pater Franciscus Albert aus dem Jahr 1672,

                           Original 14 x 16 cm

 

 

Es ist davon auszugehen, dass alle diese frühen Fürbittezettel, so auch der des Paters Franciscus Albert, ausschließlich innerhalb klerikaler Kreise, in Gebetsbruderschaften zur Verteilung kamen, worauf auch die lateinischen Texte schließen lassen.

 

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      2.2   Der volkstümliche Totenzettel

Als Friedrich III, Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, am 19.08.1493 in Linz verstarb, enthielt die schriftliche Todesnachricht unter anderem die Aufforderung für die Seele des Verstorbenen zu beten. Dies scheint der bisher älteste belegte Nachweis dafür zu sein, dass Fürbitten für einen Verstorbenen in schriftlicher Form, auch außerhalb von rein klerikalen Gebetsbrüderschaften, erbeten wurden.

Die mündliche Aufforderung um solche Fürbitten, von der Kanzel herab oder von Hinterbliebenen ausgesprochen, gab es wahrscheinlich schon seit der Zeit, als katholische Christen anfingen, an die Existenz des Fegefeuers (Purgatorium) zu glauben.

Bis zum ausgehenden 18. Jahrhundert fehlten die notwendigen Voraussetzungen um den Brauch, die Verteilung von Totenzetteln, volkstümlich zu machen. Es waren nicht nur die relativ hohen Papier- und Druckkosten, die sich der einfache Mann nicht leisten konnte, der Hauptgrund ist wohl darin zu sehen, dass er weder des Schreibens noch des Lesens mächtig war und er somit den Inhalt des ihm übergebenen Totenzettels nicht umsetzen konnte.

Erst die Einführung der allgemeinen Schulpflicht und die Minderung der Herstellungskosten für das Papier durch die  industrielle Herstellung sowie die Entwicklung und Modernisierung der Drucktechnik zu Beginn des 19. Jahrhunderts machten es möglich, dass der Brauch vom Volk angenommen wurde.

Um so bemerkenswerter ist aus diesem Grund das nachfolgend aufgeführte Exemplar. Er stammt ebenfalls aus der Sammlung der Universität Würzburg und ist einer bürgerliche Dame, die im Jahr 1697 verstarb, gewidmet. Der Totenzettel weist die Verstorbenen weder als Nonne noch als dem Adel zugehörig aus und ist im Gegensatz zu den klerikalen Exemplaren nicht in lateinischer sondern in deutscher Sprache ausgeführt.

 

             

             Abb.3: Totenzettel für Frau Maria Catharina Simon aus dem Jahr 1697,  14 x 17 cm 

                        

Ob sich Frau Maria Catharina Simon in eine Gebetsvereinigung mit Spenden „eingekauft“ hatte, lässt sich nicht feststellen.

Besonders bemerkenswert an diesem Totenzettel ist, dass man darauf keinerlei Bitte um Ablassgebete finden kann. In seiner Gestaltung erscheint er uns heute fast wie eine moderne Todesanzeige. (Siehe Kap. 16.2.1)    

Der volkstümliche Totenzettel hat seinen geografischen Ursprung im Raum der heutigen Niederlande, Belgiens und des angrenzenden Rheinlandes, wobei der Bereich um Amsterdam wohl als der eigentliche Ausgangskernpunkt zu betrachten ist. Eine engere Eingrenzung lässt sich nicht ausmachen (siehe auch Kap.2.3).

Fürbittezettel waren in klerikalen Kreisen im westeuropäischen Gebiet bereits seit längerer Zeit gang und gäbe und den diesem Kreis nahestehenden Personen nicht unbekannt. So war, nach der Einführung der Schulpflicht im preußischen Rheinland 1793, das Erscheinen der ersten volkstümlichen Totenzettel  nur eine Frage der Zeit. 

Zwar bezeichnen niederländische Quellen, die „Katholieke Encyclopedie“, das Jahr 1668 als das Entstehungsjahr für die ersten „Bidprentjes“ wie die Holländer die Totenzettel nennen, doch steht dazu im Widerspruch, dass handschriftliche Exemplare, wie bereits aufgeführt, aus dem Jahre 1638 bekannt sind. 

Bei diesen ersten Betbildchen, wie die Übersetzung der holländischen Bezeichnung es ausdrückt, handelte es sich jedoch eindeutig um klerikale Fürbittezettel.

Der Übergang zum volkstümlichen Totenzettel muss sich Ende des 18. Jahrhunderts, Anfang des 19. Jahrhunderts vollzogen haben.

Die von der nichtklerikalen Bevölkerung genutzten „Bidprentjes“ wurden nicht mehr, wie bislang üblich  nur in wenigen Exemplaren  innerhalb der Gebetsbruderschaften in Umlauf gebracht, sondern sie kamen während oder unmittelbar nach der Grablegung eines Dahingeschiedenen im Kreise der Mittrauernden in mehr oder weniger größerer Anzahl zur Verteilung.

Dieser aufkommende Brauch, die Fürbittezettel während des Bestattungszeremoniells zu verteilen und damit eine temporäre Gebetsbruderschaft zu begründen, ist als die wesentliche Wandlung vom reinen Fürbittezettel der Kleriker zum nichtklerikalen, volkstümlichen Totenzettel zu betrachten. Hinzu kommt, dass der Text auf den Totenzetteln nun in einer für das Volk verständlichen Sprache, der Landessprache und nicht wie bisher in Latein aufgedruckt war. 

Davon ausgehend, dass es in der reformierten, lutherischen Kirche bereits seit dem 16. Jahrhundert die schriftliche Leichenpredigt gab, mit der das Andenken eines Verstorbenen am Grabe geehrt wurde, kann man den volkstümlichen Totenzettel, das „Bidprentje“, auch als die katholische Antwort auf diesen protestantischen Brauch betrachten. 

In den Leichenpredigten wurden sehr detailliert und umfangreich das vergangene christliche Leben des Verstorbenen geschildert, seine Vita der Nachwelt dargestellt. Diese Schriftstücke, in Heft- oder Buchform, hatten meist einen Umfang von mehreren Seiten, je nach Persönlichkeit und sozialer Stellung des Dahingegangenen. (Siehe Kap.17)

Die Totenzettel der katholischen Kirche waren nicht so umfangreich, sowohl von der Ausführung als auch vom Inhalt her. Sie bestanden ausschließlich aus einem Blatt.

Der Text dieser frühen, nichtklerikalen Totenzettel beschränkte sich auf wenige Angaben, den Namen, den Titel, das Sterbedatum, meist mit genauer Angabe der Uhrzeit des Ablebens, der Bestätigung des Empfangs der Sterbesakramente sowie der Abkürzung R.I.P. für „Requiescat in Pace“ [lat. : er (sie) möge in Frieden ruhen].

Auf keinen Fall jedoch durfte die schriftliche Bitte fehlen, dass der Leser für das Seelenheil des Dahingegangenen beten solle.

Bis in die Neuzeit lag in dieser Bitte die wahre Bedeutung aller Totenzettel, wie es auch auf dem nachfolgendem Totenzettel von 1799 geschrieben steht „Bethet für die Seele“.  

 

 

Abb. 4a u. 4b: Totenzettel Aug.1799, Text- und Bildseite, Herkunft unbekannt.  

 

 

Erst mit Beginn des 20. Jahrhunderts kam man von dieser schlichten Art ab und fügte biografische Besonderheiten, biblische Zitate und Ablassgebete hinzu.

Mit den Kurzbiografien wollte man in erster Linie die verstorbene Person mit einer guten Nachrede ehren und sie der Nachwelt in einem „guten Licht“ darstellen.

 

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      2.3    Die Verbreitung

Eine bestimmte geografische Region für das Aufkommen der ersten nicht klerikalen Totenzettel lässt sich nicht festlegen. Die Fürbittezettel, die innerhalb der Gebetsbruderschaften im Umlauf waren, waren auch der nichtklerikalen Bevölkerung nicht unbekannt. Es ist davon auszugehen, dass in den  Kreisen, des katholischen Adels und dem sich entwickelten Patriziertum der Städte, die dem Klerus, den Gebetbruderschaften der Klöster nahe standen, der Brauch des Erstellens von Fürbittezettel in ganz Mitteleuropa bereits im  15.Jahrhundert angewandt wurde.

Die Behauptung, dass die Niederlande – der Raum um Amsterdam - der Ausgangspunkt für die Verbreitung dieses Brauches sei, ist  in diesem Zusammenhang nicht haltbar. Erst mit dem Aufkommen des volkstümlichen Totenzettels  in der 4. Phase der Verbreitung (Kap.2) mag diese Auffassung zutreffend sein.

Um die Wende des 18. zum 19. Jahrhundert entwickelte sich in der Region Niederlande, Belgien und dem heutigen Nordrheinwestfalen diese Gepflogenheit zur Volkstümlichkeit, nachdem sie bis dahin dem Klerus, dem Adel und dem besseren Patriziertum vorbehalten gewesen war.

Die Ausbreitung über das katholische Westeuropa vollzog sich einer geschichtlich überschaubaren kurzen Zeit. Die Voraussetzungen für diese rasche Entfaltung waren gegeben. Die allgemeine Schulpflicht war eingeführt, (Preußen 1793, Bayern 1802), der einfache Bürger und Landmann konnte lesen und schreiben und damit den Sinn der Inschriften auf den Totenzetteln erfassen. Die Einführung der Schulpflicht in Preußen 1793, in Bayern 1802 mag auch eine Erklärung für die Ausbreitung des Brauches innerhalb Deutschlands vom Norden nach Süden sein.

Die Kosten der Herstellung von Totenzetteln waren durch neue Drucktechniken und der günstigeren Fertigung von Papier minimiert worden.

Eine Drucklegung war nun auch für die weniger wohlhabendere Stadt- und Landbevölkerung erschwinglich und war nicht mehr alleine auf den Klerus, die Adels- und Patrizierhäuser beschränkt.

Von seinem Ursprungsgebiet ausgehend verbreitete sich dieser Brauch über Frankreich südwärts nach Italien, über die Pyrenäen nach Spanien und Portugal, über den Kanal nach England und Irland und über das katholische deutsche Gebiet nach Österreich und Südtirol.

Von den europäischen Auswanderern wird diese Sitte nach Nordamerika gebracht, in die Gebiete der heutigen USA und dem französischen Teil Kanadas.

 

  

Abb. 5a u. 5b: Totenzettel  Köln, 1801, Kupferstich, Text- und Bildseite,  Original 9,4 x 6,5 cm 

 

Innerhalb eines Vierteljahrhunderts war die Ausbreitung des Brauches auf deutschem Gebiet von Norden nach Süden über den Niederrhein nach Westfalen, dem Rheinland, nach Hessen,  nach Baden und Württemberg und Bayern vollzogen.

Da die Verteilung von Totenzetteln von der reformierten Kirche weiterhin abgelehnt wurde, unterblieb eine Ausdehnung nach dem Norden und dem Osten des damaligen reformierten Deutschlands fast gänzlich.                                                                                          

Ausnahmen beschränkten sich auf kleinere katholische Enklaven.

Als Beispiel ist die Ansiedlung katholischer Landarbeiter aus den Niederlanden auf nordfriesischem Gebiet, in der Nähe von Husum zu erwähnen, die kurz nach dem 30jährigen Krieg, im Jahre 1654, dort kolonisiert wurden. Diese Aussiedler wurden zu Deicharbeiten und zum Zwecke der Landgewinnung an den Küsten des heutigen Schleswig-Holsteins eingesetzt. Damals unterstand dieser Landstrich der dänischen Krone, die ansässige Bevölkerung gehörte der reformierten Kirche an.

Obgleich sich die Verbreitung des Brauches in den damaligen Metropolen des katholischen Deutschland in relativ kurzer Zeit vollzog, blieb die Ausgabe von Totenzetteln in den ländlichen Gebieten dennoch lange Zeit eine Besonderheit.

Es waren nicht die Kosten oder die Unfähigkeit  Lesen und Schreiben zu können, die einer Ausbreitung auf dem Lande entgegenstand. Ländliche Familien und deren Bekanntenkreis siedelten geografisch gesehen in einem überschaubaren Gebiet.

 

Abb.6: Südtirol, 1815, Bild- und Textseite, dieser Totenzettel zeigt, dass der Brauch im Jahr 1815

          bereits  in Südtirol bekannt war.

 

Die Dorfgemeinschaften waren kleiner, die Verbreitung der Todesnachricht ging von Mund zu Mund oder wurde durch den Leichenbitter überbracht und das Erbeten um Fürbitten geschah von der Kanzel herab. Die Notwendigkeit für die Ausgabe eines Totenzettels war einfach nicht gegeben.

Erst der Krieg 1870/71 und vor allem der 1. Weltkrieg 1914/18 brachten hier eine Wende. Viele junge Männer, Söhne und Ehemänner hatten auf den Schlachtfeldern fern der Heimat ihr Leben verloren. Eine Überführung der Toten zur Beerdigung auf den heimatlichen Friedhof, wie es heute geschieht, war damals nicht möglich.

Den Angehörigen zu Hause blieben nur die Totenzettel, die Sterbebildchen als Gedenk- und Erinnerungsblätter zurück.

So führten diese Kriege dazu, dass das Sterbebild nun auch innerhalb der katholischen Landbevölkerung seinen festen Platz im christlichen Brauchtum gefunden hatte. 

 

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3.  Brauchtum und Anwendung

Im Gegensatz zu den Leichenpredigten, die sich in erster Linie mit dem vergangenen christlichen Leben des Dahingegangenen beschäftigten, war der Totenzettel (Fürbittezettel), in seiner ursprünglichen Bedeutung, für dessen „Zukunft“, für das Leben nach dem irdischen Leben, im Jenseits, gedacht.

Die Nutzung als Objekt der Erinnerung erfuhr der Totenzettel wohl erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts, als er seinen Weg heraus aus den Klostermauern gefunden hatte.   

Damit wurde aus christlicher Sicht nun ein zweites Bedürfnis abgedeckt. Zum einen die Sicherung des Seelenheils des Verstorbenen, zum andern die Aufrechterhaltung der Erinnerung an ihn.

In der Internetseite des Erzbistum München und Freising steht zum Thema Sterbebild nachfolgender Text:

"Sterbebilder, die bei Gottesdienst und Begräbnis verteilt werden, helfen das Andenken an die Verstorbenen lebendig zu erhalten. Diese Bilder drücken die Hoffnung auf die Auferstehung aus, geben den Trauernden Trost und laden zum Gebet ein.

Es ist gut, wenn neben dem Bild der/des Verstorbenen und den Lebensdaten auch Raum bleibt für ein christliches Symbol (z.B. Kreuz), ein Gebet, ein Wort aus der Heiligen Schrift."

 

 

Abb.7: Lebensbaum, aus der kath. Kirche St. Sebastian in Gilching.

          In der Krone des Baumes sind von links nach rechts Geburts-

          Hochzeits- und Sterbebilder von Mitglieder  der Pfarrgemeinde zu finden.

 

 

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3.1  Die Fürbitte

Seit jeher wurde mit der Übergabe eines Totenzettels, direkt oder indirekt, die Bitte ausgesprochen, für das Seelenheil des Verstorbenen zu beten, ihm auf dem Weg durch das Fegefeuer mit sogenannten Ablassgebeten beizustehen und ihn damit beim Abtragen der angehäuften irdischen Schuld zu unterstützen.

 

 Abb.8   Abb.9

 

                                       Abb.10

 

Auf den Totenzetteln aus der Zeit von etwa 1800 bis 1940 konnte man sogenannte Ablasssentenzen, Gebete um Fürbitten finden, die man dem Verstorbenen zuwenden konnte.

 

                                  

Abb.11: Je Gebet 200 bis 300 Tage Ablass                  Abb.12.: Je Gebet 100 Tage Ablass

 

 

                                    

                                      Abb.13: 7 Jahre u. 7 Quadr.(quatraginta)

                                                  Ablass (1 Quadr. = 40 Tage) 

           

 

 

Auf  heutigen Totenzettel sind solche Ablasssentenzen nicht mehr zu finden. In seiner gesamten Aufmachung, sowohl im Text als auch in der äußeren Form tendiert das moderne Sterbebild immer mehr zum ausschließlichen Gegenstand der Erinnerung, wie es auf den nachfolgend dargestellten Totenzetteln, aus der neueren Zeit gezeigt wird.

 

                    Abb.14   

 

                                                                                                                                                           

Der Gedanke, dem Verstorbenen mit Fürbitten auf seinem Wege in die Seligkeit zu helfen, wird heute zumindest auf dem Papier in den Hintergrund verdrängt.

Die Zuwendung eines Ablassgebetes wird somit dem guten Glauben des katholischen Christen anheimgestellt.

 

                    Abb.15

 

In vielen katholischen Gemeinden ist es Brauch, die Sterbebilder der im letzten Jahr verstorbenen Gemeindemitglieder auszustellen, um ihrer bei jedem Kirchenbesuch zu gedenken und sie mit in die Gebete einzuschließen.  

Abb.16

 

 

Das obige Bild zeigt eine Ecke der Besinnung in einer Kirche in Südtirol mit den Sterbebildchen der zuletzt verstorbenen Angehörigen der Gemeinde.

Als Besonderheit ist hier folgende Beobachtung zu machen. Neben den, in diesem Jahr, verstorbenen Gemeindemitgliedern werden auch besonders verehrungswürdige Persönlichkeiten einbezogen. In diesem Fall sind es unten in der Mitte Papst Johannes Paul II sowie rechts oben Kaiser Karl I, Franz Josef, der letzte Kaiser von Österreich. 

 

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3.2  Zur Erinnerung 

Zum Gedenken an schon vor längerer Zeit verstorbenen Familienangehörigen, Kameraden, Vereinsmitglieder oder Mitbrüder und Mitschwestern eines Konvents werden zu besonderen Ereignissen oder Jahrestagen Erinnerungszettel gefertigt, auf  denen um ein Gebet für das Seelenheil dieser Dahingegangenen gebeten wird.        

 

         

Abb.17: Für die Mitschwestern eines                Abb.18: Für 16 Kleriker, die bei einem Unfall

            Konvents                                                         ums Leben kamen.   

              

 

       

Abb.19:  Für eine Familie                Abb.20:  Für die Eltern  

 

 

 

              

               Abb.21: Für zwei Pfarrer - Brüder, die am gleichen Tag, an verschiedenen Orten  starben

 

 

 

              

               Abb.22:  Für einen lieben Gatten und drei gefallen Söhne  

 

 

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      3.3   Die Verteilung

Im Gegensatz zur Todesanzeige, die man unmittelbar nach dem Ableben eines bekannten Menschen versendet, verteilt bzw. in die Zeitung setzt, um damit neben dem Ableben auch den Zeitpunkt und Ort der Bestattung kundzutun, werden Totenzettel heute im Verlauf der Beerdigungszeremonie ausgegeben d.h. unmittelbar vor oder nach  der Grablegung. 

Weniger häufig erfolgt diese Ausgabe erst bei einem später stattfindenden Gedenkgottesdienst, bei dem eine Messe für den Verstorbenen gelesen wird.

Eine solche Situation kann sich z.B. ergeben, wenn der Verstorbene nicht am Heimatort seinen letzte Ruhestätte finden kann, wie es bei den vielen Gefallenen der letzten beiden Weltkriege der Falle war. 

Früher wurde die Verteilung der Totenzettel am Grabe meist von der Leichenfrau oder dem Totengräber durchgeführt. Heute geschieht dieses entweder durch den Mesner, einem Messdiener oder einem Friedhofsangestellten. In manchen Fällen wird die Verteilung auch von einem Angehörigen des Verstorbenen vorgenommen.

Auf vielen frischen Gräbern findet man ein Sterbebild an das Holzkreuz geheftet, das als erstes Grabmal auf dem frischen Erdhügel über dem Grab steht. 

Ein guter Brauch ist es auch, ein Sterbebildchen dem Danksagungsbrief beizufügen, den man als Antwort auf eine schriftliche Beileidsbezeugung versendet.  

 

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3.4  Die Verwahrung

Gewöhnlich werden die empfangenen Sterbebildchen neben den Andachtsbildchen in das Gebetbuch gelegt. Das letzte Sterbebild immer obenauf, sodass man beim Kirchgang stets wieder an den zuletzt Dahingegangenen erinnert wird und ihm ein besonderes Gebet gewidmet werden kann. 

Im süddeutschen Raum, in Österreich und Südtirol ist es Brauch die Sterbebilder der nächsten Angehörigen, Verwandten, Freunden und guten Bekannten im sogenannten Herrgottswinkel in der „Guten Stube“ zu platzieren.

Sie werden neben dem Kreuz, gerahmt oder ungerahmt, aufgestellt oder aufgehängt um den lieben Verstorbenen auch zu Hause regelmäßig in die Gebete einzuschließen.

In manchen Familien ist es üblich, an Allerseelen die gesammelten Sterbebilder der verstorbenen Familienangehörigen Revue passieren zu lassen, um ihnen an diesem besonderen Tag in Gebeten zu gedenken.

Auch in den Gemeinden der katholischen Kirche ist es Brauch an diesem Tag oder beim Jahresschlussgottesdienst – dies variiert von Kirche zu Kirche - die Namen der im letzten Jahr verstorbenen Gemeindemitglieder zu verlesen und sie in die Gebete einzuschließen.

Im Laufe der Jahre füllen sich die Gebetbücher, in die man neben den Totenzettel auch die Heiligen-, Andacht- und Wallfahrtsbildchen einlegt. Ältere Sterbebildchen und solche von nicht sehr nahestehenden Verwandten oder Bekannten werden deshalb nach einer gewissen Zeit aus dem Buch verbannt.

Sie kommen dann meist, weil man sie aus Gründen der Pietät nicht wegwirft oder anderswie beseitigt, in eine Schachtel, in der sie dann in irgendeiner Ecke oder Schublade längere Zeit unbeachtet liegen bleiben.

Letztendlich werden sie  von der nachkommenden Generation, den Erben, die keinen Bezug zu dem Verstorbenen haben, wie Altpapier entsorgt oder auf dem Flohmarkt verkauft.  

 

 

Abb.23: Das Bild zeigt eine Andachtsecke in einer Tiroler Bauernstube.

 

Bei einigen Sterbebildchen lassen sich die verschiedenen Aufbewahrungsorte anhand von „Gebrauchspuren“ erkennen. So findet man Totenzettel, die auf ein kleineres Maß zugeschnitten wurden, damit sie in das kleine Gebetbuch passen, solche mit Spuren von Klebestreifen oder Löscher von Reißzwecken, mit denen sie im Herrgottswinkel befestigt waren oder auch, weniger pietätvoll, an einer Pinnwand präsentiert wurden.   

Andere wiederum haben Stockflecken, Bücherwurmlöcher oder Zerstörungen durch Mäusefraß, woraus man schließen kann, dass sie in Schachteln oder Kästchen auf Dachböden, in Kellern oder sonstigen ruhigen Plätzen im Haus ein längeres Dasein gefristet hatten.

Sogar Totenzettel, die in Ordner abgelegt waren, kann man finden, sie sind unschwer an den Lochungen zu erkennen. Diese Schäden sind wahrscheinlich von unerfahrenen Sammlern verursacht worden. Gleiches gilt für Klebespuren und flächigen Abrissen auf der Bild- oder Textseite, je nachdem welcher Sammler, ein Sterbebild- oder Andachtsbildsammler, die Totenzettel in sein Album eingeklebt hatte. 

 

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4.  Die Wandlung vom Fürbittezettel zum Erinnerungsobjekt

Seit ihrem ersten Erscheinen unterlagen Totenzettel - dem Zeitgeschmack entsprechend - einem ständigen Wandel in der äußeren Gestaltung und der Aufmachung der Texte.

Hervorzuheben als besonderer Veränderung ist der langsame Wechsel vom Fürbittezettel zum Erinnerungsbild,  wie die Totenzettel heute zum Teil schon genannt werden.

Die ersten Anzeichen für solch einen Wechsel deuteten sich bereits bald nach der Wandlung vom klerikalen Fürbittezettel zum volkstümlichen Totenzettel an; wie es den Texten der Sterbebildchen vom. Anfang des 19. Jahrhunderts zu entnehmen ist. 

So heißt es z. B. auf dem nachfolgenden Totenzettel des Herrn Josef Anton Waldmann von 1849 „Gedenke im Gebete des... “ oder auf dem des Herrn Sebastian Engelhardt von 1893 „ Zur frommen Erinnerung an...“.  

  

 Abb.24     Abb.25 

 

 

Nach dem Ersten Weltkrieg, etwa um 1920, begannen die Änderungen einzusetzen, die den endgültigen Wandel zum Erinnerungsbild einleiteten.

Mehr und mehr verschwanden die Ablassfürbitten und Gebetssentenzen, obwohl der Ablass und die Ablassfürbitten weiterhin Bestandteile kanonischen Rechtes sind.                                                                

Bei den heutigen Totenzetteln sind diese Bitten um Gebete für das Seelenheil des Verstorbenen nur noch sehr selten zu finden. In den meisten Fällen lassen kurze Formulierungen wie „Stilles Gedenken im Gebet“ oder „Zum frommen Gedenken im Gebet“ solche Wünsche erahnen.

Gebete werden vielfach durch Sinnsprüche, Worte des Trostes, Kurzgedichte oder Worte bekannter Dichter und Denker ersetzt. 

 

  Abb.26     Abb.27

 

 

Die beiden voranstehenden Sterbebildchen - mit Ablassgebeten - beide aus dem Jahr 1971 sind Beispiele für die Wenigen, die aus dem ausgelaufenen Jahrhundert zu finden sind.

Die moderne Gestaltung der heutigen Totenzettel lässt kaum mehr einen Zweifel an diesem Wechsel der Tradition aufkommen.

 

Abb. 28  Abb.29 

 

 

Selbst der Titel „Erinnerungsbilder 2006 / 2007“ des Verlagskataloges für Totenzettel der Firma „peka GmbH“ spricht für diesen neue Richtung.

So enthält das heutige Sterbebildchen neben dem Namen, dem Geburts- und Sterbedatum oftmals nur noch eine Fotografie. Die förmliche Bitte um ein Gebet für den Verstorbenen fällt immer häufiger weg, wie das nachfolgende Sterbebild zeigt (Abb.30). 

 

                      Abb.30

 

 

Damit entsprechen diese Totenzettel unseren heutigen allgemeinen Verhaltensnormen und  den Gepflogenheiten sich in die persönliche Anonymität zurückzuziehen, sowie der fast schon panischen Angst vor der möglichen Preisgabe persönlicher Daten.

Diese Entwicklung wird nicht nur von der Kirche wegen der fehlenden christlichen Hinwendung mit Missbilligung betrachtet, sondern auch von Ethnologen, Heimatkundlern und Genealogen bedauert. 

Diesen Sammlern fehlen die Hinweise auf Geburts- oder Sterbeort, den Beruf, besonderer Tätigkeiten und Ehrungen und anderes, um diese Belege für ihre Zwecke auswerten zu können. 

Dennoch, auch wenn das heutige Sterbebildchen nicht mehr ganz dem entspricht für das es einmal geschaffen wurde, so hat es doch, in großen Teilen der katholischen Bevölkerung, seinen festen Platz im Ritual rund um die endgültige Verabschiedung eines Angehörigen, Verwandten oder Bekannten. 

Von der lutherischen Kirche – als Erinnerungsbild – geduldet, ist es ihm nun möglich auch in den nichtkatholischen Bevölkerungsschichten als Gegenstand der Erinnerung verteilt zu werden und damit einer überkonfessionellen Sterbekultur dienlich zu sein. (siehe Abb. 541 und 542)

In einem Katalog des peka-Verlages wird die Frage „Was sind Erinnerungsbilder?“ wie folgt beantwortet:

Erinnerungsbilder, auch Trauer- oder Gedenkbilder genannt, sind ein letztes Fotoandenken an den Verstorbenen.

In Zeiten, in denen die Bevölkerung immer älter wird und bis zum Ableben unter Umständen lange Zeit nicht mehr in der Öffentlichkeit auftritt, haben Erinnerungsbilder mit dem Foto des Verstorbenen an Bedeutung gewonnen.

Sie werden auf der Trauerfeier verteilt oder liegen bei der Kaffeetafel aus. Oft versendet man sie auch mit der Danksagung.

Damit wird das neue Erinnerungsbildchen nun ebenfalls seinen Platz im Brauchtum rund um das Sterben finden, frei nach dem Motto:

 Wer im Gedächtnis seiner Lieben lebt, ist nicht tot - er ist nur fern. Tot ist, wer vergessen wird. 

In den nachfolgenden Bildern wird dieses Motto beherzigt. Man sieht förmlich, dass die Hinterbliebenen den Verstorbenen so in ihrer Erinnerung behalten wollten,  wie sie ihn kannten, wie er „leibt(e) und lebt(e)“.  

 

   Abb.31    

  

                                Abb.32  

 

                                                                     

                                                     Abb.33

 

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5.  Verschiedene Bezeichnungen für den Totenzettel 

In den Niederlanden nennt man die Gebets- und Gedenkzettel seit jeher „Bidprentjes“ (ndl. Bidden = beten, Prentje, die Diminutivform von Prent = Abbildung, Illustration)

Diese Bezeichnungsform lässt darauf schließen, dass Andachts- oder Heiligenbildchen die Grundlage dieser frühen Fürbittezettel waren.

Es ist möglich, dass die Bezeichnung „-bildchen“, wie Toten-, Trauer-  oder Sterbebildchen oder sogar Gebet- oder Betbildchen beim Vordringen des Brauches nach Deutschland, abgeleitet vom niederländischen Bidprentjes, als die erste Bezeichnung  für diese Neuigkeit übernommen wurde  und mit der weiteren Verbreitung bis in den süddeutschen Raum vordrang.

Wann und wie diese Bet- und Trauerbildchen im rheinischen Raum zu der Bezeichnung Totenzettel bekommen waren, lässt sich heute wahrscheinlich nur noch schwerlich feststellen.

Bis Anfang des 19. Jahrhunderts wurden in Deutschland keine oder nur sehr selten Andachts- oder Heiligenbildchen für die Herstellung von Totenzetteln verwandt. 

Die Fürbittezettel bestanden aus einseitig bedrucktem Papier. Die Rückseiten zeigten keinerlei Zeichnungen. Es ist möglich, dass sich daraus im Rheinland die Bezeichnung Totenzettel im allgemeinen Sprachgebrauch einbürgerte. Mit Zettel bezeichnet der Duden ein kleines Stück Papier.

Wie die Fürbittezettel während der Verbreitung des Brauches über Bayern nach Österreich und Südtirol genannt wurden, ist nicht bekannt.  Es wurden allerdings bereits zu diesem Zeitpunkt Andachts- und Heiligenbildchen für die Herstellung dieser Objekte verwandt.

Es ist aus diesem Grund nicht ausgeschlossen, dass schon mit dem Vordringen in den süddeutschen Raum, die heute übliche Bezeichnung Sterbebildchen angewandt wurde.

Verstärkt wurde diese Formulierung auf jeden Fall mit dem Aufbringen bzw. Aufdrucken von Fotografien der Verstorbenen auf die Trauerzettel.   

Die im 1. und 2. Weltkrieg erschienenen Totenzettel mit den Abbildungen der im Felde gefallener Angehörigen, ließen im Volksmund auch die Bezeichnung Gefallenenbildchen aufkommen.

Weitere Bezeichnungen im deutschsprachigen Raum sind u.a. Trauerzettel, Grabzettel, Sterbzettel, Leichenzettel, Sterbekärtchen oder neuerdings auch Erinnerungsbilder. Im englischen Sprachraum werden sie „Death Cards“, „Funeral Cards“ oder „Memoriam Cards“ genannt.

Die Wortendung „ -zettel“, „-bildchen“, „-bild“, „-karte“ oder „-kärtchen  sind fast immer austauschbar und unterliegen meist nur regionalen sprachspezifischen Besonderheiten. 

Die aus Österreich übernommene Bezeichnung Partezettel, anstelle von Totenzettel, ist für die heutige Zeit nicht mehr korrekt. Sie stammt aus der Zeit des 17. und 18. Jahrhunderts, in der man den Totenzettel sowohl als Fürbittezettel als auch als schriftliche Benachrichtigung vom Ableben eines Mitmenschen, verteilte oder versandte.

Die Parte, bzw. der Partezettel ist im eigentlichen Sinn eine Todesanzeige. Sie soll über das Ableben einer Person informieren. Die Bezeichnung Parte ist der französischen Sprache entlehnt „lettre de faire part“ was ins Deutsche übertragen mit „schriftliche Anzeige“ übersetzt werden kann.

Prof. Dr. Johannes Goldner (verst. 8.7.1994), dessen Sammlung bayrischer  Sterbebilder in München im „Zentrum für außergewöhnliche Museen“ (ZAM) ausgestellt war, nannte die Objekte seiner Sammlung „Papierene Epitaphe“.

In der Einleitung zum Ausstellungskatalog erläutert Prof. Dr. Goldner:

„Wenngleich der Begriff Epitaph ursprünglich nur Gedächtnismale aus Holz, Stein oder Bronze meint, so sei die Ausdehnung und Erweiterung auch auf das Material – Papier - erlaubt.“ 

Mit „Letzte Visitenkarte“  wird der Totenzettel in der Broschüre von Fritz Demmel bezeichnet, in der reich bebildert das Sterbebildchen thematisch behandelt wird.  

 

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6.  Was ist die Vorder- bzw. die Rückseite eines Totenzettels ?

Die Streitfrage, was ist die Vorder- und was ist die Rückseite eines Sterbebildchens, kommt zwar selten vor, wird aber immer wieder mal gestellt.

Die Bezeichnung ist von der Betrachtungsweise abhängig, ob der Besitzer eines solchen Objektes Sammler von Totenzetteln/Sterbebildchen oder Andachts- und Heiligenbildchen ist.

Für den Sterbebildsammler ist die Textseite, die Aussagen über den Verstorbenen das Primäre, das Bild auf der anderen Seite ist von sekundärer Bedeutung. Deshalb ist die Textseite bei einem Sterbebildchen als die Vorderseite zu betrachten.

Dies wäre auch anzuwenden bei den heutigen, meist doppelseitigen, gefalteten Totenzetteln, bei denen man eigentlich nur von einer Außen- und Innenseite sprechen kann. In diesem Fall wäre die Innenseite, hier wiederum die Textseite, gleichbedeutend als die Vorderseite zu betrachten. 

Anders ist dies der Fall bei Heiligen- oder Andachtsbildern. Hier bestimmt das Bild den Charakter des Objektes. Auch wenn die Rückseite mit  Text versehen ist,  z. B. Gebete für einen besonderen Anlass, so ist hier in erster Linie die Bildseite als die Vorderseite zu betrachten.

 

              

         Abb.34a u. 34b: Bild- und Textseite, die Bildseite für den Andachtsbildsammler, die Textseite

                                  für den  Sterbebildsammler.

 

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7.       Schema und Aufbau eines Totenzettels  

7.1     Das ältere Sterbebild

7.1.1  Die Größe und Form

Bis in die Anfangsjahre des 19. Jahrhunderts bestanden Totenzettel aus einfachen, nicht gefalteten Blättern.

Eine allgemeine Norm für die Größe gab es nicht. Sofern keine Andachts- oder Heiligenbildchen genutzt wurden, deren Maß durch das Gebetsbuch vorgegeben war, gab es keinerlei Einschränkungen in den Abmessungen dieser Drucksachen.

Man kann Exemplare finden, deren Ausmaße 40 cm mal 50 cm übertreffen, als auch solche mit 9,5 cm mal 6,5 cm.

Die Herstellung erfolgte meist in örtlichen, kleineren Druckereien. Stil und Form wurden vom Kunden bestimmt.

 

  Abb.35: Totenzettel aus dem Jahr 1780, Größe des Originals ca. 30,0 x 27,5 cm

 

 

Auch später, um das Jahr 1860, als man begann Sterbebilder mit eigens dafür geschaffenen Motiven, unabhängig von den Andachtsbildchen, zu produzieren, kam es zu keiner festen Norm, was die Größe eines Totenzettels betraf.

Die maximalen Ausmaße wurden jedoch, wie bisher bei den Heiligenbildchen, durch das Format des normalen Gebetbuches bestimmt.

 

  

Abb.36a u. 36b: Text- und Bildseite, Totenzettel von 1872,  Original 8,2 x 13,7 cm

 

 

 

    

 Abb.37a u. 37b: Bild- und Textseite, Totenzettel von 1863, Original 7,6 x 12 cm

 

 

In den folgenden Jahren von etwa 1880 bis ungefähr 1920 entsprachen die Totenzettel der Gebetsbuch-Norm, die Maße konnten aber unterhalb dieser vorgegebenen Größe erheblich variieren, wie nachfolgende Beispiele zeigen.

 

 Abb.38: 11,2 x 6,4 cm  Abb.39: 9,2 x 5,8 cm 

 

 

 

 Abb.40: 9,8 x 4,9 cm        Abb.41: 12, 5 x 5,9

                                                   

 

Das Doppel - oder Faltblatt ist ein Produkt der Neuzeit. Diese Notwendigkeit ergab sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts, als die vor dem Ersten Weltkrieg meist nur als Miniatur verwendeten Porträt-Fotos größer wurden und diese neben dem vermehrten Text auch mehr Raum auf dem Totenzettel beanspruchten.

 

                                    Abb.42: Original 5,3 x 7,4 cm

 

 

 

                  

                   Abb.43: Faltblatt, Original 10,4 x 7,4 cm

 

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ab der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum Aufkommen der heutigen Standardmaße das Format der Sterbebildchen im Wesentlichen nur durch die Größe der Gebetbücher bestimmt wurde.

Alle Größen, in der Breite zwischen 4,5 cm bis 8,5 cm, in der Höhe zwischen 5 cm und 14 cm,  wurden gedruckt.  

 

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7.1.2  Die Gestaltung

Die ersten Totenzettel waren, wie bereits mehrfach erwähnt, einseitig beschriebene oder bedruckte Papiere, deren Illustration sich oft nur auf die girlandenartige Umrandung des Textes beschränkte.

Ende des 17. Jahrhunderts begann man in den Niederlanden die Rückseiten von Heiligen- bzw. Andachtsbildchen für die Ausfertigung zu nutzen.

Diese Andachtsbilder waren zum größten Teil Produkte Antwerpener Holzschneider und Kupferstecher. Antwerpen war zu dieser Zeit Verlags- und Kunstzentrum in Europa. Bekannte Namen dieser Handwerkskünstler sind u. A. van Merlen, Galle, Sadeler, Bouttats und Mallery.

 

  

 Abb.44a u. 44b: Holländischer Totenzettel aus dem Jahr 1867, Stecher und Verlag unbekannt,

                         Bild- und Textseite, Original 7,2 x 9,7 cm

 

 

Die Eintragungen auf der rückwärtigen Seite der Andachtsbildchen wurden anfangs noch in handschriftlicher Form vorgenommen. Später, um 1730,  wurde es üblich, diese Textseite auch drucken zu lassen. Für den weniger begüterten Bürger wurden von den  Druckverlagen auch Andachtsbildchen angeboten, die rückseitig einen Vordruck besaßen, in die man die notwendigen Daten dann handschriftlich eintragen konnte. Auch diese Exemplare kamen aus Antwerpener Produktion.

Um 1860 begann man Totenzettel als eigenständige Objekte  in größerem Rahmen zu fertigen. Dabei nutzten die damaligen großen Druckverlage ihre bisherigen Möglichkeiten und bedruckten die Rückseiten der Totenzettel mit den Abbildern der bisherigen Andachts- oder Heiligenbildchen.   

Aus der Vielzahl bekannter Verlage seien genannt Benzinger u. Co in Einsiedeln, Schweiz, L.Turgis und Söhne sowie Dopter in Paris, Franz Schemm und Carl Mayer in Nürnberg, Schulgen in Düsseldorf,  A. Schäufele in Stuttgart, G.J. Manz in Regensburg oder Franz Graf in München.

Sie alle schufen nun die Blanko-Vordrucke, die Bildseiten der Totenzettel. Die Textseiten wurden dann in heimischen, kleineren Druckereien nach Bedarf gefertigt. 

 

Abb. 45:  Druckbogen für Totenzettel der Firma Dopter, Paris um 1870   

 

                                                                                    

 

    Abb.46a u. 46b: Totenzettel aus dem Jahr 1852, Bildseite, Stecher Al. Schön,

                            Druckverlag Gentner, Augsburg.  Bild- und Textseite, Original 10,2 x 15 cm

   

 

 

Abb.47a u. 47b: Totenzettel aus dem Jahr 1869, ohne Angaben eines Druckverlages.

                        Text- und Bildseite,  Original  7,9 x 12,1 cm

 

 

Mit dem eigenständigen Druck der Totenzettel werden die bisherigen einfarbigen Stahlstiche und Lithografien von der Farblithografie abgelöst. Um die Jahre nach 1860 wurde die Aufmachung aller neu erschienener Sterbebildchen von dieser neuen Druckart bestimmt. Zu den gedeckten, meist in dezenten Ton in Ton (Camaiea) gehaltenen Farben kamen als Kontrast Silber und Gold hinzu. Ein schwarzer Rand oder Rahmen erhöhte die Wirkung der Bilddarstellung.  

     

   Abb.48a u. 48b: Bild- und Textseite, Original 11 x 7 cm

 

 

                              

Abb.49a u. 49b: Bild- und Textseite, Original 10,2 x 5,2 cm 

 

 

               

  Abb. 50a u. 50b: Bild-und Textseite, Original 10,0 x 4,9 cm

 

 

    

Abb.51a u. 51b: Bild- u. Textseite, Original 11,0 x 7,2 cm.  

 

 

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7.1.3   Totenzettel mit Spitzen- oder Stanzrand

Besonderheiten waren Totenzettel mit sogenanntem Spitzenrand. Sie sind den Andachts- und Erbauungsbildchen aus dem frühen Mittelalter nachempfunden, deren Umrandung oftmals mit Spitzenstickereien oder Scherenschnitten verziert waren. Der Spitzenrand als kunstvolle Verzierung war aus dünner Wolle oder Seide geklöppelt und mit feinen Stichen um das Bildchen genäht.

 

      

  Abb.52a u. 52b: Bild- und Textseite,  Original 12,8 x 7,8 cm

 

 

     

 Abb.53a und 53b : Bild- und Textseite,  Original 11,4 x 7,4 cm

 

Die Scherenschnitte wurden mit viel Geschick und handwerklicher Fähigkeit mit Schere, Feder oder Messer in das umrandende Papier geschnitten.

Mit der aufkommenden Massenproduktion wurden diese Verzierungen durch Stanz- und Prägemaschinen ersetzt.

 

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7.1.4  Die Vorder- oder Textseite

Die einseitig bedruckten Totenzettel des 17. Jahrhunderts zeigten neben dem Text meist eine düstere Todessymbolik. Das Geschriebene wurde durch Abbildungen von Totenschädeln, Sensenmännern, Särgen, Katafalken, Urnen, Uhren, zerbrochenen oder erloschenen Kerzen sozusagen garniert. Die Kopfzeile bestand fast immer aus der Anrufung der Heiligen Familie „Jesus, Maria, Josef“.

 

Abb.54: Totenzettel aus dem Jahr 1748, Größe des Originals  44,5 x  35,5 cm

     

Die ersten deutschen Totenzettel zeigen eine Umrahmung mit klein gemusterten Ornamenten und als Todessymbol in den meisten Fällen einen Totenkopf (Abb.1, 2 u. 3). In späteren Jahren konnten diese Umrandungen in Ausnahmefällen auch wuchtiger und pompöser werden. So rahmten nicht selten mit Ornamentik versehenen Leisten, Girlanden und Säulen den Text ein (Abb. 35). 

Die später - im 18. Jahrhundert - folgenden, auf den Rückseiten von Andachtsbildern gefertigten Totenzettel, unterschieden sich in der Ausfertigung der Texte und der Verwendung der Todessymbolik nicht wesentlich. 

Dies änderte sich etwa um das Jahr 1800. Die Symbolik wurde schlichter und reduzierte sich immer mehr bis hin zum Druck eines einfachen christlichen Kreuzes. 

Die Totenzettel hatten in der Mehrzahl eine schwarze, seltener eine schwarz- silberne Umrandung. Bei Trauerbildern für Kinder war der Rand meist blau. Dieser Trauerrand verschwand in den Jahren um 1960 nach und nach und ist heute praktisch nicht mehr zu finden.

 

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7.1.4.1  Die Gliederung der Textseite

Die Gliederung der Symbolik und des Textes der einfachen Totenzettel war weitgehend standardisiert und zeigt sich heute wie folgt.

Zuoberst steht das christliche Kreuz, darunter die Gebets- oder Gedenkempfehlung, gefolgt von der Anrede, dem Namen und dem Beruf des Verstorbenen. Daran anschließend das Geburtsdatum und der Geburtsort sowie das Sterbedatum und der Sterbeort. Als Nächstes folgten ein Kurzgebet und/oder Ablassgebetssentenzen. Am unteren Rand der Hinweis auf die Druckanstalt des Totenzettels und/oder  des Bestattungsinstitutes.

Abweichungen von diesem Muster sind vielfältig. Besonders im Rheinland, wo man bis in die Jahre um 1960 diesen schematischen Aufbau durch eine Kurz-Vita ergänzte.

  

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7.1.4.2  Das christliche Kreuz

Auf dem größten Teil der Totenzettel ist das Kreuz, als christliches Symbol, an  oberster Stelle zu finden. Es gibt dieses Symbol in vielfältigster Ausführung, von der einfachsten Form bis hin zum stilisiertem Grabkreuz.

 

           Abb.55     Abb.56 

 

 

                                      Abb.57

 

Es ist auch in Verbindung mit einer Taube, einem Palmwedel, einem Strahlenkranz oder einem anderen christlichen Symbol zu finden. In wenigen Fällen wird es durch Palmwedel, Trauerkränze oder Kelche ersetzt, wie es bei dem nachfolgenden Abb. 62 zu sehen ist.

 

   Abb.58    Abb.59 

 

  

 

                                              Abb.60

 

 

    Abb.61   Abb.62

 

Vielfach ist das Kreuz auch in Kombination mit der Anrufung der Heiligen Familie „Jesus, Maria, Josef“ zum Teil auch mit einem weiteren Heiligen oder Schutzpatron anzutreffen (Abb.63 u. 64).

 

         Abb.63  Abb.64

                                             

 

Man findet auch Totenzettel, wenn auch in geringerer Anzahl, auf denen das Kreuz oder andere christliche Attribute ersatzlos fehlen und an dessen angestammten Platz die Fotografie der verstorbenen Person angebracht ist.

 

            Abb.65   Abb.66

   

 

Bei gefallenen Soldaten ersetzte ein Eisernes Kreuz das christliche Symbol. Dieses Eiserne Kreuz ist auch auf Sterbezetteln für Zivilpersonen zu sehen, die durch Kriegseinwirkungen, durch Bombenangriffe ums Leben kamen, wie das rechte der beiden nachfolgenden Beispiele zeigt. 

 

 

                                                            Abb. 67   

 

 

          Abb.68: Faltblatt, Textseite

                  

 

 

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             7.1.4.3    Die Gebets- oder Gedenkempfehlung

 

Als oberste Textzeile folgten die Gebets- oder Gedenkempfehlungen. Sie lauteten meist, wie folgt : „Zum christliches Andenken im Gebet an...“, „Zur frommen Erinnerung im heiligen Gebete an...“ oder „Gedenke in deinem Gebete an ....“, usw.  

 

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7.1.4.4  Die Anrede

Diese beginnt je nach Stand und Wertschätzung mit den Redewendungen wie „an seine Majestät“, „seine Königliche Hoheit“, „des hochgeborenen Grafen“,  „an den hochwohlgeborenen Herrn“, „an die ehrengeachtete Frau“, „die tugendsame Jungfrau“ oder „den ehrbaren Jüngling“, „die tugendreiche Bauerntochter“ oder  „den ehrbaren Schmiedemeistersohn“.

Es ist durchaus verständlich, wenn einige dieser Floskeln uns heute ein Schmunzeln entlocken, besonders dann, wenn wir lesen, dass diese tugendsame Jungfrau oder der ehrbare Jüngling im betagten Alter von 70 oder 80 Jahren verstorben war.

Nicht selten waren diese ledigen Personen, Söhne und Töchter von Bauern, die in der Erbfolge bei der Hofübernahme nicht berücksichtigt wurden und ihr Leben als Knecht oder Magd, oft sogar auf dem Hof der eigenen Familie, verbringen mussten. Im damaligen sozialen Gefüge standen sie weit unter dem Hofbesitzer, dem Bauern und galten auf dem Heiratsmarkt wegen des mangelnden Besitzes nicht als die besten Partien.

 

            Abb.69        Abb.70 

 

 

                                                          Abb.71

 

Unter den „tugendsamen Jungfrauen“ sind erstaunlich viele  Frauen zu finden, die den Beruf einer Lehrerin ausgeübt hatten.

 

  Abb.72     Abb. 73

  

 

Den weiblichen Angehörigen dieses Berufsstandes war es im Deutschen Reich, per Ministererlass von 1880, untersagt zu heiraten. Das sogenannte Lehrerinnenzölibat wurde mit der Unvereinbarkeit von Ehe und Beruf begründet. Damit sollte der  überwiegend männlichen Lehrerschaft der Arbeitsmarkt von unnötiger Konkurrenz freigehalten werden.

Diese Regelung war, bis auf eine kurze Unterbrechung um das Jahr 1923,  gültig bis 1951 bzw. 1956.

Heirateten diese Lehrerinnen im Verlauf ihres Berufslebens, mussten sie aus dem Schuldienst ausscheiden. Eine Tatsache, die uns heute völlig absurd vorkommen mag und unserem heutigem Verständnis von der Gleichberechtigung von Mann und Frau in keiner Weise entspricht.

 

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7.1.4.5   Titel und Name

Nach der Anrede folgt der Titel des Verstorbenen sowie sein Name, in der Regel mit allen Vornamen. In manchen Fällen ist auch der Spitz- oder Beiname beigefügt unter dem der Verstorbene in seiner gesellschaftlichen Umgebung bekannt war.

Bei verheirateten Frauen wird  in den meisten Fällen der Geburtsname hinzugefügt.

Nicht selten kommt es vor, dass der Haus- oder Hofname angegeben wird. Besonders häufig zu finden auf Totenzetteln in den ländlichen Gebieten Westfalens, Bayerns, Württembergs und Österreichs.

Auf älteren Totenzetteln kann man die Bezeichnung „vulgo“ vor dem aufgeführten Umgangsnamen finden. (lat. vulgo, - „allen zugänglich“ oder – „gemeinhin bekannt als....“)

 

 Abb.74        Abb.75

 

 

                                      Abb.76

 

 

Diese Haus- Hof- oder Vulgonamen sind bereits seit dem 12. Jahrhundert weit verbreitet und beurkundet. Sie waren in der damaligen Zeit, als es noch keine Grundbücher und Hausnummern gab, die Grundlagen für den Steuereinzug und dienten der Identifizierung der einzelnen Familien.

Der Name wurde dem Haus oder dem Hof von den Einheimischen während oder kurz nach der Gründung bzw. Erbauung gegeben. Er konnte sich beispielsweise von einem Gemarkungsnamen, von einer besonderen geografischen Lage oder vom Namen des Erstbesitzers her ableiten.

Auch heute noch kommen in vielen ländlichen Gebieten Deutschlands und Österreichs diese Hofnamen im täglichen sprachlichen Umgang zum Tragen.

Auf dem Lande wurde in dieser Hinsicht stets nach dem Motto „Der Name geht, der Hof bleibt“ gehandelt.

So wurde auch verfahren, wenn ein neuer Besitzer auf den Hof kam, entweder  weil die Familie des Vorbesitzers ausgestorben war oder es sich ergab, dass der Vorbesitzer keinen männlichen Erben hinterließ und die erbende Tochter heiratete.

Dadurch änderte sich zwar der Familienname dieses Hofbesitzers, er selbst aber wurden weiterhin von den Einheimischen nur mit dem Hofnamen benannt.

 

  Abb.77   Abb. 78

      

Der neue Besitzer des Huberhofes war der Huber oder der Huberbauer, selbst wenn sein eigentlicher Familienname Maier war.

In der Zeit vor 1800  bzw. vor der Zeit der Festlegung der Namensschreibung kam es vor, dass Kinder eines neuen Hofbesitzers den Hofnamen bei der Taufe bewusst oder unbewusst, als Familiennamen in das Kirchenbuch eingetragen bekamen und somit der angestammte Geburtsname erlosch.

Wenngleich die Herkunft der heutige Haus- oder Hofnamen sich nicht immer sofort bestimmen lassen, so kann man anhand von alten Grundbüchern, Steuerbescheinigungen, Katasterbüchern, Gemarkungsurkunden u. a. in den meisten Fällen nachvollziehen  wie diese Name entstanden sind.

Besonders häufig ist der Hofname auf Sterbebildchen von  Altbauern bzw. Altbäuerinnen zu finden, die sich bereits im Ausstand, auf dem Altenteil befinden.  Bei ihnen, die bereits ihren Hof an den Jungbauern übergeben hatten, wollte und will man die Zugehörigkeit zum Hof, zum Grund und Boden deutlich erkennbar machen.

Diese sogenannten Austragler (Austrägler, Altsitzer, Auszügler, Altbauer usw.) werden im bayrischen Raum fast immer mit dem Zusatz „-vater“ bzw. „-mutter“ betituliert, wie es in den nachfolgenden Sterbebildchen ersichtlich ist.  

Abb.79       Abb.80  

  

 

                              Abb.81

 

                                                                                                                                                            

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7.1.4.6  Beruf, Stand und Tätigkeiten                          

Als Nächstes kam die Eintragung des Berufes, der besonderen Tätigkeiten des Verstorbenen, die Mitgliedschaft in Kongregationen, christlichen oder sonstigen Vereinigungen sowie seine Orden und Ehrenzeichen, die er sich im Laufe seines Lebens er- bzw. verdient hatte.

Das ausgeprägte Standesbewusstsein der Menschen bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts war maßgebend für Ausführlichkeit dieser Angaben auf den Totenzettel. Ganz nach dem Motto : „Hast Du was, bist Du was !“

 

                 Abb.82                                         

 

Bei manchen Totenzetteln ist dieses Bewusstsein, man kann sagen „Gott sei Dank“, auch noch heute erhalten geblieben.

 

 

Abb.83: Mit militärischen und zivilen Orden

 

 

                                         

                                        Abb.84: Mit dem Mutterkreuz

 

 

 Abb.85: Der Ritterkreuzträger

                                                                                                                

Abb.86: Verkehrspilot und Major d.R.                      

 

 

Unter den Angaben zu den Berufen, der Nebentätigkeiten oder sonstigen Beschäftigungen sind viele in Vergessenheit geraten oder uns nur noch aus Erzählungen bekannt. Der Nachtwächter, der Postillon, der Oberbrieftaubenmeister, der Realitätenbesitzer (einer der von seinen Immobilien lebte), der Inwohner (Mieter), der Ökonom (Landwirt), der Gütler, Katler  (Kleinbauer), der Söldner (Taglöhner), der Privatier (Rentner) oder der Pfründner. (Insasse eines Pfründehauses, d. h. Altenheimes oder Armenhauses).

 

                       

                     Abb.87: Versicherungs-Inspektor und Hochzeitslader 

 

 

                 

Abb.88: Ökonomierat                                     Abb.89: der Privatier

 

                            Abb.90 der Pfründner

                                      

 

Auf vielen Totenzettel für Frauen, die in früheren Zeiten im großen Maße nur im eigenen Haushalt tätig waren oder im Betrieb oder Geschäft ihres Mannes mitarbeiteten, war es üblich den Beruf und Stand ihres Ehegatten, somit ihre Stellung in der Gesellschaft, anzugeben.

So hieß es die „Metzgermeisternsgattin“, die „Schornsteinfegermeisternswitwe“, die „Oberlehrenswitwe“ oder auch die „Söldner-Frau“ oder „Landwirtsgattin“.

 

                        

Abb.91: Straßenbahnoberschaffners-Gattin    Abb.92:Uhrmachermeisterswitwe    

                              

 

 

                             

                              Abb.93: Oberlehrenswitwe

 

 

Gleiches kann man auch bei den Nachkommen dieser Gesellschaftsschichten sehen, die unverheiratet verstorben sind, wie es die folgenden Sterbezettel zeigen.

 

                           

Abb.94: Der Erbhofbauernsohn                              Abb.95: Die Lehrerstochter      

 

                                 

                                 Abb.96: Der Poliermeisterssohn   

 

 

 

Zusätzlich zur Angabe des Berufes oder der besonderen Tätigkeiten ist bei manchen Totenzetteln die Verweildauer in einer bestimmten Dienststellung zu lesen, womit die Treue zum Arbeitgeber besonders hervorgehoben werden sollte.  

 

               

Abb.97: Langjährige Herrenköchin              Abb.98: 28 Jahre Tätigkeit als Haushälterin

 

Einen ganz besonderen Wert legte man auf die Anzeige, dass  der oder die Verstorbenen im Besitz von Haus und Grund war. So findet man immer wieder die Eintragungen „Hausbesitzer(in)“ oder „Realitätenbesitzer(in)“. 

 

               

          Abb.99: Die Hausbesitzerin  

 

 

         

 Abb.100: Der Realitätenbesitzer              Abb.101: Die Realitätenbesitzerswitwe 

   

                                    

       

Abb.102: Die Brauerreibesitzers-Gattin     Abb.103: Der Sägewerkbesitzerssohn  

 

 

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7.1.4.7  Geburts- und Sterbedaten

Bei den meisten Sterbebildern der Zeit vor 1960 wurden nur das Sterbedatum und der Sterbeort angegeben. Die Angaben zum Geburtsdatum und zum Geburtsort sind ganz selten zu finden.

Anstelle des Geburtsdatums wurde das Alter bei Eintritt des Todes, das Lebensalter, angegeben. So hieß es entweder „mit 57 Jahren verstorben“, „im 58. Lebensjahr verstorben“, „mit 57 ½ Jahren“ oder auch „mit 57 Jahren und 5 Monaten“.           

Immer wieder findet man bei älteren Sterbebildern neben dem Sterbedatum die Zeit vom Eintritt des Todes bis auf eine Viertelstunde genau angegeben.

Diese Sitte ist wohl in Verbindung mit dem Brauch des Anhaltens der Uhren nach dem Eintritt des Todes - dem Austritt der Seele -  zu sehen. Es soll wohl besagen, dass die Zeit für den Dahingegangenen von nun an keine Bedeutung mehr hat.  

                  Abb.104       Abb.105 

 

 

 

                                               Abb.106

                                                        

 

Auch in unserer modernen Gesellschaft hat eine solche Symbolik noch ihren besonderen Stellenwert. Dies zeigt uns das nachfolgenden Sterbebildchen. 

 

            Abb.107

           

 

Neben der Ortsangabe findet man bei älteren Totenzetteln aus ländlichen Gegenden noch die Angaben der zuständigen Pfarrei oder Pfarre, wie es in Österreich heißt.

Diese Hinweise können bei genealogischen Nachforschungen sehr hilfreich sein. Manche dieser kleinen Ortschaften sind heute nicht mehr auf der Landkarte zu finden, da sie von der größeren Nachbarortschaft, deren Namen meist mit der Pfarrei  oder der Pfarre identisch ist, eingemeindet wurden.

 

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7.1.4.8  Angaben zu Todesursache

Diese Angaben, sofern sie überhaupt aufgeführt werden, sind meist nicht sehr  aussagekräftig und oftmals nur durch allgemeine Redewendungen wie „nach längerem Leiden“, „nach kurzer Krankheit“, „kurz und plötzlich“ oder „nach einem Unglücksfall“, ausgedrückt.

Spezielle Aussagen über die Todesursache, wie zum Beispiel „nach Schlagfluss“, „Lungenschlag“, „Herzschlag“,  „Hirnschlag“ oder „Krebs“ sind seltener zu finden. 

Anders sieht es bei den sogenannten Gefallenenbildchen der Weltkriege aus.  Hier sind Angaben zur Todesursache häufige anzutreffen. Nachzulesen im Kapitel 7.1.4.13  „Besonderheiten der Gefallenenbildchen“. 

 

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7.1.4.9  Der Bestattungsort, die letzte Anschrift

Auf wenigen Sterbebildchen ist der Ort der letzten Ruhestätte angegeben. Besonders in Großstädten, in deren Zuzugsgebiet es mehrere Friedhöfe geben kann, können diese Angaben durchaus von Vorteil sein, möchte man die Grabstätte einer  verstorbenen Person besuchen, an deren Grablegung man nicht teilnehmen konnte.

 

 Abb.108   Abb.109

 

 

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7.1.4.10  Gebete um Fürbitte, Gebetssentenzen

Im letzten Teil des Textes folgen verschieden Kurz- und/oder Ablassgebete, die dem Verstorbenen zugeeignet werden können. Hinzugefügt und in Klammern stehend, findet man nicht selten die Zeit, die der armen Seele im Fegefeuer durch das Gebet erspart bleiben soll.

Laut Definition der Kirchenlehre kann der Ablass die Dauer - der alleine von Gott bestimmten reinigenden Strafe in der Zwischenwelt, dem Fegefeuer - um eine bestimmte Zeit verkürzen. 

 

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7.1.4.11   Die Druckerei, das Bestattungsinstitut

Nicht selten bekommt man Totenzettel - heute mehr denn früher – auf denen die Angaben zu Geburts- oder Sterbeort gänzlich fehlen.

Hier lässt sich der geografische  Lebensraum des Verstorbenen nur anhand der Standortangaben der Druckerei oder des Bestattungsinstitutes annähernd vermuten oder festlegen.

Diese Vermerke findet man am unteren Rand der Textseite des Totenzettels, stets etwas abgesetzt und in kleinerer Schrift. Bei manchen alten Belegen werden diese Angaben auch durch die Adresse eines Kaufmannsladens oder einer sonstigen Geschäftsadresse ersetzt, über die man den Totenzettel beziehen kann (Abb.113 – 115).                                                                                                                 

 

 Abb.110       Abb.111

 

 

Abb.112    Abb.113

 

 

  Abb 114   Abb.115

 

Diese Angaben sind für Genealogen und Heimatforscher oftmals die einzige Möglichkeit festzustellen, in welchem Ort, welcher Stadt, in welcher Region der Verstorbene gelebt hatte.

 

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7.1.4.12   Lebensläufe, Kurz-Viten

Totenzettel, die eine Kurz-Vita des Verstorbenen enthalten sind für den Forscher eine besondere Freude, denn hier kann er, über die üblichen Angaben hinaus,  Wissenswertes aus dem Leben des Dahingegangenen erfahren.

Totenzettel aus dem Rheinland enthielten solche Lebensläufe in Kurzform, wie man es auf dem nachfolgenden älteren Exemplar sehen kann.  

 

        

        

         Abb.116a u. 116b: Totenzettel, Faltblatt, Vor- und Rückseite mit Kurz-Vita und Ablassgebet, Jahr 1886  

 

Der Inhalt der Kurz-Vita konnte sich von Angaben zum Elternhaus, über die schulische Ausbildung, den Beruf und sonstige Tätigkeiten, über die Heirat sowie der Anzahl der Kinder, bis hin zur Aufzählung der hinterbliebenen Familienangehörigen erstrecken. Sie ergeben für jeden Genealogen oder Heimatkundler eine erfreuliche Fülle von Informationen.  

 

              Abb.117: Kurz-Vita, 1915 

 

                                       Abb.118: Kurz-Vita, 1951

 

                 

                 Abb.119: Totenzettel mit Kurz-Vita aus dem Jahr 1956

 

Nach den Jahren um 1960 wurden diese Angaben, zum Leidwesen aller, die sich den Totenzettel auf wissenschaftliche Art nähern, immer seltener.

Ein solch seltenes und besonders schönes und aussagekräftiges Exemplar versehen mit verschiedenen Fotos aus dem Leben des Verstorbenen und einem ausführlichen Lebenslauf, ist das nachfolgende Sterbebild, aus dem Jahr 2003.

 

Abb.120a und 120b: Vorder- und Rückseite eines besonders ausführlichen und  schönen Totenzettels

 

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               7.1.4.13    Besonderheiten der Gefallenenbildchen

Eine Besonderheit in der Ausstattung der Textseite sind die Sterbebilder gefallener Soldaten, auch Gefallenenbildchen genannt.

Die Totenzettel der Soldaten des Ersten Weltkrieg, 1914-18, zeichnen sich dadurch aus, dass sie neben dem fast obligatorischen Bild des Gefallenen sowie seinem Dienstgrad auch die Einheit, der er angehörte, bis auf Kompanieebene angeben, z. B. „Landwehrmann der 4. Komp., 15. Res.-Inf.Regts“.

Vielfach konnte man auch die Todesart ersehen. So hieß es z. B. „infolge einer Granatverletzung“, „durch einen Kopfschuss“, „durch Brustschuss“, „durch Verschüttung“ usw.

Im Zweiten Weltkrieg, 1939-45, waren Angaben zur militärischen Einheit auf dem Totenzettel nicht mehr ersichtlich, sie wurde anonymisiert. So hieß es z. B. nur noch „Gefreiter in einem Gebirgsjägerregiment“.  Hinweise, an welchen Fronten der Gefallene während seiner militärischen Zeit zum Einsatz kam, wie z. B. „Teilnehmer am Polen- und Frankreichfeldzug“ konnten, da sie weniger verräterisch waren, zu Ehren des Gefallenen gemacht werden.

 

         

Abb.121: Totenzettel mit genauer Angabe        Abb.122:  Angabe der Todesart, Granatvolltreffer

              der Einheit und  Todesart    

                             

 

        

Abb.123: Teilnehmer am Feldzug              Abb.124: Teilnehmer an den Feldzügen

              in Frankreich und Russland                       in Jugoslawien und Griechenland 

                                                                                                       

Auch die Todesart wurde nicht mehr angegeben. Pauschale Hinweise ergaben sich nur aus den Vermerken „Er starb den Fliegertod“, „kam von Feindfahrt nicht zurück“, „Im Lazarett an den Folgen einer Verwundung verstorben“ oder auch „in Kriegsgefangenschaft verstorben“.

Seltener sind Totenzettel zu finden, bei denen abweichende Hinweise zu finden sind. Z. B.  „bei einem Partisanenüberfall durch Mörderhand ums Leben gekommen“. 

 

                         

Abb.125: Verstarb im Lazarett                          Abb.126: Verstarb in Gefangenschaft

 

 

                  

Abb.127 Bei einem Partisanenüberfall          Abb.128: Im Bandenkampf 

 

 

                         

Abb.129: Von Feindfahrt nicht zurück             Abb.130: Fliegertod

                                                                       

 

Natürlich durften bei allen Gefallenenbildern nicht die Angaben zu Orden und Ehrenzeichen fehlen. Ganz besonders interessant sind diese, auf dem Bild des Gefallenen zu sehenden Auszeichnungen, für den Militaria-Sammler.

 

   

Abb.131a u. 131b: Bild- und Textseite

 

Bei zivilen Toten, die in der Heimat, bedingt durch Kriegseinflüsse, zum Beispiel durch Bombenangriffe, ums Leben kamen, wurde diese Todesursache besonders erwähnt.

 

 Abb.132   Abb.133

 

 

So ist zu lesen „bei einem Fliegerangriff gefallen“ oder „Opfer eines Terrorangriffs“.

Diese Sterbebilder haben vielfach, wie bereits beschrieben, anstelle eines christlichen Attributes ein Eisernes Kreuz auf der Textseite, wie es auf den Sterbebildern gefallener Soldaten zu sehen ist.

So hat man die zivilen Opfer des Bombenkrieges, die an der „Heimatfront“ ums Leben kamen, symbolisch den Soldaten der kämpfenden Truppe gleichgestellt. Besonders hervorgehoben hat man dies noch durch die Formulierung „gefallen“, wie aus den angeführten Totenzetteln Abb.132 und Abb.133 zu ersehen ist.   

 Abb.134    Abb.135

 

 

 

                                        Abb.136

 

 

                        Abb.137

 

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7.1.5    Die Rück- oder Bildseite 

Bis etwa 1860 waren die Rückseiten der Totenzettel entweder unbedruckt oder es zierten sie die Motive der Andachts- oder Heiligenbildchen, die man dafür verwendet hatte.

Nachdem sich der Brauch der Ausgabe von Totenzettel in den katholischen Regionen Westeuropas etabliert hatte, sahen sich die speziellen Verlage, deren Fabrikation bislang fast ausschließlich auf die Herstellung von Andachts- und Heiligenbildchen beschränkt war, genötigt nun auch in dieses Geschäft einzusteigen.

Für den  neuen Produktionszweig war es notwendig neue Bilderserien in das Druckprogramm aufzunehmen. Die Motive, der bis dahin produzierten Einlegebildchen, hatten der religiöser Erbauung, der Andacht, der Meditation gedient. Die neuen Bilder orientierten sich nun mehr an der Trauer um einen lieb gewordenen Menschen, um die Vergänglichkeit des Lebens, um die Hoffnung auf ein Wiedersehen und die Wiederauferstehung nach dem Tode.

Die am meisten vorkommenden Motive waren die Passion Jesus, in allen Phasen von der Geißelung bis zur Wiederauferstehung, Maria als schmerzensreiche Gottesmutter, Maria Magdalena, Veronika mit dem Schweißtuch, aber auch die Heilige Familie bei der Alltagsbeschäftigung.

Beliebt waren auch Herz-Jesus - und Herz-Marienbilder. Eine weitere Vielzahl von Motiven ergab sich aus dem großen Kreis der Namens-Heiligen.

 

           

Abb.138: Jesus im Kreis der Familie       Abb.139: Die Mütter Jesus und Johannes

 

 

                      

   Abb.140: Veronika mit dem  Schweißtuch    Abb.141: Jesus wird abgeführt

 

 

               

 Abb. 142: Die Pieta                                        Abb.143: Der Wiederauferstandene  

 

Bilder mit Motiven aus dem Alten Testament, wie nachfolgende,  waren äußerst selten. 

 

      

Abb.144: 1872, 18,1 x 11,4 cm                       Abb.145: 1879, 11,8 x 7,7 cm  

 

Es folgen in den Jahren nach 1880, eine Fülle symbolischer und allegorischer Darstellungen mit Engel, Lamm, Tauben (Heiligen-Geist Tauben), Blumen Trauersymbolik wie Grabkreuze, Grabsteine, Urnen, die Geißelwerkzeuge, sinnbildliche Darstellung von „Glaube, Liebe, Hoffnung“ wie Schiffe auf hoher See, Anker und anderes mehr. 

Auch die Bilder großer Maler wie Bartolomé Esteban Murillo, Raffael (Madonna Sistina), Albrecht Dürer, Guido Reni (Ecce Homo), Carlo Dolci (Mater Dolorosa)  wurden als beliebte Motive verwandt.

   

    Abb.146      Abb.147

 

 

 

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7.1.5.1  Die Passion und Auferstehung Jesu

   

              

Abb.148: 1870, Original 7,5 x 11,8 cm                 Abb.149: 1855, Original 9,3 x 13,0 cm  

 

   

         

Abb.150: 1845, Original 8,8 x 15 cm                   Abb.151: 1897, Original 7,0 x 10,8 cm  

 

 

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7.1.5.2  Herz-Jesus-Bilder 

   

 Abb.152    Abb.153

 

 

Abb.154    Abb.155

 

 

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           7.1.5.3  Marienbilder und Herz-Marien-Bilder

   

Abb.156 Abb.157 

 

 

 

 Abb.158  Abb.159

 

 

   

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            7.1.5.4  Heiligenbilder

 

  Abb. 160       Abb.161 

 

 

  Abb.162   Abb.163

 

 

 

              Abb.164

 

 

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7.1.5.5  Engel, Todes-  und Schutzengel 

 

 Abb.165  Abb.166

 

 

 

  Abb.167   Abb.168

 

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7.1.5.6  Trauersymbolik, Motive  „Glaube, Liebe, Hoffnung“  

 Abb.169        Abb.170

    

 

 

 

Abb.171     Abb.172

 

 

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7.2   Das moderne Sterbebild    

Sterbebilder der neueren Zeit, das heißt solche nach den Jahren um 1980, sind meist doppelseitig angelegt. Wie bereits im Kapitel "Brauchtum und Anwendung" beschrieben, haben sich jedoch Inhalt und Text auf ein Minimum reduziert.

Die Informationen beschränken sich gegenüber den älteren Exemplaren oftmals nur noch auf den Namen sowie Geburts- und Sterbedatum und ein Foto. Angaben zum ausgeübten Beruf, Geburts- und Sterbeort kommen immer seltener vor.

Auch die Totenzettel aus dem Rheinland, die vormals eine Kurz-Vita des Verstorbenen enthielten, haben sich diesem Trend weitgehendst angeschlossen und sind zum Bedauern von Historikern und Genealogen nicht mehr so aussagekräftig wie zuvor. 

 

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7.2.1  Die Größe und Form

Der heute am häufigsten vorkommende Totenzettel ist das Faltblatt in der Größe von 14 mal 11 cm oder das einfache Blatt mit der Größe von 7 mal 11 cm.

Abweichungen von den obigen Standardwerten sind stets zu finden, sowohl in der Größe als auch in der äußeren Form.

So gibt es Totenzettel die aufgeklappt, durchaus die Größe von 16 cm mal 14 cm erreichen. Meist sind dies Totenzettel von Persönlichkeiten der Politik, des Klerus, des Adels, der Wissenschaften oder der Film- und Theaterwelt.

 

Abb.173: Original  16 x 13 cm  

 

 

Abb.174: Original 18 x 13 cm  

 

 

Abb.175:  Faltblatt, Original 19 x 14 cm 

   

 

                 

                  Abb.176: Einseitig bedrucktes Sterbebild in Form einer Karte, Original 20 x 12 cm

 

Auch Größen wie 11 mal 7 cm  sind zu finden. Hier kann man durchaus die Bezeichnung „letzte Visitenkarte“ anwenden. 

 

                                   
                                   Abb.177: Die einfache „Visitenkarte“, Original 11 x 7 cm

 

 

 

Abb.178: Die doppelte „Visitenkarte“, Faltblatt, Original 22 x 7 cm

 

Ebenfalls aus der Norm herausragend sind dreiblättrige Totenzettel d. h., sie sind zweifach gefaltet, wie die beiden nachfolgenden Exemplare zeigen. 

Beim ersten Exemplar bildet das dritte Blatt,  wenn es über das Foto geklappt wird, einen Rahmen (Passepartout) um das Porträt.

 

 

Abb. 179a                                                                               Abb.  179b

 

Der zweite Totenzettel wurde für eine Familie geschaffen, bei der Vater, Mutter und Tochter gemeinsam bei einem Verkehrsunfall ums Leben kamen.    

 

    Abb.180

 

 

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7.2.2   Der Druck und die Ausstattung

Der einfache Totenzettel (einfaches Blatt) ist stets beidseitig auf der Text- sowie Bildseite bedruckt.

   

      

Abb.181a u. 181b: Text- und Bildseite      

Beim Doppelblatt ist die Außen- sowie auch die Innenseite durch die Faltung in zwei gleiche Teile geteilt.

Bei der Außenseite ist die linke Hälfte entweder mit einem Gedenkspruch oder einem Gebet versehen oder sie ist, bis auf den am unterem Rand eingedruckten Namen des Druckverlages und die verlagsinterne Musterbezeichnung für das Sterbebild, ohne jeglichen Eindruck (Abb.183).

 

  Abb.182 Abb.183

 

Die rechte Hälfte zeigt immer ein Bild. Meist sind es randlose Farbfotodrucke. Motive wie z. B. Landschaften, ein Wegekreuz, in Bayern Marterl genannt, Blumen aber auch Madonnenbilder oder Dürers betende Hände.

 

Abb.184  Abb.185

 

 

 

 

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7.2.3   Die Außen- oder Bildseite

In Bayern sind die Darstellungen der  Rosenkranzmadonna, die Schwarze Madonna von Altötting oder Maria als Patrona Bavaria sehr beliebt.

 Abb.186    Abb187    Abb.188

Immer häufiger sind Landschaftsmotive zu finden, Ruhe ausstrahlende Bilder von Sonnenuntergängen und Rastplätze, von blühenden Bäumen und Blumen, wie sie nachfolgend dargestellt sind.

 

Abb.189   Abb.190  Abb.191

                        

 Auch grafische gestaltete Darstellungen zieren die Bildseiten der Totenzettel.

   

 Abb.192  Abb.193

 

Neu sind auch Sterbebilder, die eine Aufnahme zeigen, deren Motiv über beide Außenhälften hinweggeht Panoramabilder).  

               

 Abb.194  Abb.195

 

 

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7.2.4     Die Innen- oder Textseite

Im Gegensatz zur Aussen- und Bildseite, die von speziellen Verlagsdruckereien in Massenproduktion gefertigt wird, variiert die Innen- und Textseite in ihrer gesamten Aufmachung, da man sie vor Ort bei den Bestattungsfirmen nach den Wünschen des Kunden gestaltet.

Die Mehrzahl der Totenzettel ist heute mit einem Foto des Verstorbenen versehen. Daneben die Geburts- und Sterbedaten, immer seltener der Geburts- oder Sterbeort, der Geburtsname der verheirateten Frauen oder eine Berufsangabe.

Als christliches Symbol ziert meist ein schlichtes und einfaches Kreuz das Blatt. Hinzu kommt fast immer ein Gedenkspruch, tröstende Worte, ein Gedicht oder ein Kurzgebet.

Die einblättrigen Totenzettel enthalten in der Regel die gleichen Grundangaben wie die doppelblättrigen. Ihre Aufmachung ist jedoch in den meisten Fällen einfacher gestaltet. Die Rückseiten tragen die gleichen Bilder, wie sie die Außenseiten der Doppelblätter aufzeigen.

Die Bilder der Verstorbenen haben in der heutigen Zeit nicht mehr den Charakter eines Studio-Passbildes, wie es nachfolgend zu sehen ist (Abb. 196 und 197), sondern zeigen immer häufiger den Dahingegangenen in seiner häuslichen Umgebung, der freien Natur, mit seinem Lieblingstier, bei der Ausübung seines Steckenpferdes, in seiner Lieblingskleidung, der Tracht oder aber auch bei der Ausübung seines Berufes (Abb. 198 ff).  

               

Abb.196: Das Foto zeigt eindeutig Spuren der Aufbringung in einem Ausweis    Abb.197: Aufnahme im Passbildformat

   

 Abb.198  Abb.199

 

 

 

                                            Abb.200: In der Tracht

 

   

Abb.201: Der Kapellenleiter                                       Abb.202: Der Instrumentenbauer  

 

 

                                 Abb.203: Der Sportler 

 

 

Am Arbeitsplatz  

               Abb. 204 Der Archivar  

 

 

 

Abb.205: Der Priester am Altar

 

Beim Musizieren

 

 Abb.206     Abb.207  

 

 

                                             Abb.208

                      

         

In der Tracht

   

Abb.209: Der Moier-Jakl von Egg 

 

 

                                             

                                    Abb.210: Die Schustermutter von Königsdorf 

                  

                            

 

                                                                                     

                                                                  Abb.211: In der fränkischen Tracht 

 

 

                                    

                             Abb.212: Die Boarn – Kathl

   

Mit Tieren

 

 Abb.213: Der gute Hirte

 

 

                                                         

                                                            Abb.214: Der Graf mit seinem Lieblingshund

 

 

 Abb.215: Mit der Lieblingskatze  

 

Als eine Besonderheit sind Totenzettel zu betrachten, auf denen die Unterschrift des Verstorbenen angebracht ist, wie es die nachfolgenden Sterbebilder zeigen.

 

       Abb. 216

 

 

                                            Abb.217

 

Ebenso selten zu finden sind solche Totenzettel, die einen persönlichen Spruch, ein besonderes Gebet oder ein von der verstorbenen Person geschaffenes Kunstwerk  enthalten.  

 

                          

                          Abb. 218: Mit der handschriftlichen Bildunterschrift der Verstorbenen :

                                         „Immer heiter, Gott hilft weiter“.

 

 

 

Abb. 219a :  Innen- und Textseite

 

 

Abb. 219b: Aussen- und Bildseite mit einem Gebet der Verstorbenen um Wiederherstellung

                 ihrer Gesundheit.

 

 

Abb. 220a:  Innen- und Textseite

 

 

Abb. 220b: Außen- und Bildseite mit einem von der verstorbenen Bildhauerin 

                 geschaffenen  Kunstwerk

 

 

 

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8.  Sterbebilder für Kinder

Trauerbildchen verstorbener Kinder hatten sich bis in die Mitte des letzten Jahrhunderts durch ein kleineres Format von denen erwachsener Verstorbenen unterschieden. Die Bilder auf der Rückseite zeigten kindliche Motive und hatten manchmal das Aussehen von Fleißbildchen.

Die schwarze Farbe der Umrandung wurde in den meisten Fällen durch die Farbe Blau ersetzt.

 

         

Abb.221a u. 221b: 5,0 x 9,2 cm    

 

 

                                                       

                                            Abb.222a u. 222b: 5,0  x 10,0 cm

 

Die Größen dieser Sterbebildchen schwankten zwischen 4,2 cm mal 8,5 cm bis       6 cm mal 10 cm. Diese Kleinformate wurden in den Jahren 1950 bis 1970 langsam aufgegeben. Heute unterscheiden sich diese Sterbebildchen weder in der Größe noch in der Aufmachung von denen erwachsen Verstorbener.  

                                                         

                

Abb.223a u. 223b: 4,2 x 8,3 cm 

 

 

                                               

                                         Abb.224a u. 224b: 4,8 x 8,4 cm

                                                                                                                                  

Bei den Textseiten gab es keine nennenswerten Unterschiede zwischen den Sterbebildern für Kinder und denen von Erwachsenen, weder bei den frühen, noch bei den heutigen Exemplaren.  

 

 Abb.225: 5,8 x 9,8 cm    Abb.226: 5,8 x 10,0 cm   

 

 

 

 Abb.227  Abb.228

 

Die modernen Trauerbildchen für Kinder haben auf ihrer Bildseite Motive, die, wie auch früher,  einen kindlichen Bezug haben, d. h. zum Beispiel Engel, Putten aber auch Blumenwiesen,  Landschaften die beim Betrachten einen eher heiteren, unbeschwerten Eindruck hinterlassen.

 

   

Abb.229a und 229b: Vorderseite und  Rückseite  

 

  Abb.230a: Vorderseite 

 

                          Abb. 230b: Rückseite 

 

 

   

Abb.231: Bildseite eines ein-                 Abb.232: Bildseite eines Faltblattes

              fachen Blattes                   

 

Immer wieder findet man Sterbebildchen von Kindern, deren Namensangaben sich auf den Vornamen beschränken, wie nachfolgende Beispiele zeigen.

 

 Abb233  Abb.234

 

                    Abb.235

 

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9.    Druck- und Herstellungstechniken  

9.1   Die Druckverfahren

Für den Druck von Totenzetteln bzw. Andachtsbildchen wurden alle, jeweils zu ihrer Zeit üblichen Druckverfahren, angewandt.

Die ersten erschienenen Totenzettel, Mitte des 17. Jahrhunderts, wurden im Hoch- oder Tiefdruckverfahren hergestellt, die zu dieser Zeit bekannten Druckarten.

Das Flachdruckverfahren, eine Erfindung des auslaufenden 18. Jahrhunderts, war bis zum Einsetzen des modernen fotomechanischen Druckverfahrens (Lichtdruck) die in erster Linie verwandte Druckart.  

 

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9.1.1 Der Hochdruck

Beim Hochdruck erfolgt der Auftrag der Druckerfarbe auf das Papier in der Art einer Stempelung. Der Druckstock, dessen erhabene Teile mit der Druckerschwärze eingefärbt werden, wird auf das Papier gedrückt bzw. das Papier wird auf den Druckstock gepresst.

Das Material für die Druckstöcke war anfangs Holz (Holzdruck, Holzstich), später Metall (Kupfer- oder Stahlstich), Linol, (Linolschnitt) oder ähnliche Materialien.  

 

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9.1.2 Der Tiefdruck 

Beim Tiefdruck wird die Druckerschwärze, die sich während des Druckvorgangs in eingeschnittenen oder eingeätzten Vertiefungen des Druckstockes befindet, durch das aufgepresste Papier aufgesogen.

In die relativ weiche Metallplatte, vorwiegend aus Kupfer (Kupferstich), auch Zink-,  Eisen- und Silberplatten kamen zur Anwendung, wurden mit einem Stichel die Zeichnung in das Metall eingekerbt.

Später wurde dem Künstler diese Arbeit von den sogenannten Stechern (Kupferstecher) abgenommen. Diese übertrugen das Bildnis des Künstlers mithilfe der Ätztechnik auf die Druckerplatten.

Die Technik ist folgende:

Die Platte wird mit einer säurefesten Schicht (Wachs, Harz, Alphalt) überzogen, in die der Stecher das Bild mit einer Stahlspitze, der Radiernadel, einritzt. Danach wird die Platte einem Säurebad ausgesetzt. Diese Säure ätzt nun in die nicht durch das Wachs, Harz oder Asphalt geschützten Teile der Oberfläche Vertiefungen ein.

Nach dem Säurebad wird die Platte durch Erwärmung von der restlichen Schutzschicht, dem Wachs, Harz oder Asphalt befreit und kann dann als Druckstock verwendet werden.

Der sogenannte Stahlstich kam im Jahr 1820 auf, nachdem man die Möglichkeit den weitaus härteren Stahl zu gravieren gefunden hatte.  

 

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9.1.3   Der Flachdruck

Das Verfahren des Flachdruckes, auch lithografischer Druck genannt, beruht auf der physikalischen Tatsache, dass sich Fett und Wasser gegenseitig abstoßen.

Man trägt auf die fein geschliffene Oberfläche, einer besonders dafür geeigneten Steinplatte (Solnhofener Platte), das Bild, die Zeichnung mit fetthaltigen Mitteln (Stiften, Kreiden, Tuschen) auf. 

Danach wird die Platte gewässert. Das Wasser dringt in die nicht von der Zeichnung bedeckten, freistehenden Felder ein.

Danach wird die fette Druckerfarbe aufgetragen. Diese haftet nur auf der Zeichnung, da sie von den freien, feuchten Stellen abgestoßen wird.

Nun kann, in dem das Papier auf diese Platte gepresst wird, die Druckerfarbe auf das Papier übertragen werden.

Für den Farbdruck (Farblithografie) wird für jede Farbe eine Platte präpariert. Das Papier muss, der Anzahl der Einzelfarben entsprechend, mehrfach bedruckt werden. 

 

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9.1.4  Die Herstellungstechniken

Die ersten Totenzettel, die Mitte des 17. Jahrhunderts im niederländischen Raum als sogenannte „Bidprentjes“ erschienen sind, waren im Kupferstich-, selten im Holzschnittverfahren hergestellt. Es waren einseitig bedruckte Blätter. 

Fast bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts kam dieses Druckverfahren bei der Herstellung von Totenzetteln und Andachtsbildchen zur Anwendung. 

Nach der Erfindung des Stahlstiches im Jahr 1820 durch Charles Heath, einem Amerikaner, wurde bald danach diese Drucktechnik auch für die Anfertigung der Andachts- und Heiligenbildchen herangezogen. Erste Bildchen im Stahlstichdruckverfahren sind um das Jahr 1840 erschienen.

Wie bereits zuvor im Kapitel „Die Gestaltung“ (Kap. 7.1.2) beschrieben, nutzte man auch die Rückseiten der  Heiligen- und  Andachtsbildchen für die Ausfertigung der Totenzettel. Die notwendigen Angaben wurden entweder im Druckverfahren, manchmal aber auch in handschriftlicher Form, aufgebracht.

 

  

Abb.236a u. 236b: Totenzettel aus dem Jahr 1849, Kupferstich, Punktiertechnik, koloriert,

                            Original 13,9 x 9,1 cm  

 

 

      

Abb.237: Stahlstich, 1852, 10,8 x 7,4 cm,        Abb.238: Stahlstich 1889, 11,1 x 7,3 cm

              Dopter, Paris                                                 F. Gypen`s Kunstverlag, München 

 

 

                                  

                            Abb.239: Stahlstich, 1878, 13,4 x 8,8 cm, Carl Mayer, Nürnberg  

 

 

           

Abb.240: Stahlstich, 1925, 11,5 x 7,5 cm             Abb.241: Stahlstich, 1922, 11,5 x 7,5 cm

              A.W. Schulgen, Düsseldorf                                 A.W. Schulgen, Düsseldorf

 

Erst nach 1860 begann man mit der Produktion von Sterbebildern mit eigens dafür entworfenen Bildmotiven. 

In großen Druckhäusern wurden die Bilder in Massenauflagen hergestellt. Druckereien am Ort übernahmen dann die Ausfertigung der Textseite.

Nach dem Jahr 1860 kam die Lithografie, der Steindruck, die es bereits seit 1798 gab, für den Druck von Sterbebildchen zur Anwendung. Wenige Jahre später, mit der Nutzung der Farblithografie, begannen die Sterbebildchen und gleichermaßen auch die Heiligen- und Andachtsbildchen Farben zu bekommen. 

Immer öfters erschienen die Sterbebildchen mit einer bunten Rückseite (Bildseite).

Die Textseite blieb so gut wie immer ohne Farbe. Sie zeigte schwarze Schrift auf weißem Untergrund, immer öfters mit einem schwarzen Rand.

 

 Abb.242   Abb.243

 

In dieser Zeit kamen beim farblithografischen Druckverfahren neben den vier Grundfarben zusätzlich die Farben (Metall) Silber und Gold zur Anwendung.

Die Grundtönungen der Bildmotive zeigten gedeckte Farben wie graugrün, beige oder verschieden braune oder blaue Tönungen (Ton in Ton).

Fast alle Sterbebildchen hatten auf der Bildseite einen schwarzen oder silbernen, manchmal auch aus beiden Farben kombinierten Rand.

 

 Abb.244          Abb.245

 

 

   Abb.246    Abb.247 

 

  

 

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9.2       Druckfarben  

 

9.2.1       Silberdruck

 

          Abb.248       Abb.249  

 

    

 

         Abb.250     Abb.251

 

 

           Abb.252        Abb.253

 

 

   

       Abb.254       Abb.255

 

 

      Abb.256    Abb.257

 

                                                                     

 

        Abb.258     Abb.259

 

 

       

        Abb.260      Abb.261

          

In der Zeit um 1980  hatte der peka-Verlag GmbH  Sterbebilder herausgegeben, deren Bildseiten im Silberdruckverfahren hergestellt wurden.

   

                             

                           Abb.262: Aus dem Jahr 1988 

                                            

                      

                            Abb.263: Aus dem Jahr 1988

 

 

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9.2.2       Golddruck

 

 Abb.264    Abb.265

 

 

 

Abb.266          Abb.267

 

 

                                                                                        

 Abb.268        Abb.269

 

  

 

   Abb.270

 

 

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 9.2.3  Farblithografie

Im Zeitraum von 1880 bis 1920 wurden Sterbebildchen mit farblithografischem Druck, auch chromlithografischer Druck genannt, bevorzugt. Sie zeichneten sich durch bunte, starkfarbige Motive aus, oftmals mit lackierter Oberfläche.  

 Abb.271  Abb.272  Abb.273

 

                              

 Abb.274, lackiert      Abb.275, lackiert

 

 

 Abb. 276, lackiert   Abb.277, lackiert   

 

 

 

 Abb.278, lackiert    Abb.279, lackiert

 

 

 

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9.3      Der handgeschriebene Totenzettel  

Totenzettel, deren Textseiten handschriftlich ausgefertigt wurden, gibt es seit ihrer Entstehungszeit. In den ersten Jahren nach Aufkommen des Brauches war eine solche Art der Ausfertigung  durchaus geläufig. Die Auflagenziffer war relativ gering. In bürgerlichen Kreisen war eine Ausgabehöhe von 10 bis 50 Stück wohl üblich. Der Text wurde auf die freien Rückseiten von Andacht- und Heiligenbildchen eingetragen.

Auch aus neuerer Zeit kann man solche Exemplare finden. Die Gründe für diese Maßnahme kann man nur erraten. Es kann sowohl Sparsamkeit, Not als auch einfach der gewesen sein, dass keine passende Druckerei  erreichbar war. Neuerdings ersetzt der Einsatz einer Schreibmaschine vielfach die handschriftliche Ausfertigung.  

 

     

Abb. 280a und 280b:  27.Juli 1875, Text- und Bildseite

 

 

 

      

Abb.281a und 281b:  09.Nov.1854, Text- und Bildseite

   

Totenzettel der Johanna Knittel, verstorben am 10. Juli 1876, der in zwei verschiedenen Fassungen  vorliegt. Auf der Textseite des ersten Totenzettels, Abb.282a, wird in der unteren  Hälfte der Verlauf Ihrer Krankheit (Fußleiden) geschildert, die in der zweiten Ausfertigung (Abb. 283) gänzlich fehlt.  

 

       

Abb.282a und 282b: 1.Ausführung, Text und Bildseite

 

                           

    

Abb.283 : Textseite, 2. Ausführung  

 

Text zu Abb.282a :             Christliches Andenken

                                        An die wohlgeborene Frau

                                              Johanna Knittel

                                                                   Austragsmutterwittwe in

                                                                             Holzgau

                                                                   Geboren zu Hägerau

                                                               Welche im 52. Lebensjahr nach

                                                               Empfang der Sterbesakramente

                                                                   am 10.Juli 1876 selig im

                                                                   Herren verschieden ist

                                                                               R.I.P.

                                                               Der Herr gebe Ihr die ewige Ruhe

                                                               --------------- : -------------------

                                       Der Verlauf der Krankheit war ein

                                 Bedenklicher. Sie war schon seit längerer

                                 Zeit schlecht zu Fuß. Dieses Leiden wurde

                                 immer schlechter. Nach und nach wurden

                                die Füße immer star(r)er und so en(t)stand

                                               nach und nach der Tod.

                                           -------------- : -----------------

 

 

          

  Abb.284a u. 284b: Sterbebild von 1923, Text- und Bildseite, Original 6,6 x 10,5 cm  

 

 

    

  Abb.285a u. 285b: Sterbebildchen von 1874, Text- und Bildseite, Original 8,0 x 11,7 cm

 

Totenzettel zum Teil aus Klöstern, aus den Jahren 1944 und 1981. Die Vordrucke wurden mit der Schreibmaschine ausgefüllt. 

   

 Abb.286   Abb.287 

 

 

 

  Abb.288  Abb.289       

 

 

 

                                                                   

         

       Abb.290a u. 290b: Text- und Bildseite

 

 

Ein Totenzettel von 1945, der auf die Rückseite eines Andachtsbildchens mit der Schreibmaschine geschrieben wurde.

   

          

     Abb.292a u. 292b: Handschriftlich angefertigter Totenzettel, Text- und Bildseite  

 

                       

   

     Abb.293: Original  25 x 31 cm

 

Dieser „Totenzettel“ aus dem Jahr 1903, handgefertigt, ausgeführt mit Tusche und Aquarellfarben, diente wohl mehr der Erinnerung an den Verstorbenen und war wahrscheinlich als Standbild Teil eines Hausaltars oder hing gerahmt im Herrgottswinkel.   

 

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        9.4      Verschiedene Totenzettel für einen Verstorbenen

Hin und wieder geschieht es, dass man Dubletten von Totenzetteln findet, die für eine bestimmte verstorbene Person gedruckt wurden, deren Ausfertigungen sich jedoch deutlich unterscheiden.

Meist handelt es sich um Nachdrucke, die aufgrund einer erhöhten Nachfrage nach einem bestimmten Sterbebild herausgegeben wurden oder wie zum Beispiel im Fall des Paters Rupert Mayer - am 03.05.1987 durch Papst Johannes Paul II seliggesprochen - als Gedenkblätter gedruckt wurden (Abb. 294 – 298).  

 

               Abb.294

                    

 

 

Abb.295a: Vorderseite  

 

Abb.295b: Rückseite

 

  Abb.296    Abb.297  Abb.298

  

Wie die Abbildungen zeigen, unterscheiden sich die einzelnen Ausgaben zum Teil erheblich.

Im Falle des nachfolgenden Totenzettels der Anna Naßl (Abb. 299a – 300b) zeigt sich der Unterschied auf der Textseite nur im Schriftbild, wohingegen die Bilder der Rückseite zweier völlig verschiedener Bilderserien entstammen.  

 Abb.299a    Abb.299b  

 

 Abb300a   Abb.300b  

Zu erwähnen wären auch die Totenzettel der verstorbenen Päpste. Diese werden in Deutschland von den einzelnen Diözesen getrennt herausgegeben, sodass sich daraus resultierend, eine große Vielfalt an Sterbebildern verschiedener Ausführungen ergab.

Neben den, von der katholischen Kirche herausgegebenen Totenzettel und Gedenkblätter gibt es aber auch solche, die rein privaten Bedürfnissen nachkommen. So findet man Nachdrucke, die zu einem besonderen Anlass, wie wahrscheinlich zu einer Gedenkmesse anlässlich eines bestimmten Todestages nachgedruckt wurde (Abb.300a – 3001b).  

 

              

Abb.301a und 301b: Textseite und  Bildseite  

 

      

Abb.302a und 302b: Textseite und Bildseite  

 

 

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9.5    Druckmaterialien

Bis auf wenige Ausnahmen wurde für die Anfertigung von Totenzetteln Andachts-, Heiligenbildchen von Beginn an Papier als das bevorzugte Material genutzt.

Bis zum 18. Jahrhundert wurde das sogenannte Hadernpapier, auch Büttenpapier genannt, in verschiedenen Stärken bis hin zum Karton verwendet.

Der Werkstoff für diese Papiersorte (Hadern=Lumpen) bestand aus Textilabfällen, aus Baumwolle, Leinen oder Hanf. Dies war bis weit in das 18. Jahrhundert hinein die einzigste Möglichkeit Papier herzustellen. Diese Sorte Papier gilt als besonders beständig und langlebig.

Erst Ende des 18. Jahrhunderts wurde der Rohstoff Holz als Grundmaterial für die Fertigung von Papier entdeckt. Die Herstellung konnte industrialisiert werden. Das Produkt Papier wurde billiger.

Die Papierstärken wurden gegenüber dem Hadernpapier immer dünner und erreichten bald die uns heute geläufige Stärke. 

Als weitere, weniger häufig angewendete Werkstoffe für die Anfertigung von Totenzetteln können Pergamente, Seide oder auch Leinen aufgeführt werden.

Feines Leinen wurde bei dem nachfolgenden Totenzettel, aus dem Jahr 1935, als Druckmaterial verwendet. 

 

    

Abb.303a u. 303b: Material Leinen, Text- und Bildseite, Original 7,0 x 11,0 cm

 

Heutige Sterbebildchen werden fast ausschließlich auf Hochglanzpapier gedruckt.

Noch vor 150 bis 200 Jahren war Papier nicht das Verbrauchsmaterial, das wir heute achtlos in den Papierkorb werfen oder anderweitig entsorgen. Im 17. und 18. Jahrhundert war die Herstellung von Papier noch eine arbeitsintensive Angelegenheit und der Werkstoff dementsprechend teuer. Dies hatte unter anderem mit dazu beigetragen, dass die Ausgabe von Totenzetteln nicht Volksbrauch wurde und  sich nur auf den Teil der Bevölkerung beschränkte, die sich einen solchen Luxus leisten konnten.

Erst die maschinelle Herstellung im ausgehenden 18. Jahrhundert  machte das Papier zum kostengünstigen Allgemeingut.

Doch auch andere Geschehnisse beeinflussten den Papierkonsum. So wurde das Papier in den Kriegsjahren 1939 bis 1945 zur Mangelware. Das Holz, der Rohstoff für die Papierherstellung, wurde knapp, denn Holz wurde zu dieser Zeit wieder zum wichtigen Heiz-und Baustoff.

Der Mangel dieser Kriegsjahre lässt sich an der Qualität, der Papierstärke und der Größe der Totenzettel deutlich erkennen.

 

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9.6  Totenzettel aus den Jahren 1940 bis 1955

Die Sterbebilder dieser Zeit waren geprägt vom Mangel. Der Krieg und die Nachkriegsjahre hinterließen, wie überall auch hier ihre Spuren. Papier gehörte zu den Mangelwaren. Der dafür notwendige Grundstoff Holz wurde als Baustoff  beim Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur dringend benötigt und in den kalten Wintern der ersten Nachkriegsjahre war Holz oftmals das einzigste Heizmaterial.

Sofern nicht alte Bestände an Sterbebilder aufgebraucht werden konnten, war das Papier, der zu dieser Zeit hergestellten Totenzettel, meist von minderer Qualität. Die Bildseiten der Neudrucke zeigten vielfach einfache schlichte Grafiken.

 

Abb.304, 1940   Abb.305, 1943

 

 

  Abb.306, 1946   Abb.307, 1948

      

 

 Abb.308, 1948  Abb.309, 1949  

 

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9.7  Silberschnitt

In den Jahren von etwa 1935 bis 1960 stellte die Firma „Krause, Grämer u.Co, KAGEKO“ damals in Wessling, heute peka-Verlag in Gauting bei München, Sterbebilder mit Silberschnittkanten her. 

 Abb.310   Abb.311  Abb312

  

 

Diese Totenzettel zeichnen sich dadurch aus, dass auch nach langer Zeit die Bildkanten, sonst oft in Mitleidenschaft gezogen, sehr wenige, bis keine Gebrauchspuren zeigen. Die Motive der Bilder dieser Serien waren bis auf wenige alle in dezentem Schwarzweiß gehalten.

 

 

 Abb.313    Abb.314  Abb.315

 

 

 

 Abb.316    Abb.317   Abb.318

 

   

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9.8   Abbildungen, Fotos

Die Möglichkeit ein Abbild des Verstorbenen auf dem Totenzettel anzubringen wurde um die Mitte des 19. Jahrhunderts, schon bald nach der Herstellung der ersten Fotografie im Jahre 1826 durch den Franzosen Joseph Nicéphore Niépce, als willkommener Anlass gesehen den Erinnerungswert       dieser Totenzettel aufzuwerten.

Die einzelnen Fotografien, meist kleine Porträtaufnahmen, wurden in Handarbeit in rechteckige oder ovale Formen zugeschnitten und danach in die dafür vorgesehenen Felder des Totenzettels eingeklebt.

   

           

  Abb.319:  Foto eingeklebt                         Abb.320: Foto eingeklebt

 

 

                

  Abb.321: Foto eingeklebt                            Abb.322:  Foto eingeklebt  

 

Aus der gleichen Zeit sind auch Totenzettel bekannt, auf denen das Abbild der Verstorbenen in Form eines Stahlstiches oder als fotolithografische Abbildung eingedruckt wurde.

 

     

  Abb. 323a u. 323b: 1875,  Text- und Bildseite,  Bildnisse Stahlstich

 

 

 

      

  Abb.324a u. 324b:  1873,  Text-und Bildseite,  Foto Lithografie

 

 

Mit der Weiterentwicklung der Fototechnik, die in der Lage war, diese Aufnahmen preiswerter herzustellen, wurde auch die Häufigkeit der Anbringung eines Fotos auf,  bzw. dann auch der Druck eines Fotos in die Totenzettel, größer.

War es in den Anfangsjahren des 20. Jahrhunderts noch nicht allgemein üblich, ein Bildnis des Verstorbenen auf dem Totenzettel anzubringen, so änderte sich dieses während des Ersten Weltkrieges. Auf fast allen Totenzetteln, der im Krieg gefallenen Väter und Söhne, waren Erinnerungsbildern angebracht bzw. eingedruckt.

Angeregt durch diese „Gefallenenbildchen“ kam es dann verstärkt dazu auch auf den Totenzetteln aller anderen verstorbenen Angehörigen Fotos anzubringen bzw. eindrucken zu lassen.  

 

Abb325

 

Die Totenzettel der neueren Zeit zeichnen sich dadurch aus, dass fast alle mit einem Foto, einer Porträtaufnahme oder einer Aufnahme aus dem alltäglichen Leben des Verstorbenen versehen sind. 

 

 

  Abb.326a u. 326b: Vorder- und Rückseite 

 

Selbst in neuerer Zeit kann man gelegentlich noch Totenzettel finden, auf denen eine echte Fotografie des Verstorbenen aufgeklebt ist, wie nachfolgende Beispiele zeigen.

 

                             

                        Abb.327 Foto eingeklebt

 

 

 

                           

                      Abb.328: Foto eingeklebt 

 

 

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9.9  Kataloge für Erinnerungsbilder 

 

Ebenso wie früher werden heute Sterbebilder als Trauerdrucksachen in speziellen Druckverlagen als Massenware produziert. Das heißt, die Bildseite der Totenzettel wird mit diversen Motiven, oft im randlosen Vierfarbendruck als blanko Trauerbild oder Erinnerungsbild gefertigt.

Nachfolgend, die stark verkleinerten Seiten eines Kataloges für Erinnerungsbilder (auszugsweise).

 

  Abb.329         Abb.330

 

 

 

 Abb.331        Abb.332

 

 

                                                                                  

Diese unbeschriebenen Exemplare werden auf der Textseite von den Bestattungsunternehmen oder ortsansässigen Druckereien, je nach Wunsch der Hinterbliebenen, bearbeitet.

Das „eingescannte“ Foto des Verstorbenen, sowie dessen Daten und ausgesuchte Texte werden im Büro des Beerdigungsinstitutes oder in der Druckerei eingedruckt. 

Die dafür notwendige Ausrüstung wie Computer, Drucker, Falzmaschinen sowie die notwendige Software mit vorgefertigten grafischen Darstellungen und Texten sind im Fachhandel erhältlich.

 

                       Abb.333

 

                 

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10.  Besonderer Hinweis für den Genealogen

Für alle Sammler, die sich mit der Auswertung von Totenzetteln befassen, ist es wichtig zu wissen, dass diese Papiere keine amtlichen Dokumente darstellen bzw. solche ersetzen können. Sie können im Rahmen genealogischer Nachforschungen nicht als echte Nachweise bzw. Dokumente gewertet werden. Totenzettel sind Belege rein privater Natur, die darauf  enthaltenen Daten haben keinen amtlichen Charakter und können durchaus fehlerhaft sein. 

So kann man von Zeit zu Zeit Sterbebildchen finden auf denen handschriftliche Korrekturen vorgenommen wurden, wie man es auch auf den nachfolgenden Exemplaren sehen kann.

 

    

  Abb.334a und 334b, Änderung des Geburtsdatums (Auszugsweise Vergrößerung)

 

 

Das Geburtsjahr wurde von 1912 auf 1917 geändert. Es ergibt sich hier die Frage: Welches Datum ist richtig?

 

     

  Abb. 335a und 335b., Änderung des Vornamens, Text und Bildseite

 

 

Beim Sterbebild Abb. 322a wurde der Vornamen geändert. Was war der Grund für diese nachträgliche Änderung? Welcher Vorname ist nun der Richtige? Hatte die Dame mehrere Vornamen und Theresia war ihr  Rufname?  Diese Fragen ließen sich nur von den Nachkommen der Verstorbenen klären.

Es ist jedoch nicht immer gesagt, dass eine nachträglich eingebrachte Korrektur auch richtig sein muss. Ebenso ist es möglich, dass eine notwendige Korrektur nicht ausgeführt wurde.

Bei einer wissenschaftlichen Auswertung von Totenzetteln sollte man wegen dieser vorgenannten Gründe Vorsicht walten lassen. Auch die beiden nachfolgende Aphorismen sollten ein Hinweis darauf sein, dass man es bei diesen Belegen nicht mit amtlichen Dokumenten zu tun hat. 

„De mortius nihil nisi bene“ (Von den Toten nur das Gute) oder den etwas derberen rheinländischen Spruch „Dä lüch wie en Duudezettel“ (Er lügt wie ein Totenzettel).  

 

 

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11.  Warum werden Totenzettel gesammelt ?

Die Gründe dafür sind vielfältig. In den Familien werden Totenzettel gesammelt, um die Erinnerung an verstorbene Familienmitglieder und Vorfahren zu bewahren und sie in Gedenkgebete einzuschließen.

Christliche Gemeinden sammeln die Totenzettel um ihrer Gemeindemitglieder zu gedenken und ihnen Gebete zu widmen.

Der Heimatkundler, der an Sitten und Gebräuchen seiner Heimat interessiert ist, sammelt die Totenzettel, um anhand der Daten, des Berufes, dem Aussehen und der Kleidung auf der Abbildung sowie sonstigen Hinweisen seine heimatkundlichen Kenntnisse zu erweitern.

Der Genealoge, um die Angaben auf dem Totenzettel für seine Forschungen auszuwerten. Sterbebilder enthalten Daten, die wertvolle Hinweise für seine Suche nach den Ahnen ergeben können.

Genealogische Vereinigungen und auch Privatpersonen sammeln Totenzettel, um zu verhindern, dass  diese Belege aus Unkenntnis oder Unachtsamkeit nicht den Weg allen Altpapiers gehen und somit  für immer verloren wären.

Der Militariasammler, der die Sterbebildchen gefallenen Soldaten sammelt, um damit seine Sammlung abzurunden. Ihn interessieren die auf dem Totenzettel angegebenen Daten, wie der letzte Einsatzort, die militärische Verwendung und die Auszeichnungen, die der Gefallenen besaß. 

Der VIP-Sammler (VIP, Very Important Person), der sich in erster Linie mit Sterbebildern herausragender Persönlichkeiten befasst. Dazu gehören Verstorbenen aus dem Kreise des Adels, bekannte Personen aus dem Wirtschaftsleben, der Politik,  der Kunst, der Kirche und andere mehr. 

Es gibt Sammler, die sich mit den auf den Totenzetteln befindlichen Gebeten, Sprüchen und Worten des Trostes beschäftigen.

Nicht zu vergessen ist der Personenkreis, dessen Steckenpferd das Sammeln von Heiligen- und Andachtsbildern ist. Sie sammeln die Totenzettel wegen der sich auf der Rückseite dieser Druckstücke befindlichen Bildchen.

Viele Stadt- Länder- und Staatsarchive sowie Universitäten sammeln die Belege zum Zwecke späterer Auswertung unter den verschiedensten sozialen, medizinischen, ethnischen und sonstigen Gesichtspunkten.

Große Sammlungen gibt es vor allem in den Niederlanden. Im Dominikaner-Kloster Albertinum in Nijmwegen befindet sich eine Sammlung mit ca. 300.000 Exemplaren, eine ebenso große Menge  im Museum Amstelkring in Amsterdam. Eine weit größere Sammlung befindet sich im „Central Bureau voor Genealogie“ in Den Haag mit ca. 1.000.000 Exemplaren.

Übertroffen werden diese aber von der Sammlung der Stadtbibliothek in Kortrijk in Belgien mit ca. 2,5 Millionen Exemplaren.

 

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12.  Hinweise für das Sammeln von Totenzetteln.

Jeder, der sich ernsthaft mit dem Sammeln von Totenzetteln beschäftigt, sollte sich im Klaren sein, dass diese Belege zwar nicht den Status von Dokumenten besitzen, trotzdem aber wichtige Hinweise enthalten, die der ethnologischen, genealogischen und heimatkundlichen Forschung dienen können.

Er sollte deshalb beim Umgang mit diesen Papieren besondere Sorgfalt pflegen. Die Belege sollten weder auf der Vorder- noch der Rückseite mit Notizen beschrieben werden, noch sollten sie beim Aufbewahren in Alben geklebt oder mit Lochungen versehen abheftet werden. Als besonders ungeeignet haben sich Selbstklebealben gezeigt. Diese decken mit einer dünnen Folie die Bilder ab. Beim späteren Herausnehmen wurde in fast allen bekannten Fällen bei den Sterbebildchen, die Oberflächen der Klebeseite beschädigt.

Beim Aufbewahren in dafür vorgesehene Folien sollte darauf geachtet werden, dass diese aus säurefreiem Material hergestellt sind. Als besonders geeignet für die Einzelaufbewahrung haben sich Tüten aus Pergamin gezeigt.

Bei besonders alten und wertvollen Totenzetteln sollte man während der Bearbeitung Wollhandschuhe tragen, um eine Verschmutzung durch Fette bzw. Schweiß zu vermeiden.

Für den echten Sammler ist eine Registrierung der Belege unabdingbar. Bei größeren Sammlungen ist für diese Arbeit der Einsatz eines Computers empfehlenswert, wenn nicht sogar unverzichtbar.

Als geeignet für die Registrierung eignet  sich jedes Tabellenkalkulationsprogramm. Auch die Verwendung eines käuflichen Genealogieprogrammes hat sich bewährt. Als Beispiel sei genannt das Programm „Familienstammbaum 7.5“.

Je nach Auswertung kann die Registrierung auf eine einfache, minimale oder einen wissenschaftliche, ausführliche basieren.

Muster für solche Auflistungen sind im Anhang, Kap. 19.3, dieses Buches beschrieben. 

Bei einer digitalen Aufarbeitung von Totenzetteln sollten immer beiden Seiten eingescannt werden, sowohl die Text- als auch die Bildseite, wobei nicht vergessen werden sollte, dass sich bei verschiedenen Totenzetteln das Bild des Verstorbenen auch auf der Rückseite befinden kann.

Der „eingescannte“ Totenzettel sollte nicht nur aus der Sicht des Genealogen betrachtet werden, für den die Textseite im Grunde genommen genügt. Man sollte bei einer solchen digitalen Aufbewahrungsart stets daran denken, dass die einzelnen Belege dieser Sammlung von späteren Generationen als Zeitdokumente betrachtet werden und somit in ihrer Ganzheit bewahrungswürdig sind.

 

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13.  Totenzettel und Datenschutz

Immer wieder kommt die Frage auf: „Wie verhält es sich mit den Totenzetteln und dem Datenschutz ?“ oder „Darf ich die darauf befindlichen Daten des Verstorbenen veröffentlichen ?“

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom 20.12.1990 sagt dazu Folgendes aus (auszugsweise) :

§ 28, Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung für eigene Zwecke  

              (1)    Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder

                    ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig.

              3. wenn die Daten allgemein zugänglich sind oder die verantwortliche Stelle sie 

                  veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen

                  an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung gegenüber dem berechtigten

                  Interesse der verantwortlichen Stelle offensichtlich überwiegt.“

Totenzettel oder Sterbebilder werden üblicherweise im Rahmen der Trauerzeremonie an die Trauergemeinde verteilt, in der Gemeinde-Kirche ausgehängt oder auch als Danksagung an Kondolierende versandt. All dies geschieht ohne Hinweis auf eine einschränkende Behandlung dieser Belege. Sie stammen somit aus „allgemein zugänglichen Quellen“ und können ohne Einschränkungen veröffentlicht werden.

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14.  Spezielle Sammelgebiete

Unter den Sammlern von Totenzettel gibt es Spezialisten, wie bereits in Kapitel 11. beschrieben.

Es gibt den bereits mehrfach erwähnten Militariasammler oder den Liebhaber, der Trauerbildchen von Verstorbenen aus dem Adel oder prominente Persönlichkeiten aus Kirche, Politik, der Wissenschaft, des Theaters oder der Filmwelt sammelt.

Es gibt den Sammler, der bemüht ist, Sterbebilder einer Gemeinde, einer Ortschaft möglichst komplett zu erhalten, um der Ortsgeschichte ein Gesicht zu geben.

Die speziellen Sammelgebiete im Einzelnen aufzuführen, würde zu weit führen. So möchte ich nachfolgend nur einige dieser Gebiete, mit der Wiedergabe jeweils einiger Totenzettel, darstellen.

  

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14.1  Sammelgebiet Militaria

Eine große Gemeinde bilden die Sammler von Gefallenenbildchen, wie die Totenzettel gefallener Soldaten im Volksmund heißen.

Bei diesen Militariasammlern spielt die Abbildung, das Foto des gefallenen Soldaten in Uniform, eine bedeutende Rolle. Denn daraus sind die Teilstreitkraft (Heer, Luftwaffe, Marine), der Dienstgrad, die Tätigkeit und vor allen Dingen die Auszeichnungen des Gefallenen zu entnehmen. Weiterhin ist das Einsatzgebiet, der Sterbeort, manchmal auch der Sterbezeitpunkt, welche aus dem Text hervorgehen, für diese Sammler von Bedeutung. Gesammelt werden in erster Linie Sterbebilder von Gefallenen des Zweiten Weltkrieges 1939/45.  Hier hat in den letzten Jahren ein starkes Interesse eingesetzt, die Sammlerzahl ist förmlich explodiert.

Auch Gefallenenbilder des Ersten Weltkrieges und die Totenzettel der Kriege 1848 und 1870/71 sind bei spezialisierten Militariasammlern sehr gefragt.

Die Totenzettel dieser beiden letztgenannten Kriege sind zwangsläufig noch ohne ein Bild des Gefallenen, da die Kunst der Fotografie zu diesen Zeiten noch in den Anfängen ihrer Entwicklung steckte.

Erst die voll entwickelte Technik der Herstellung von Fotografien ermöglichte es der Bevölkerung die Totenzettel ihrer gefallenen Ehemänner, Väter und Söhne mit einem Bild zu versehen. So geschehen im 1. und  2. Weltkrieg. 

 

 Abb.336a u. 336b: Aus dem Krieg 1848, Text und Bildseite, Original 16,5 x 11,2 cm.  

                             Der Totenzettel des Regiments - Kadet - Unterjägers Wilhelm von  Gasteiger,

                              gefallen am 7. April 1848 in Goico in der Lombardie.

   

 

   

  Abb.337a u. 337b: Aus dem Krieg 1870/71, Text- und Bildseite, Original 12 x 8 cm,  Totenzettel des

                             Vizekorporal  Josef Perschl verwundet am 1.9.1870,  verstorben am 9. 9. 1870.  

 

 

 

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14.1.1  Aus dem Ersten Weltkrieg 1914/18

Seit dem 1. Weltkrieg 1914/18, mit der Vervollkommnung der Technik des Fotografierens, wurden die Totenzettel fast stets mit einem Bild des Gefallenen versehen. Die Studioaufnahmen zeigten den Gefallenen meist in Uniform in einer Ganz- oder Halbporträtaufnahme. 

 

 Abb.338  Abb.339

  

              

 Abb.340  Abb.341

Eine Besonderheit war, dass neben den Angaben zur Person des Gefallenen auch die Einheit bis hinab zur Kompanie, sogar zum Zug aufgeführt wurde. Nicht selten wurden auch Angaben über die Art wie der Soldat zu Tode kam exakt beschrieben.

So kann man Angaben wie „durch Kopfschuss“, „Brustschuss“ oder „durch Verschüttung“ finden, auch die Folgen des Einsatzes von Gas werden aufgeführt. Bei den Gebirgsjägern findet man nicht selten auch den Tod nach einem Lawinenabgang. 

 

       

  Abb.342: Tod durch Brustschuss                                        Abb.343: Tod durch Kopfschuss

 

 

                  

  Abb.344: Tod durch Verschüttung                    Abb.345: Tod durch Gasvergiftung

 

 

                        

  Abb.346: Tod durch Lawine                              Abb.347: Brüder, die gefallen sind.

 

 

Auch die Motivgestaltung der Bildseiten erfuhr nach Kriegsbeginn teilweise einen speziellen, zum Teil martialischen Wandel. Während in den Kriegen des 19. Jahrhunderts die Rückseiten sich von denen der Zivilbevölkerung nicht unterschieden, gab es im 1. Weltkrieg nun auch Bildnisse, auf denen der Gefallene von Jesus, Maria oder einem Engel getröstet oder himmelwärts geleitet wird sowie andere Motive mit kriegerischem Inhalt.   

 Abb.348  Abb.349    Abb.350

 

 

 Abb.351  Abb.352  Abb.353

 

 

 

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14.1.2  Aus dem Zweiten Weltkrieg 1939/45

Während auf den Sterbebildern des 1. Weltkrieges nicht nur die Teilstreitkraft, sondern auch die militärische Einheit des Gefallenen genau bezeichnet wurde, ist dies auf den Gefallenenbildchen des 2. Weltkrieges selten der Fall. Die Angaben wurden weitgehendst anonymisiert. Nur selten kommt es vor, dass die Einheit und der Sterbeort auf dem Sterbebild eingetragen sind. In den meisten Fällen wurde die militärische Zugehörigkeit eines gefallenen Soldaten damit umschrieben, dass man die Teilstreitkraft und den Truppenteil bis auf Regimentsebene, jedoch anonymisiert, angab. Dies sollte einer Feindaufklärung entgegen wirken. Der Kriegsgegner sollte anhand der Totenzettel nicht erkennen können, welche Einheit zu welchem Zeitpunkt an welchem Ort zum Einsatz kam.

Nachfolgender Totenzettel (Abb.353) zeigt z. B. an, dass der Gefallene einem Gebirgsjäger-Regiment angehörte, ohne auf die direkte Regimentsbezeichnung  einzugehen. 

 

 Abb354    Abb355

 

Auch fehlen die Angaben über die Art der Verletzung, die zum Tode des Soldaten führte, wie es in den Kriegen davor auf den Totenzettel oftmals üblich war.

 

  Abb.356 Abb.357

 

    

  Abb.358a u. 358b: Bild- und Textseite  

 

                                                       

       

  Abb.359a u. 359b: Bild- und Textseite  

 

   

  Abb.360a u. 360b: Bild- und Textseite,  Geschwisterpaar, das im 2. Weltkrieg gefallen ist.

 

 Abb.361  Abb.362

 

Abb363   Abb364

   

 

                                   

                        Abb.365a u. 365b: Text- und Bildseite 

 

 

                           Abb.366

                             

Von manchen Gemeinden, Kameradschaften oder Vereinigungen wurden Sammel-Totenzettel herausgegeben. Sie sollen dem Gedenken der Gefallenen aus ihren Reihen dienen und an sie erinnern, wie nachfolgende Abbildung zeigt.

 

                                  Abb.367

                        

Wie grausam der Krieg war und wie brutal er in das Leben einer Familie eingreifen konnte, sollen nachfolgende Bilder zeigen. Vier gefallenen junge Menschen, Söhne einer einzigen Familie.

 

       

 Abb.368: Gefallen 02.März 1943                                Abb.369: Gefallen 14. März 1944  

 

                 

  Abb.370: Gefallen 13. Aug. 1944                  Abb.:371: Gefallen 22 Nov. 1944

 

Nachfolgend Brüderpaare, Söhne einer Familie

 

   

  Abb.372: Faltblatt                                                Abb. 373: Faltblatt

Bei den martialischen Bildern der Rückseiten hatte sich gegenüber dem 1. Weltkrieg erneut ein Wechsel in der Gestaltung ergeben.

Neben den noch vereinzelt verwendeten Motiven des Ersten Weltkrieg waren es Motive wie Dürers Ritter St. Georg als Drachentöter oder das Abbild eines Kriegerdenkmales  die nun die Rückseiten der Gefallenbildchen zierten.

 

  Abb.374    Abb.375   Abb.376

 

 

 Abb.377    Abb.378  Abb.379

   

Nach 1941 wurde diese spezielle Bildgestaltung um weitere Motive ergänzt. Immer häufiger war nun die Zeichnung eines Soldaten- oder Heldengrabes mit Birkenkreuz oder das Seemannsgrab auf dem Gefallenenbildchen zu finden. Zunehmend waren aber auch ideologische Motive anzutreffen, die auf Sieg- und Heldentum hinweisende Symbole enthielten, oftmals versehen mit Emblemen des Dritten Reiches oder kurzen Texten, die den Tod auf dem Schlachtfeld als Heldentat und Opfergabe für Führer, Volk und Vaterland darstellten.

 

Abb.380    Abb.381  Abb.382

 

 

 

 Abb.383  Abb.384  Abb.385

 

                       

                  Abb. 386a u. 386b:  Bemerkenswert: Der Matrose Hans Gsottberger fand im

                                             2. Weltkrieg auf dem Schlachtschiff Scharnhorst den Tod. Auf dem Bild

                                             Seemannsgrab, Abb. 369b,  ist der Kaiseradler und die Flagge der

                                             kaiserlichen Kriegsmarine des Ersten Weltkrieges abgebildet.

 

 

 Abb.387  Abb.388 Abb.389

  

 

 

 Abb.390    Abb.391

 

 

 

 Abb.392  Abb.393   Abb.394

 

 

Verschiedene Bildunterschriften, die keinen Kommentar bedürfen.

 

  Abb.395       Abb.396

 

 

 Abb.397        Abb.398

  

 

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14.2       Sammelgebiet prominente Persönlichkeiten

14.2.1    Der Adel

14.2.1.1 Der Hochadel

Dieses spezielle Sammelgebiet erfreut sich einer ebenso großen Anhängergemeinde wie das der Militariasammler. Einer besonders großen Beliebtheit erfahren im süddeutschen Raum die Sterbebilder des bayrischen Herrscherhauses, der Wittelsbacher. Jeder  Sammler möchte in Besitz des Sterbebildes der Elisabeth Amalie Eugenie, Kaiserin von Österreich, genannt „Sissi“, der Herzogstochter aus dem Hause Wittelsbach sein, oder das Sterbebild von König Ludwig II besitzen.

 

  Abb.399             Abb.400

 

Abb.401         Abb.402   

 

 

 

                                 Abb.403

  

 

     Abb.404             Abb.405

 

 

Aber auch andere Königshäuser, sowohl deutsche als auch solche aus dem europäischen Raum sind gefragt.  

   Abb.406              Abb.407    

 

                                                Abb.408

 

           Abb.409

                

 

 

 

Abb.410a u. 410b: Doppelblatt, Text- u. Bildseite          

 

Weitere Totenzettel  des deutschen Hochadels.

   

  Abb.411 Abb.412

 

 

 Abb.413  Abb.414

 

 

 

   Abb.415

 

 

 

  Abb.416a: Faltblatt, Text- Innenseite, , Original 15,2 x 19,8 cm  

  

  Abb. 416b: Faltblatt,  Bild- Außenseite  

 

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14.2.1.2   Die Gräflichen Häuser

 

           Abb.417       Abb.418

 

 

 

                                         Abb.419

  

 

      

   Abb.420a u. 420b: Text- und Bildseite,  Original 11.3 cm mal 18,1 cm  

 

 

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14.2.1.3   Die freiherrlichen Häuser 

 

 

       

  Abb.421a u. 421b: Text- und Bildseite, Original 15,7 x 9,2 cm  

 

   

      Abb.422         Abb.423

 

 

 

      Abb.424        Abb.425

 

 

 

 

          Abb.426

 

 

 

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14.2.1.4   Der einfache Adel 

 

 

 

 Abb.427   Abb.428

 

 

 

  Abb.429  Abb.430  Abb.431

 

 

 

               Abb.432

 

            

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14.2.2   Die Kirche  

Zu diesem Sammelgebiet gehören alle Personen, die der katholischen Kirche dienen. Angefangen von den Päpsten über die Bischöfe, Pfarrer, Patres, Nonnen bis hin zu Mesner (Messner) und Pfarrhaushälterinnen.

 

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14.2.2.1 Päpste 

  Abb.433             Abb.434

     

                           Abb.435 

 

 

                            Abb.436

 

 

       Abb.437

Sterbebilder der Päpste gibt es stets in verschiedenen Ausführungen, da jede Diözese Totenzettel mit einem eigenen Motiv herausgab.

 

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14.2.2.2  Kardinäle und Bischöfe

 

            

  Abb.438a u. 438b, Text- und Bildseite                                          Abb.439

 

 

 Abb.440      Abb.441

 

 

 

 Abb.442  Abb.443

 

 

 

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14.2.2.3   Pfarrer

 

 Abb.444     Abb.445

 

 

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14.2.2.4  Mönche, Patres

 

 Abb. 446 Abb.447  Abb.448

 

 

            

              Abb.449a u. 449b: Totenzettel des Bruder Desiderius, Text-und Bildseite.

                                        Ein besonderes Sterbebildchen,  das sich durch seinen Text

                                        aus der Masse hervorhebt.  

 

 

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14.2.2.5  Nonnen

 

Abb.450a u. 450b: Faltblatt, Vorder- und Rückseite

 

 Abb.451   Abb.452  Abb.543

 

 

 Abb.454   Abb.455  Abb.456

 

 

 Abb.457      Abb.458

 

 

 Abb.459    Abb.460

 

 

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14.2.2.6 Mesner (Messner) und Pfarrhaushälterinnen

 

Abb.461   Abb.462 Abb.463

 

 

 

 

Abb.464     Abb.465  Abb.466

 

 

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14.2.2.7  Besondere Persönlichkeiten aus der katholischen Kirche

 

                     

                            Abb.467  Am 03.05.1987 in München durch

                                    Papst Johannes Paul II seliggesprochen

 

 

 

      

Abb.468a u. 468b : Schwester Maria, mit bürgerlichem Namen Luzia dos Santos,

                             war eines der drei Kinder, die in der Zeit von 13. Mai bis 13. 0kt. 1917

                             Marienerscheinungen in der Cova da Iria bei Fatima in Portugal hatten.

 

 

 

 

Abb.469a u. 469b: Faltblatt,  Vorder- und Rückseite

 

 

 

 Abb.470: Theres Neumann, genannt Therese von Konnersreuth   

 

 

                 

  Abb.471: Der Fall Anneliese Michel erfuhr zum Zeitpunkt ihres Todes große Aufmerksamkeit in der

               Öffentlichkeit. In den letzten Monaten vor ihrem Tode wurde an ihr, durch zwei kath. Priester,

               mehrfach der Große Exorzismus vollzogen.

 

 

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14.2.3   Prominente Personen aus der Politik

 

 

              Abb.472a u. 472b: Faltblatt,  Vorder- und Rückseite

 

 

        Abb.473

 

                         

 

Abb.474

 

                        Abb.475

                      

 

Abb.476

 

                                                                                              

 Abb.477   Abb.478

 

 

                           Abb.479

           

 

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14.2.4    Prominente Personen aus Film und Fernsehen  

 

 Abb.480 

 

 

 

             Abb.481

 

 

         

                            Abb.482a u. 482b: Bild- und Textseite

 

 

Abb.483

                        

 

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14.2.5   Prominente Personen aus der Wirtschaft, Kunst und Gesellschaft

 

Aus Industrie und Wirtschaft

 

Abb.484 

 

 

 

                                  Abb.485

Aus der Kunst

 

Abb.486   

 

                               Abb.487

 

Aus der Gesellschaft

 

  Abb.488  

   

 

 

                               Abb.489

 

 

 Abb.490     

 

  

                   Abb.491

 

 

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14.3  Sonstige spezielle Sammelgebiete  

Dem Totenzettel-Sammler fallen immer wieder Exemplare in die Hände, die sich durch Besonderheiten, sei es im Text oder Bild, aus der Masse der Sammelobjekte hervorheben. Dies können sein: die Angabe eines altertümlichen Berufes, einer veralteten Berufsbezeichnung, eine besondere Todesart, die Darstellung des Verstorbenen in Berufskleidung, Uniform oder Tracht und vieles andere mehr.  

 

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14.3.1   Alte Berufe,  alte Berufsbezeichnungen

 

                           

      Abb.492: Oberbrieftaubenmeister             Abb.493: Floßmeister       

 

 

 

                             

        Abb.494: appr. Bader                               Abb.495: Postillon  

 

 

                     

       Abb.496: Optikus, Optiker                          Abb.497: Stromgelderheberin

 

 

 

                               

     Abb.498: Seifensieder                          Abb.499: Hucker , Krämer 

 

 

                      

      Abb.500: Galanteriewarengeschäftsinhaberin  Abb.501: Gastgeber, Wirt  

 

                        

     Abb.502 Obermelkerin                                 Abb.503: Lebzelter und  Wachszieher 

 

 

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14.3.2  Außergewöhnliche Todesarten

 

Im Konzentrationslager umgekommen.

 

 Abb.504      Abb.505

 

 

 

Ermordet

 

 Abb.506    Abb.507  Abb.508

 

 

Im Dienst ermordet oder verunglückt.

 

                  Abb.509  

 

 Abb.510     Abb.511

 

Erschossen  

 

Abb.512: Andreas Bauriedl wurde am 09.November 1923 während des

              Hitler-Putsches beim Marsch auf die Feldherrnhalle in München

              erschossen.  

 

Durch Bombenangriffe während des Zweiten Weltkrieges ums Leben gekommen.

 

Abb.513

 

 

 Abb.514 Abb.515  Abb.516

 

 

 

                  Abb.517

 

 

 

Durch Blitzschlag getötet.

 

    Abb.518       Abb.519

  

 

 

In den Bergen verunglückt, abgestürzt.

 

 Abb.520 Abb.521

     

                                          

 

 Abb.522  Abb.523

 

 

Ertrunken.  

  Abb.524 Abb.525

 

 

 

                            Abb.526

 

Infolge eines Verkehrsunfalls / Zugunglückes ums Leben gekommen.

 

 Abb.527   

                                      Abb.528

     

In Erfüllung ihrer „Mutterpflicht“, im Kindbett verstorben.

 

 Abb.529     Abb.530

 

 

 

 

Sportunfall.

                                                                          

      

        Abb.531: Ulli (Ulrike) Maier kam während eines Meisterschaftslaufes auf der

                     Arlberg-Kandahar Strecke in Garmisch-Partenkirchen zum Sturz 

                     und starb  unmittelbar danach in der Unfallklinik.

 

 

 

In der Freizeit und im Urlaub

 

  Abb.532: Bei einem Seilbahnabsturz ums Leben gekommen.

 

 

                           

                  Abb.533: Auf dem Rückflug aus dem Urlaub.  

 

 

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14.3.3  Weitere Besonderheiten

Selten, aber nicht ungewöhnlich, sind Totenzettel mit Aufnahmen, die den Verstorbenen auf seinem Totenbett oder in der Kirche aufgebahrt zeigen.

 

      Abb.534

 

 

                   Abb.535

 

 

Zu finden sind auch Sterbebilder, auf denen die verstorbene Person auf einem zu Lebzeiten gemalten Porträt dargestellt  ist. 

 

 Abb.536  Abb.537

 

 

 Abb.538  Abb.539

 

 

 Abb.540  Abb.541

  

 

                                                                            

Der Wechsel vom althergebrachten Fürbittezettel zum modernen Erinnerungsblatt führt inzwischen dazu, dass der Brauch sich nicht mehr auf die katholische Bevölkerung beschränkt. Die nachfolgenden Sterbe- oder Erinnerungsbilder sollen dafür ein Beispiel sein.

 

Abb.542: Wie der Konfirmationsspruch links oben zeigt, gehörte die Verstorbene

              dem evangelischen Glauben an.

 

 

 

Eine weitere Besonderheit ist nachfolgendes Sterbebild, das eine junge Frau, türkischer Abstammung, wohl auch Muslime, zeigt. Ob der Totenzettel von der Familie der Verstorbenen oder von Freunden bestellt war, ließ sich nicht feststellen.  

 

                  Abb.543

                      

 

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15.  Das Andachts- oder Heiligenbildchen  

Der Ursprung des kleinen Andachtsbildchens ist im frühen Mittelalter zu suchen. Es waren religiöse oder religiös didaktische Motive, die auf Pergament oder Papier handgemalt, als Einlegeblätter in die Gesang- oder Gebetbücher dienten.

Man kann davon ausgehen, dass die ersten Bildchen im 13. Jahrhundert in Klöstern (Frauenklöstern) entstanden sind. Ein erster Beleg dafür ist der Fund von Andachtsbildchen aus dem Kloster Wienhausen bei Celle, das im Jahr  1230 gegründet wurde. 

 

                                 Abb.544

                                                  

 

Die Andachts- oder Heiligenbildchen dienten hier wohl nicht nur als Merkzettel, als Lesezeichen für die Gebet- und Gesangbücher, sondern waren auch Gegenstände religiöser und künstlerischer Erbauung im täglichen Ablauf des klösterlichen Lebens.

Schon früh hatte die Kirche erkannt, dass ein Bild eine einprägsamere und nachhaltigere Wirkung hatte als das gesprochene Wort. Der Spruch „Ein Bild sagt mehr als tausend Worte“ hat bis heute nichts  von seiner Gültigkeit verloren. 

Großflächige Wandbilder mit Szenen aus dem Alten und Neuen Testament dienten in den Kirchen und Klöstern nicht nur zur Ausschmückung der Andachtsräume, sie sind auch ein frühes Zeugnis dieser Erkenntnis. 

Bereits Papst Gregor (590 – 604) hatte diese Wandbilder als die „Bücher der Ungebildeten“ bezeichnet.

Während des zweiten Konzils von Nicäa im Jahre 787 wurde die pädagogische Bedeutung des Bildes (des allgemeinen Bildwerkes) für die Nutzung bei der Verbreitung des Glaubens festgelegt und war von da an fester Bestandteil der christlichen Missionsarbeit.

Mit den Andachtsbildern konnte der einfache Gläubige nun die schmückenden Wandbilder, losgelöst und heruntergeholt von der Kirchenwand, herausgelöst aus den handgeschriebenen bzw. gedruckten heiligen Büchern, sozusagen als Einzelstücke mit nach Hause nehmen und sie als sein persönliches Eigentum betrachten.

Damit hatte das Andachtsbildchen seinen Weg als Gegenstand christlicher Erbauung in die Welt des einfachen Menschen gefunden und diente so der Verbreitung des Glaubens.

                         

                                       Abb.545

                                             

 

Als Motive waren auf den Andachtsbildchen neben der Passion Christi meist die Heiligen oder verschiedene Gnadenbilder abgebildet.

Die Fertigung dieser Andachtsbilder geschah zunächst in den Klöstern, wo sie in kunstvoller Handarbeit gemalt, koloriert und reichlich verziert hergestellt wurden. Die Ränder oftmals mit feinem Spitzen- oder Scherenschnittmuster versehen.

Diesen Klöstern und später auch den Kirchen dienten sie nicht selten zur Aufbesserung ihrer Kollekten, indem man sie verkaufte oder als „Spendenquittung“ vergab.

So konnte es nicht verwundern, dass es nicht lange dauerte, bis man die Herstellung der Heiligenbildchen im Holzschnitt-Druckverfahren ausführte und somit die Produktion und den Umsatz erhöhte. Im 15. Jh. wurde dann diese Drucktechnik durch den feineren Kupferstich ersetzt, bis dieser wiederum später durch das Aufkommen des Stahlstiches abgelöst wurde.  

 

     Abb.546      Abb.547

                

 

Die, zuerst in Handarbeit gefertigten Umrandungen mit Scherenschnitten und Spitzenmuster, wurden im Laufe der Zeit und mit der Erhöhung der Produktion durch weniger kunstvolle Nadeldrucke bzw. Stanzdrucke ersetzt.

Mit der Massenerzeugung öffnete sich auch die Verwendungsbreite des ursprünglich nur zur reinen christlichen Erbauung gedachten Andachtsbildchens.

Sie wurden als Schmuck für die Rückseite von Primiz-Bildchen, als Nachweise für die abgelegte Beichte, für eine durchgeführte Wallfahrt, als Erinnerungsbildchen an die Erstkommunion oder Firmung, an den Besuch von besonderen Stätten des christlichen Glaubens oder als sogenannte Fleiß- oder Bravbildchen für gute Leistungen beim Religionsunterricht in der Schule ausgegeben und letztendlich auch für die Nutzung als Totenzettel herangezogen.

 

 Abb.548 Abb.549

  

 

 

               

           Abb.550a u. 550b: Bild- und Textseite  

 

 

                                           

  Abb.551   Abb.552  Abb.553

   

 

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16.     Todesnachrichten, Todesanzeigen

16.1   Totenroteln  (Rotulus = Schriftrolle, Buchrolle)

Bereits im frühen Mittelalter war es Brauch, dass man den Tod eines Angehörigen eines Klosters, besonders den eines Abtes oder einer Äbtissin, den Nachbarklöstern in schriftlicher Form mitteilte. Diese schriftliche Nachricht wurde per Bote den befreundeten Klöstern zugesandt. Damit sollte nicht nur das Ableben eines Mitbruders oder einer Mitschwester bekannt gegeben werden, viel wichtiger war es, um Fürbittegebete für den Verstorbenen zu bitten. Es war wichtig, dass innerhalb der ersten 30 Tage nach Eintritt des Todes möglichst viele Gebete und Messen für den Dahingegangenen abgehalten wurden, um ihm dadurch den Aufenthalt in der Zwischenwelt, dem Fegefeuer, zu verkürzen.

Viele Klöster des angelsächsischen Raumes hatten sich bereits im 6. und 7. Jahrhundert zu sogenannten Gebetsverbrüderungen zusammengefunden um im Falle des Ablebens eines ihrer Mitbrüder für dessen Seele auf dem Weg in die Ewigkeit zu beten. Diese schriftlichen Nachrichten, die zwischen den verbundenen Konventen ausgetauscht wurden, nannte man Totenroteln.

Eine solche Totenrotel, bestand aus einem Rundholzstab auf den man den auf Pergament geschriebenen Nachruf aufrollte und damit die Mitbrüder der in der Gebetsbruderschaft angeschlossenen Konvente aufforderte, Fürbittegebete für die „Arme Seele“ zu sprechen.

Um 700 n. Chr. überquerte der Brauch ostwärts die Meeresenge zwischen England und dem europäischen Festland und hielt Einzug in die Klöster des karolingischen Reiches.

Der hl. Bonifazius (674 – 754) regte mit seinen Schriften diese gegenseitige Gebetsunterstützung der Klöster in Deutschland, östlich des Rheines in Thüringen und Hessen, an.

Als weitere Triebfedern für die Verbreitung dieser Sitte im Reich Karl dem Großen sind vor allem Benedikt von Aniane (750 – 821) und der Benediktiner Alkuin (730 – 804) anzusehen.

So gab es bereits im 10. Jahrhundert Gebetsbruderschaften, in denen sich mehr als 100 Klöster zusammenschlossen, hatten. Als Beispiele seien genannt das Benediktinerkloster Reichenau am Bodensee und das Predigerkloster Mühlhausen in Thüringen.

Diese Gebetsverbrüderungen dienten, wie bereits oben erwähnt, dem Zweck, dass nach dem Ableben eines Mitbruders die Mönche der  verbundenen Klöster für das Seelenheil des Verstorbenen beteten. Der erste Nachruf wurde im Konvent des Verstorbenen geschrieben. Die einzelnen Blätter aus Pergament oder später aus Papier wurden seitlich zusammengeheftet und auf einen Holzstab aufgerollt, dem Totenrotel.

Diese Totenrotel trat dann ihre Reise in die nächsten benachbarten Klöster an. Befördert wurde sie von einem speziellen Rotelboten, dem Rotularii, der keiner Bruderschaft angehörte, sondern immer aus dem Laienstand kam. Seine Aufgabe war es auch, den Nachruf vor dem Konvent des besuchten Klosters zu verlesen.

Nach diesem Verlesen wurde vom gastgebenden Konvent eine weitere Elegie, ein Epitaph zu Ehren des Toten verfasst und an die Pergamentrolle angeheftet, die damit wiederum einige Blätter länger wurde.

Die Totenrotel  wurde danach erneut dem Rotularii übergeben, der sie an den nächsten Bestimmungsort brachte.

Es hing von der Persönlichkeit und dem Bekanntheitsgrad des Verstorbenen ab, wie weit diese Nachricht herumgereicht wurde. 

Die Totenrotel des Abtes Vitalis von Savigny, der im Jahre 1122 verstarb, war insgesamt zwei Jahre unterwegs, in Klöstern in Frankreich und England. Die Pergamentrolle hatte zum Schluss eine Länge von etwa 10 Metern, wobei die einzelnen Blätter stets beidseitig beschrieben wurden. 

Bei den Gebetsbruderschaften, zu denen sich nur unmittelbar benachbarte Klöster verbunden hatten, war die Reisedauer nicht sehr lange.

Nach Abschluss der Rundreise kam die Totenrotel in den ausgehenden Konvent zurück und wurde dort aufbewahrt.   

 

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16.2  Todesnachrichten, Todesanzeigen

Schon seit jeher war die Verbreitung der Nachricht vom Tode eines Mitmenschen für die Angehörigen einer Gemeinschaft, sei es die einer Familie, einer Nachbarschaft, einer Siedlung, einer Ortschaft oder der eines Standes, wie den Adel, den Klerus oder auch der Zünfte, von Bedeutung.

 

    Abb.554

        

 

 

Nicht immer ging es dabei nur um das Seelenheil des Toten und dessen Grablegung. Die Nachricht konnte auch Auslöser profaner Aktivitäten sein.

Der Tod erzeugte stets eine Lücke und neben der Trauer ergaben sich auch notwendig werdende Veränderungen im Zusammenleben der Hinterbliebenen. Die Regelung einer Nachfolge oder die einer zukünftigen politischen Entscheidung hingen nicht selten von solchen Nachrichten ab.

In den kleineren dörflichen Gemeinschaften geschah die Verbreitung der Nachricht durch mündliche Weitergabe, von Nachbar zu Nachbar, von Haus zu Haus oder aber auch durch Boten, dem Leichenbitter, der zu den Verwandten und Bekannten in den Nachbarortschaften unterwegs war. Nicht selten wurde die Nachricht vom Ableben eines Mitbürgers auch durch den Pfarrer vor oder nach der sonntäglichen Predigt der Gemeinde mitgeteilt.

Für den Adel, den Klerus und vermögende Patrizier war es ebenso von Interesse, möglichst bald vom Dahinscheiden eines Verwandten, Bekannten oder sogar Konkurrenten zu erfahren. 

Es ist anzunehmen, dass die ersten Benachrichtigungen vom Tode eines Angehörigen des Adels mündlich durch Boten (Herolde) erfolgte. 

Eine schriftliche Todesnachricht aus dem Kreis des Adels ist erstmals aus dem Jahr 1493 bekannt.

Aus Anlass des Todes von Kaiser Friedrich III in Wien kam eine solche Nachricht zur Verteilung.

In Italien kann man die Nachricht vom Ableben eines Mitbürgers noch heute, in Form von Din A4 bis Din A3 großen schwarz umränderten Plakaten an den Hauswänden und öffentlichen Anschlagtafeln angeheftet, sehen.

 

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16.2.1  Todesanzeigen in der Presse

Traueranzeigen in der Presse gibt es in Deutschland bereits seit der Mitte des 18. Jahrhunderts. Es waren einfache Meldungen, ohne den heute bekannten schwarzen Rand und ohne jegliche Todessymbolik.

Die erste, heute bekannte, schriftliche Todesanzeige in Deutschland erschien im Jahr 1753 im „Ulmer Intelligenzblatt“ unter den vermischten Nachrichten und hatte folgendes Aussehen:

 

Abb.555

 

Etwa 70-80 % aller Todesfälle erscheinen heute in der deutschen Presse. Dies sind ungefähr 575 000 bis 650 000 Todesanzeigen jährlich.  

      

  Abb.556: Todesanzeige 1876,  10 x 10 cm                    Abb.557: 1977,14 x 7,8 cm  

 

                    

                        

  

  Abb.558: 2007, 18,5 x 12 cm                                                                Abb.559: 2007, 2,8 x 9 cm  

 

 

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16.2.2  Private Benachrichtigungen

Die persönliche schriftliche Benachrichtigung im Kreise der Verwandt- und Bekanntschaft ist neben der Veröffentlichung in der Presse natürlich nicht aus der Mode gekommen und gehört zum guten Ton.

Mit der privaten Todesnachricht (Parte) wurden, neben dem Namen und dem Todeszeitpunkt des Verstorbenen, Ort und Zeit der Begräbnisfeierlichkeiten und die Einladung zur Teilnahme am Begräbnisritus übermittelt.

 

  Abb.560: Original  22 x 17,3 cm 

 

 

 

Abb.561: Original  27 x 20 cm  

 

Abb.562: Original  14,7 x 9,4 cm   

 

                    Abb.563: Original  21 x 25,5 cm                                          

 

Abb.564: Original 21 x 29 cm  

 

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17.  Leichenpredigten

Reden am Grabe eines Verstorbenen hat es wohl seit der Zeit gegeben als Menschen begannen, sich mit einem gewissen Begräbnisritus von ihren verstorbenen Angehörigen zu verabschieden. 

Bereits Anfang des 16. Jahrhunderts, unmittelbar nach der Reformation, wurde es in lutherisch protestantischen Kreisen üblich, die am Grabe gehaltenen Trauerpredigten, die neben dem Text des christlichen Begräbnisritus auch den Lebenslauf des Verstorbenen enthielten, in gedruckter  Form an die Trauergemeinde auszugeben.

Es schien wichtig zu sein, das christliche Leben der/des Verstorbenen darzustellen, das Andenken an den Dahingegangenen innerhalb der Kirchengemeinde hochzuhalten, ihm eine „Gute Nachrede“ zu  widmen, um so zu zeigen, dass es im Schoß der reformierten Kirche ein „seliges Sterben“ gab. 

Die große Zeit der Leichenpredigten war zwischen den Jahren 1550 und 1750.

        

  Abb.565: Original 17 x 11,7 cm                   Abb.566: Original 14,8 x 7,9 cm

 

Die Ausbreitung dieses Brauches erfolgte zwangsläufig in den Gebieten, in denen die Bevölkerung gänzlich oder überwiegend dem lutherischen Glauben angehörte. Die katholische Kirche lehnte diesen Brauch ab. Trotzdem wurde diese Sitte im 16 bis 18.Jahrhundert vereinzelt auch in katholischen Gemeinden, meist abgelegen von den katholischen Zentren übernommen und geduldet.

In der Stiftsbibliothek Klosterneuburg und in der Universitätsbibliothek Eichstätt gehören je eine bedeutende Sammlung dieser atypischen Belege zum Bestand.   

In der Mitte des 18. Jahrhunderts kann man das Kerngebiet für das Aufkommen von Leichenpredigten in Deutschland wie folgt aufzeigen: südlich der Linie von Osnabrück über Hannover nach Berlin und nördlich einer Linie von Mainz über Würzburg nach Bamberg. In der östlichen Ausdehnung erreichte der Brauch der Anfertigung von Leichenpredigten die Gebiete Schlesien und auch Polen.

 

     

Abb.567: Original 10,2 x 16,2 cm               Abb.568: Original 10,7 x 15, 4 cm

 

Es waren fast ausschließlich der Adel und das gehobene Bürgertum, welche die Möglichkeit hatten zum Andenken an einen Verstorbenen gedruckte Leichenpredigten zu verteilen, um so ein letztes Mal in einer Art Biografie den Lebensweg und besonders die guten Taten des Dahingegangenen aufzuzeigen.

Der Grund für die Einschränkung auf diesen Personenkreis war in den Kosten zu sehen. Die Ausgabe von Leichenpredigten war eine kostspielige Angelegenheit, die sich meist nur die soziale Oberschicht leisten konnte. Die Drucklegung einer Auflage belief sich in der Regel auf 100 bis 300 Stück.

Leichenpredigten konnten den Umfang eines dünnen Heftes mit wenigen Seiten, wie auch den einer Buchausgabe haben. Sie enthielten dann nicht nur den vollen Lebenslauf, den Werdegang und  die guten Taten des Verstorbenen, sondern auch dessen Ahnentafeln und Nachkommenlisten.

Maßgeblich für den Umfang und die Auflage dieser Schriftstücke war die gesellschaftliche Stellung des Verstorbenen und die finanzielle Lage der Hinterbliebenen.

Die große Zeit der Leichenpredigten war Mitte des 18. Jahrhunderts vorüber. Es wurden zwar weiterhin, bis in das 20. Jahrhundert hinein, sogenannte Grabreden, Trauerreden, Trauerworte, Worte am Grabe oder Gedächtnisreden gedruckt. Sie waren jedoch  in ihrer Anlage einfacher gestaltet und auch für den einfachen Bürger bezahlbar. So war es lange Zeit Brauch, auch in katholischen Gemeinden, jeden Verstorbenen mit einer schriftlichen Leichenpredigt zu verabschieden.

Schon früh hatte man aus genealogischer und sozialgeschichtlicher Sicht den Wert der Leichenpredigten erkannt und sie in staatlichen Archiven und Universitäten gesammelt, um die Fülle der darin enthaltenen Informationen und Daten auswerten zu können. Je eine besonders große Sammlung dieser Hinterlassenschaften und deren Auswertungen sind an der Universität Marburg und der Technischen Universität  Dresden zu finden. In diesen Universitätsbibliotheken und weiteren Archiven in Deutschland sind rund 250.000 Exemplare gesammelt und ausgewertet worden.

In Polen, dem heute fast ausschließlich katholischen Land, gibt es größere Sammlungen von Leichenpredigten in Lemberg und in Krakau.  

 

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18.  In eigener Sache

Als ich vor Jahren mit der genealogischen Suche nach meinen Vorfahren begann, war mein erster Beleg der Ahnenpass meines älteren Bruders, den dieser als Offiziersanwärter im „Tausendjährigen Reich“ anlegen musste.

Für mich war dies ein Glücksfall, denn er enthielt die beglaubigten Daten meiner Ahnen über vier Generationen.

Inzwischen sind einige Jahre verstrichen. Die Anzahl, der mir bekannten Vorfahren hatte sich erhöht und meine Forschungen beschränkten sich nicht mehr alleine auf das Sammeln und Dokumentieren von Geburts- und Sterbedaten. Es ging nun auch um die Frage: Wie haben meine Vorfahren gelebt, in welches soziale und gesellschaftliche Umfeld waren sie eingefügt ?

Dazu war es notwendig, auch andere Belege zu sammeln, wie Kauf- und Mietverträge, Gerichtsakten, notarielle Beglaubigungen, Meldungen von Einwohnermeldeämtern, Auszüge aus Adress-, Branchen-  und Telefonbüchern, Totenzettel und viele andere mehr.

Im Verlauf dieser Suche bekam ich den Hinweis auf die Veröffentlichung „80.000 Totenzettel aus Rheinischen Sammlungen“. Dieses siebenbändige Werk wurde von der „Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde e.V.“ herausgegeben.

In einem dieser Bände fand ich den Hinweis auf einen Totenzettel eines Onkels väterlicherseits von dem mir bisher nur der Namen, der Geburtsort und die Todesursache bekannt war. Er war 1918 als Pilot in den Vogesen abgeschossen worden. Mit den Daten konnte ich wieder eine Lücke in meiner Sippentafel füllen.

Das Auffüllen dieser Lücke hat mir sehr viel bedeutet, denn wie auch dieser Onkel war ich Pilot gewesen. (28 Jahre Pilot und Fluglehrer bei der Bundeswehr-Luftwaffe.)

Der Totenzettel meines Onkels, mit Bild, befand sich nach den Angaben des Sammelwerkes in der Sammlung des Kölner Stadtarchivs.

In der Einleitung dieser Bände wurde darauf hingewiesen, dass alle Archive zugesagt hatten, Kopierwünsche auf Anfrage zu erfüllen.

Obwohl ich im Laufe der letzten 10 Jahre mehrfach das Kölner Stadtarchiv, mit der Bitte um eine Kopie, angeschrieben hatte, bekam ich jedes Mal die fast identische Antwort „Eine Kopie ist aus konservatorischen Gründen nicht möglich.“

Diese Umstände haben mich angeregt, selbst Totenzetteln zu sammeln, um anderen genealogisch Interessierten eine solche Enttäuschung zu ersparen.

So fing ich an in meiner Verwandtschaft und in meinem Bekanntenkreis verstärkt nach solchen Objekten zu fragen und  auf Flohmärkten und in Antiquitätenläden nach diesen Sterbebildchen zu suchen, um sie zu erwerben. 

Meine Sammlung, die inzwischen auf etwa 90.000 bis 100.000 Exemplare angewachsen ist, soll nicht in einem Archiv verschwinden, zu dem möglicherweise keiner mehr Zugang hat.

Etwa 30.000 Totenzettel habe ich derzeit in meinem Computer registriert und im Internet veröffentlicht, mit der Absicht, Anfragenden kostenfrei eine Kopie (scan) per E-mail zuzusenden.

Auch heute suche und erwerbe ich nach wie vor diese Totenzettel zum größten Teil  auf Flohmärkten, in Antiquitätenläden.  Hinzugekommen sind inzwischen aber auch  ganze Sammlungen bzw. Teile von Sammlungen, die von ihren bisherigen Besitzern aufgegeben wurden.

Gelegentlich bekommen ich sogar Sterbebilder zugesandt, die mit dem Hinweis versehen sind, dass sie sonst entsorgt worden wären. Über diese Zuwendungen freue ich mich als Genealoge und Sammler  ganz besonders.

Neben den unter der Rubrik "Sammlung Totenzettel" aufgeführten Belegen, finden Sie einen großen Teil meiner registrierten Totenzettel auch unter folgender Internet-Adresse:

http://www.familienanzeigen.org/totenzettel.php?PID=551  

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19.     Anhang

19.1   Literatur

 

Allgemein

„Die Kunst der Graphik“, Walter Koschatzky, Deutscher Taschenbuchverlag (DTV)

 ISBN 3-423-02868-8

 

Totenzettel

„Papierene Epitaphe - Sterbebilder aus Bayern“ Ausstellungskatalog zur Sammlung Johannes Goldner ® 10/95 ZAM München (Manfred Klauda)

Artikel „Das Sterbebildchen – die letzte Visitenkarte“,  von Fritz Demmel, 1992

80,000 Totenzettel aus Rheinischen Sammlungen, Herbert M.Schleicher, Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde e.V., Köln (7Bände)

Verlagsverzeichnis für Erinnerungsbilder 2006/2007, peka-Verlag-GmbH Hauptstr. 3-5, D 82234 Weßling (Heute: Grubmühlenstr. 54, 82131 Gauting)

http://wiki-de.genealogy.net/Totenzettel

http:/totenzettel.informatik.uni-wuerzburg.de

http:/genpluswin.de/Nordstrand.html

www.erzbistum-muenchen-und-freising.de/EMF139/EMF013873.asp

Artikel „Der älteste Totenzettel von 1663 stammt aus Köln“ von Josef Wißkirchen, Newsarchiv - März 2006, Verein für Geschichte e.V. Pulheim

www.vfg-pulheim.de/cgi-bin/news/archivees-pl?category=1&view=3-06

Artikel „Totenzettel – Genealogische Quelle mit Geschichte“ von Marie-Luise Carl  (ml-carl@-t-online.de) erschienen in Computergenealogie, Magazin für Familienforschung, Ausgabe 3/2007

„Totenbildchen, Memento mori – Gedenke den Toten – Erinnerung hilft“, Katalog zur Sonderausstellung der Domschatzkammer St. Petri Bautzen 1. – 30. Nov. 1993, Sammlung Pfarrer Joachim Meckler, Schöntal – Bieringen.

„Zur frommen Erinnerung“ Artikel im „ewig-forum 2/06“ von Rainer Knauf M.A. cand.phil., Saarbrücken

http://wiki-de.genealogy.net/Totenzettel

 

Andachts- Heiligenbilder

„Das kleine Andachtsbild – Graphik von 16. bis 20. Jhd.“,  Herausgeber Manuel Beer / Ulrich Rehm, Georg Olms Verlag KG, Hildesheim, ISBN 3-487-12700-8

„Das Private Andachtsbild, Devotionalien-Andenken-Amulett“, von Horst Herres, Katalog zur Ausstelllung im Museum Altomünster 2007, Verlag Museumsverein Dachau e.V. 2007,

ISBN 978-3-926355-15-7

 

„Andachtsbildchen, Kleinode privater Frömmigkeitskultur“, von Hans Gärtner, Verlag Sankt Michaelsbund, ISBN 3-920821-45-9

 

„Das Andachtsbild, Frömmigkeit im Wandel der Zeit“, von Angelika Pürzer, EOS-Verlag 1998,

St.Ottilien, ISBN 3-88096-581-1

 

Totenrotel

www.beyars.com/kunstlexikon/lexikon_9070.htlm

www.abaelard.de/abaelard/060020rotel.htm

www.museumonline.at/2007/noe/german/Pannonhalma_German.htm

 

Todesnachricht –anzeigen

www.papyrus-germany.com/deutsch/wissen/geschi3.htm

 

Leichenpredigten

Über Leichenpredigten, Werner Konstantin von Arnwaldt, Leipzig 1926, Degener Verlag u.Co, Neustadt a.d. Aich, 1973

http://online.media.uni-marburg.de/fpmr/

 

 

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19.2   Abbildungsnachweise

 

Abb.     1             Seite    3,   Verein für Geschichte e.V. Pulheim

Abb.     2             Seite    4,   Sammlung der Uni Bibliothek Würzburg

Abb.     3             Seite    5,   Sammlung der Uni Bibliothek Würzburg

Abb.     4a u. b    Seite     7,   Privatsammlung Wolfgang Broedner, Schwangau 

Abb.     6             Seite    9,   Sammlung Hans-Jörg Bader, Hall in Tirol

Abb.    35            Seite   24,   Privatsammlung Dr. Fried. Schmitz, Grevenbroich

Abb.    45            Seite   28,   Privatsammlung Wolfgang Broedner, Schwangau

Abb.    54            Seite   32,   Privatsammlung Wolfgang Broedner, Schwangau

Abb. 280a u. b    Seite    91,   Privatsammlung Wolfgang Broedner, Schwangau

Abb. 281a u. b    Seite    91,   Privatsammlung Wolfgang Broedner, Schwangau

Abb. 282a u. b    Seite    92,   Privatsammlung Wolfgang Broedner, Schwangau

Abb. 283             Seite   92,   Privatsammlung Wolfgang Broedner, Schwangau

Abb. 323a u. b    Seite  104,   Privatsammlung Wolfgang Broedner, Schwangau

Abb. 324a u. b    Seite  104,   Privatsammlung Wolfgang Broedner, Schwangau

Abb. 554             Seite  163,   Privatsammlung Wolfgang Broedner, Schwangau

Abb. 555             Seite  164,   Stadtarchiv Ulm

 

Alle übrigen Abbildungen aus der Sammlung des Autoren.  

 

 

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19.3        Eingabemasken

   

Unverbindliche Muster für eine einfache Maske

-     Lfd. Nr.

-        Nachname                                                   

-        Vorname                                       

-        Geburtsname                                            

-        Genannt, alias (Spitznamen, Künstlernamen, Klostername, verwitwete)                     

-        Beruf                                            

-        Titel

-        Geburtsdatum

-        Geburtsort

-        Sterbedatum

-        Sterbeort

-        Art des Beleges (einfacher Totenzettel, Doppelblatt, usw.)

-        Ablageort

-        Bemerkung  

 

Unverbindliche Muster für eine ausführliche Maske

 

Angaben zur Person

-     Lfd. Nr.

-     Nachnamen      

-        Vorname

-        Rufname

-        Geburtsname

-        Genannt, alias (Spitznamen, Künstlernamen, Klosternamen, verwitwete)

-        Geschlecht

-        Beruf

-        Letzter Wohnsitz

-        Letzte Tätigkeit (z.B. Soldat, Rentner)

-        Titel

-        Ehrentitel

-        Orden und Ehrenzeichen

-        Familienstand  (ledig, verheiratet, verwitwet)

-        Geburtsdatum

-        Geburtsort

-        Sterbedatum

-        Angabe zur Todesstunde

-        Sterbeort

-        Begräbnisdatum

-        Begräbnisort

-        Todesursache (z.B. Unfall, nach kurzem Leiden, Herzschlag, gefallen)

-        Dauer der Lebenszeit (Sterbealter)

-        Dauer des Ehestandes

-        Dauer des Witwenstand

-        Lebenslauf

-        Foto

-        Bemerkung  

 

Angaben zu den Verwandten

-        Name des Ehepartners

-        Heiratsdatum

-        Anzahl der Nachkommen

-        Tod des Ehepartners  

 

Angaben zum Totenzettel

Allgemein: 

-        Format, Abmessung

-        Anzahl der Seiten

-        Beschädigungen  

 

Zur Textseite 

-        Name der Druckerei

-        Ort der Druckerei

-        Name des Bestattungsinstitutes

-        Ort des Bestattungsinstitutes

-        Andere Vertriebsquellen

-        Bildangabe (z.B. Foto eingeklebt)

-        Textsprache (z.B. Latein, englisch)

-        Illustration (z.B. Kreuz mit Weinranken, Eisernes Kreuz)

-        Ablassgebet(e)

-        Sinnsprüche

-        Trauerrand  

 

Zur Bildseite            

-        Motiv

-        Herstellungsart (z.B. Kupfer-, Stahlstich, Lithografie)

-        Hersteller, Verlag

-        Künstlername

-        Stecher

-        Trauerrand

 

Sonstiges  

-        Eigentümer des Totenzettels

-        Standort / Ablageort            

-        Anzahl Totenzettel (Duplikate)  

 

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