Werner Ollig
Zum frommen
Gedenken .....

Ein papierenes Epitaph.
Der Totenzettel im Wandel der Zeit.
Werner Ollig
Zum frommen
Gedenken .....

Selbstverlag
2009
Impressum
Werner Ollig
Zum frommen Gedenken
Ein papierenes Epitaph. Der Totenzettel im Wandel der Zeit.
Selbstverlag
Satz, Layout und Druck Werner Ollig
Fotos und Ablichtungen (scans) Archiv Werner Ollig
Alle Rechte der Verbreitung (einschließlich Film, Funk und Fernsehen) sowie der
fotomechanischen Wiedergabe und des auszugsweisen Nachdrucks vorbehalten.
© 01/2009 (2) Werner Ollig, Fürstenfeldbruck
Wer auch immer sich mit Totenzetteln beschäftigt,
sie sammelt, archiviert oder ausstellt, sollte stets
daran denken, dass solche Belege Zeugnisse ver-
gangener Leben darstellen.
So sollte man jeden Totenzettel mit Pietät und
gebührender Achtung behandeln.
W
er im Herzen seiner Lieben lebt,der ist nicht tot, der ist nur fern,
tot ist nur, wer vergessen wird.
A
uch wer stirbtbleibt in unserer Mitte,
geht nur voraus,
wir werden folgen
zu unserer Zeit.
![]()
Nicht klagen, dass Du gegangen.
Danken, dass Du gewesen.
Was uns bleibt, ist die Liebe zu Dir.
![]()
Und immer sind da Spuren Deines Lebens,
Gedanken, Bilder und Augenblicke,
die uns an Dich erinnern.
![]()
Sonnige, leuchtende Tage,
nicht weinen, dass sie vergangen,
lächeln, weil sie gewesen.
Tröstende Worte
Abb.A

Abb.B
2. Die Entwicklung des Brauches von der Entstehung bis heute
2.1 Der klerikale Fürbittezettel
2.2 Der volkstümliche Totenzettel
4. Die Wandlung vom Fürbittezettel zum Erinnerungsobjekt
5. Verschiedene Bezeichnungen für den Totenzettel
6. Was ist die Vorder- bzw. die Rückseite eines Totenzettels ?
7. Schema und Aufbau eines Totenzettels
7.1.3 Totenzettel mit Spitzen- oder Stanzrand
7.1.4 Die Vorder- oder Textseite
7.1.4.1 Die Gliederung der Textseite
7.1.4.3 Die Gebets- und Gedenkempfehlungen
7.1.4.6 Beruf, Stand und Tätigkeit
7.1.4.7 Geburts- und Sterbedaten
7.1.4.8 Angaben zur Todesursache
7.1.4.9 Der Bestattungsort, die letzte Anschrift
7.1.4.10 Gebete um Fürbitte, Gebetssentenzen
7.1.4.11 Die Druckerei, das Bestattungsinstitut
7.1.4.12 Lebensläufe, Kurz-Viten
7.1.4.13 Besonderheiten der Gefallenenbildchen
7.1.5 Die Rück- oder Bildseite
7.1.5.1 Die Passion und Wiederauferstehung Jesus
7.1.5.3 Marienbilder und Herz-Marienbilder
7.1.5.5 Engel, Todes-und Schutzengel
7.1.5.6 Trauersymbolik, Motiv „Glaube, Liebe, Hoffnung"
7.2.2 Der Druck und die Ausstattung
7.2.3 Die Außen- oder Bildseite
7.2.4 Die Innen- oder Textseite
9. Druck und Herstellungstechniken
9.1.4 Die Herstellungstechniken
9.3 Der handgeschriebene Totenzettel
9.4 Verschiedene Totenzettel für eine verstorbenen Person
9.6 Totenzettel aus den Jahren 1940 bis 1955
9.9 Katalog für Erinnerungsbilder
10. Besonderer Hinweis für Genealogen
11. Warum werden Totenzettel gesammelt ?
12. Hinweise für das Sammeln von Totenzettel
13. Totenzettel und Datenschutz
14.1.1 Aus dem Ersten Weltkrieg 1914/18
14.1.2 Aus dem Zweiten Weltkrieg 1939/45
14.2 Sammelgebiet bekannte Persönlichkeiten
14.2.1.2 Die Gräflichen Häuser
14.2.1.3 Die Freiherrlichen Häuser
14.2.2.2 Kardinäle und Bischöfe
14.2.2.6 Mesner (Messner) und Pfarrhaushälterinnen
14.2.2.7 Besondere Persönlichkeiten aus der kath. Kirche
14.2.3 Prominente Personen aus der Politik
14.2.4 Prominente Personen aus Film und Fernsehen
14.2.5 Prominente Personen aus Wirtschaft, Kunst und Gesellschaft
14.3 Sonstige spezielle Sammelgebiete
14.3.1 Alte Berufe, alte Berufsbezeichnungen
14.3.2 Außergewöhnliche Todesarten
15. Die Andachts- und Heiligenbildchen
16. Todesnachrichten, Todesanzeigen
16.2 Todesnachrichten, Todesanzeigen
16.2.1 Todesanzeigen in der Presse
16.2.2 Private Benachrichtigungen
Der
Brauch, mit einem Totenzettel eines verstorbenen Angehörigen zu gedenken, hat
in der katholischen Bevölkerung Deutschlands eine lange Tradition.
Seit
dem frühen 17. Jahrhundert gibt es den Totenzettel in der heutigen Form. Unter
den Teilen der Bevölkerung, die zu dieser Zeit des Lesens und Schreibens kundig
waren, wurde es Brauch bei der Grablegung eines lieben Mitmenschen Totenzettel
an die Mittrauernden zu überreichen. Nach Einführung der Schulpflicht, mit
zunehmender Schreib- und Lesefähigkeit der Allgemeinheit wurde diese Sitte
volkstümlich.
Mit
dem Totenzetteln wurde die Bitte ausgesprochen, den Dahingeschiedenen in guter
Erinnerung zu behalten und ihm mit Gebeten auf seinem Weg in die Seligkeit
beizustehen.
Der
Totenzettel, im süddeutschen Raum auch Sterbebild genannt, ist in der Regel ein
kleinformatiges Papier, das in Erinnerung an einen Verstorbenen mit dessen
Namen, seinen Lebensdaten und Fürbittegebeten
versehen ist. Die Rückseite ziert
in den meisten Fällen ein Andachtsbild.
Die
äußere Aufmachung der Sterbebilder unterlag einem, dem jeweiligen Zeitgeist
angepasstem modischem Wandel, von einer anfänglich schlichten Art
über eine prunkvolle Ausstattung, Mitte bis Ende des 18. Jahrhunderts,
bis hin zum heutigen mit Foto versehenem Erinnerungsbild.
Totenzettel
haben sich zu einem beliebten Sammelobjekt entwickelt.
Die
darauf enthaltenen Daten und Abbildungen haben Ethnologen, Genealogen,
Heimatkundler und andere dazu bewogen, sich intensiver mit diesen papierenen
Epitaphen zu beschäftigen und sie in Sammlungen zusammenzufassen. Sie sind
Gegenstand ethnologischer Untersuchungen an Universitäten geworden und Objekte
mancher Dissertation.
Genealogische
Vereinigungen, aber auch private Sammler veröffentlichen, die auf den
Totenzettel enthaltenen Daten, um sie interessierten Ahnenforschern,
Heimatkundlern und anderen für ihre Forschungen zur Verfügung zu stellen.
Mit diesem Buch wird versucht, dem Leser das Sammelgebiet Totenzettel näher zu bringen, um so Verständnis für diese spezielle Sammelleidenschaft zu erwecken.
2. Die Entwicklung des Brauches von der Entstehung bis heute
Der
Entstehungszeitpunkt der ersten Totenzettel lässt sich heute nicht mehr exakt
feststellen. Ihr Ursprung ist in den Totenroteln bzw. den Fürbitt-Nachrichten
zu suchen, die innerhalb von Gebetsbruderschaften der Klöster im frühen
Mittelalter in Umlauf kamen.
Die
Verteilung von Totenzetteln ist ein rein katholischer Brauch und somit nur in
den Landesteilen Deutschlands und Europas verbreitet, deren Bevölkerungsschichten
dem katholischen Glauben zugewandt sind.
Die
Entwicklung dieser Sitte, von der klerikalen Totenrotel bis hin zum volkstümlichen
Totenzettel, lässt eine zeitliche Entwicklung in vier Phasen erkennen.
In
der Phase eins, die den Zeitraum vom 7. bis zum 15. Jahrhundert umfasst, beschränkte
sich die Verwendung der Totenzettel oder besser gesagt der Fürbittezettel fast
ausschließlich auf klerikale Kreise.
In
der zweiten Phase, beginnend im 15. Jahrhundert,
vergrößerte sich dieser Zirkel, in dem sich der Hochadel nach und nach
dieser Gepflogenheit anschloss.
In
der dritten Phase, mit Beginn des 18. Jahrhunderts, wurde der Brauch auch von
der „Besseren Gesellschaft“ aufgenommen, dem einfachen Adel und
dem wohlhabenderen Patriziertum in den Städten, die des Schreibens und
Lesens kundig waren.
In
diesen drei Phasen wurden Totenzettel nicht nur als Fürbittezettel verteilt,
sie dienten auch als Todesnachrichten. (Kap.16.2)
Zum
eigentlichen Durchbruch, zur Volkstümlichkeit des Totenzettels, kam es in der
vierten Phase, zu Beginn des 19. Jahrhunderts.
Die
Voraussetzungen wurden mit der Einführung der allgemeinen Schulpflicht
geschaffen. Dem „einfachen Mann“ war es nun möglich, diese
Informationen und Hinweise auf den Totenzetteln zu lesen und zu
interpretieren.
Dies
und die Minderung der Papier- und Druckkosten, die bis dahin eine nicht
unerhebliche finanzielle Belastung darstellten, machten nun die Anwendung dieses
Brauches in den unteren Gesellschaftsschichten möglich.
Diese
Abfolge zeigt deutlich, dass die Verbreitung des Brauches der Verteilung von Fürbitte-
bzw. Totenzettel von der Lese- und Schreibfertigkeit der einzelnen Bevölkerungsschichten
abhängig war.
2.1
Der klerikale Fürbittezettel
Die
Wurzeln des Brauches, der Ausgabe von Totenzetteln, sind – wie bereits erwähnt
- in den Totenroteln der Gebetsbruderschaften zu suchen, die in der Zeit um das
6. und 7. Jahrhundert in den Klöstern des frühen Mittelalters aufkamen. (Siehe
Kap. 16.1)
Ausgehend
von Irland und England hat sich diese Gepflogenheit im Früh- und
Hochmittelalter von Konvent zu Konvent über den ganzen westeuropäischen Raum
verbreitet.
Mit
den Totenroteln wurde nicht nur das Ableben eines verstorbenen Mitbruders, einer
Mitschwester innerhalb dieser Gebetsvereinigung angezeigt, es wurden auch die Brüder
und Schwestern des nachbarschaftlichen Konvents aufgefordert, für die Seele des
Verstorbenen zu beten um diesem, auf dem Wege in die Ewigkeit, den Aufenthalt in
der Zwischenwelt, dem Fegefeuer, mit Fürbittegebeten zu verkürzen.
Diese
Gebetsaufforderungen waren der eigentliche Sinn und der Zweck dieser Totenroteln.
Der Austausch dieser Benachrichtigungen wurde von den Gebetsbruderschaften der
verschiedenen Klöster sogar vertraglich vereinbart.
Im
späteren Verlauf konnten auch Laien gegen Zahlung einer Spende, in diese
Gemeinschaft aufgenommen werden.
Je
nach Stand und Ansehen des Angehörigen dieser Gebetsvereinigung konnten
Totenrotel recht umfangreiche Handschriften sein. Sie wurden nach ihrem Weg
durch die Klöster der Gebetsbrüderschaft, in der Bibliothek des Konvents
aufbewahrt, dem der Verstorbene entstammte.
Im
Laufe der Zeit wurden aus den umfangreichen Totenroteln kürzere Mitteilungen.
Im 17. Jahrhundert beschränkten sich diese speziellen Nachrichten, die den
nachbarschaftlichen Konventen überbracht wurden, meist nur noch auf ein
einzelnes Blatt. Es enthielt neben der Kundgabe vom Ableben eines Mitbruders,
einer Mitschwester nur noch dessen bzw. deren Kurzvita und die Aufforderung, für
die Seele des oder der Verstorbenen zu beten.
Die
ältesten, derzeit bekannten, Fürbittezettel dieser Art entstanden im frühen
17. Jahrhundert.
Es
sind handgeschriebene Exemplare, die ihren Ursprung in niederländischen
Nonnenklöstern rund um Amsterdam hatten. Das älteste Exemplar trägt die
Jahreszahl 1638.
Der
derzeit älteste, gedruckte Totenzettel stammt aus dem Jahr 1663. Er wurde im
Archiv von St. Ulrich in Frechen-Buschbell, Nordrhein-Westfalen, gefunden
(Abb.1).

Abb.1: Totenzettel der Nonne J. Catharina Balschem, gest. 23.Juni 1663,
Büttenpapier,
Er
ist einer Ordensschwester namens J. Catharina Balchems gewidmet, die am 23. Juni
1663 im Kloster Sankt Bonifazius in Köln, im Alter von 62 Jahren, 42 Jahre nach
Ablegung ihres Gelübdes, verstarb.
Dieser
Fürbittezettel war, gemäß seiner Textauslegung, an den benachbarten Konvent
gerichtet, in diesem Fall wahrscheinlich an das Kloster St. Ulrich in
Frechen-Buschbell und erbittet andächtige Gebete für die liebe Seele der
dahingegangenen Mitschwester.
Neben
diesem ersten Totenzettel (Fürbittezettel) in Deutschland sind weitere später
datierte Exemplare aus dem 17. Jahrhundert bekannt. So zeigt die Internetseite
der Universität Würzburg eine größere Sammlung dieser Objekte, vom
ausgehenden 17. Jahrhundert bis hin in die heutige Zeit. Der älteste der dort
aufbewahrten Totenzettel ist einem Benediktinerpater mit Namen Franciscus Albert
des Benediktinerklosters Münsterschwarzach bei Schwarzach am Main gewidmet.
Wie der Totenzettel in lateinischer Sprache beschreibt, verstarb er als junger Mönch im Jahre 1672 im Alter von 29 Jahren an Rückenmarkschwindsucht (hectica tabes), 10 Jahre nach seiner Profeß (professionis decimo) und 5 Jahre nach seiner Weihe zum Priester (sacerdotii quinto).

Abb.2: Totenzettel für Pater Franciscus Albert aus dem Jahr 1672,
Original 14 x 16 cm
Es
ist davon auszugehen, dass alle diese frühen Fürbittezettel, so auch der des
Paters Franciscus Albert, ausschließlich innerhalb klerikaler Kreise, in
Gebetsbruderschaften zur Verteilung kamen, worauf auch die lateinischen Texte
schließen lassen.
2.2 Der volkstümliche Totenzettel
Als
Friedrich III, Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, am
19.08.1493 in Linz verstarb, enthielt die schriftliche Todesnachricht unter
anderem die Aufforderung für die Seele des Verstorbenen zu beten. Dies scheint
der bisher älteste belegte Nachweis dafür zu sein, dass Fürbitten für einen
Verstorbenen in schriftlicher Form, auch außerhalb von rein klerikalen Gebetsbrüderschaften,
erbeten wurden.
Die
mündliche Aufforderung um solche Fürbitten, von der Kanzel herab oder von
Hinterbliebenen ausgesprochen, gab es wahrscheinlich schon seit der Zeit, als
katholische Christen anfingen, an die Existenz des Fegefeuers (Purgatorium) zu
glauben.
Bis
zum ausgehenden 18. Jahrhundert fehlten die notwendigen Voraussetzungen um den
Brauch, die Verteilung von Totenzetteln, volkstümlich zu machen. Es waren nicht
nur die relativ hohen Papier- und Druckkosten, die sich der einfache Mann nicht
leisten konnte, der Hauptgrund ist wohl darin zu sehen, dass er weder des
Schreibens noch des Lesens mächtig war und er somit den Inhalt des ihm übergebenen
Totenzettels nicht umsetzen konnte.
Erst
die Einführung der allgemeinen Schulpflicht und die Minderung der
Herstellungskosten für das Papier durch die
industrielle Herstellung sowie die Entwicklung und Modernisierung der
Drucktechnik zu Beginn des 19. Jahrhunderts machten es möglich, dass der Brauch
vom Volk angenommen wurde.
Um
so bemerkenswerter ist aus diesem Grund das nachfolgend aufgeführte Exemplar.
Er stammt ebenfalls aus der Sammlung der Universität Würzburg und ist einer bürgerliche
Dame, die im Jahr 1697 verstarb, gewidmet. Der Totenzettel weist die
Verstorbenen weder als Nonne noch als dem Adel zugehörig aus und ist im
Gegensatz zu den klerikalen Exemplaren nicht in lateinischer sondern in
deutscher Sprache ausgeführt.

Abb.3: Totenzettel für Frau
Maria Catharina Simon aus dem Jahr 1697, 14
x 17 cm
Ob
sich Frau Maria Catharina Simon in eine Gebetsvereinigung mit Spenden
„eingekauft“ hatte, lässt sich nicht feststellen.
Besonders
bemerkenswert an diesem Totenzettel ist, dass man darauf keinerlei Bitte um
Ablassgebete finden kann. In seiner Gestaltung erscheint er uns heute fast wie
eine moderne Todesanzeige. (Siehe Kap. 16.2.1)
Der
volkstümliche Totenzettel hat seinen geografischen Ursprung im Raum der
heutigen Niederlande, Belgiens und des angrenzenden Rheinlandes, wobei der
Bereich um Amsterdam wohl als der eigentliche Ausgangskernpunkt zu betrachten
ist. Eine engere Eingrenzung lässt sich nicht ausmachen (siehe auch Kap.2.3).
Fürbittezettel
waren in klerikalen Kreisen im westeuropäischen Gebiet bereits seit längerer
Zeit gang und gäbe und den diesem Kreis nahestehenden Personen nicht unbekannt.
So war, nach der Einführung der Schulpflicht im preußischen Rheinland 1793,
das Erscheinen der ersten volkstümlichen Totenzettel
nur eine Frage der Zeit.
Zwar
bezeichnen niederländische Quellen, die „Katholieke Encyclopedie“, das Jahr
1668 als das Entstehungsjahr für die ersten „Bidprentjes“ wie die Holländer
die Totenzettel nennen, doch steht dazu im Widerspruch, dass handschriftliche
Exemplare, wie bereits aufgeführt, aus dem Jahre 1638 bekannt sind.
Bei
diesen ersten Betbildchen, wie die Übersetzung der holländischen Bezeichnung
es ausdrückt, handelte es sich jedoch eindeutig um klerikale Fürbittezettel.
Der
Übergang zum volkstümlichen Totenzettel muss sich Ende des 18. Jahrhunderts,
Anfang des 19. Jahrhunderts vollzogen haben.
Die
von der nichtklerikalen Bevölkerung genutzten „Bidprentjes“ wurden nicht
mehr, wie bislang üblich nur in wenigen Exemplaren
innerhalb der Gebetsbruderschaften in Umlauf gebracht, sondern sie kamen
während oder unmittelbar nach der Grablegung eines Dahingeschiedenen im Kreise
der Mittrauernden in mehr oder weniger größerer Anzahl zur Verteilung.
Dieser
aufkommende Brauch, die Fürbittezettel während des Bestattungszeremoniells zu
verteilen und damit eine temporäre Gebetsbruderschaft zu begründen, ist als
die wesentliche Wandlung vom reinen Fürbittezettel der Kleriker zum
nichtklerikalen, volkstümlichen Totenzettel zu betrachten. Hinzu kommt, dass
der Text auf den Totenzetteln nun in einer für das Volk verständlichen
Sprache, der Landessprache und nicht wie bisher in Latein aufgedruckt war.
Davon
ausgehend, dass es in der reformierten, lutherischen Kirche bereits seit dem 16.
Jahrhundert die schriftliche Leichenpredigt gab, mit der das Andenken eines
Verstorbenen am Grabe geehrt wurde, kann man den volkstümlichen Totenzettel,
das „Bidprentje“, auch als die katholische Antwort auf diesen
protestantischen Brauch betrachten.
In
den Leichenpredigten wurden sehr detailliert und umfangreich das vergangene
christliche Leben des Verstorbenen geschildert, seine Vita der Nachwelt
dargestellt. Diese Schriftstücke, in Heft- oder Buchform, hatten meist einen
Umfang von mehreren Seiten, je nach Persönlichkeit und sozialer Stellung des
Dahingegangenen. (Siehe Kap.17)
Die
Totenzettel der katholischen Kirche waren nicht so umfangreich, sowohl von der
Ausführung als auch vom Inhalt her. Sie bestanden ausschließlich aus einem
Blatt.
Der
Text dieser frühen, nichtklerikalen Totenzettel beschränkte sich auf wenige
Angaben, den Namen, den Titel, das Sterbedatum, meist mit genauer Angabe der
Uhrzeit des Ablebens, der Bestätigung des Empfangs der Sterbesakramente sowie
der Abkürzung R.I.P. für „Requiescat in Pace“ [lat. : er (sie) möge in
Frieden ruhen].
Auf
keinen Fall jedoch durfte die schriftliche Bitte fehlen, dass der Leser für das
Seelenheil des Dahingegangenen beten solle.
Bis
in die Neuzeit lag in dieser Bitte die wahre Bedeutung aller Totenzettel, wie es
auch auf dem nachfolgendem Totenzettel von 1799 geschrieben steht „Bethet für
die Seele“.

Abb.
4a u. 4b: Totenzettel Aug.1799, Text- und Bildseite, Herkunft
unbekannt.
Erst
mit Beginn des 20. Jahrhunderts kam man von dieser schlichten Art ab und fügte
biografische Besonderheiten, biblische Zitate und Ablassgebete hinzu.
Mit den Kurzbiografien wollte man in erster Linie die verstorbene Person mit einer guten Nachrede ehren und sie der Nachwelt in einem „guten Licht“ darstellen.
Eine
bestimmte geografische Region für das Aufkommen der ersten nicht klerikalen
Totenzettel lässt sich nicht festlegen. Die Fürbittezettel, die innerhalb der
Gebetsbruderschaften im Umlauf waren, waren auch der nichtklerikalen Bevölkerung
nicht unbekannt. Es ist davon auszugehen, dass in den
Kreisen, des katholischen Adels und dem sich entwickelten Patriziertum
der Städte, die dem Klerus, den Gebetbruderschaften der Klöster nahe standen,
der Brauch des Erstellens von Fürbittezettel in ganz Mitteleuropa bereits im
15.Jahrhundert angewandt wurde.
Die
Behauptung, dass die Niederlande – der Raum um Amsterdam - der Ausgangspunkt für
die Verbreitung dieses Brauches sei, ist in
diesem Zusammenhang nicht haltbar. Erst mit dem Aufkommen des volkstümlichen
Totenzettels in der 4. Phase der Verbreitung (Kap.2) mag diese Auffassung
zutreffend sein.
Um
die Wende des 18. zum 19. Jahrhundert entwickelte sich in der Region
Niederlande, Belgien und dem heutigen Nordrheinwestfalen diese Gepflogenheit zur
Volkstümlichkeit, nachdem sie bis dahin dem Klerus, dem Adel und dem besseren
Patriziertum vorbehalten gewesen war.
Die
Ausbreitung über das katholische Westeuropa vollzog sich einer geschichtlich überschaubaren
kurzen Zeit. Die Voraussetzungen für diese rasche Entfaltung waren gegeben. Die
allgemeine Schulpflicht war eingeführt, (Preußen 1793, Bayern 1802), der
einfache Bürger und Landmann konnte lesen und schreiben und damit den Sinn der
Inschriften auf den Totenzetteln erfassen. Die Einführung der Schulpflicht in
Preußen 1793, in Bayern 1802 mag auch eine Erklärung für die Ausbreitung des
Brauches innerhalb Deutschlands vom Norden nach Süden sein.
Die
Kosten der Herstellung von Totenzetteln waren durch neue Drucktechniken und der
günstigeren Fertigung von Papier minimiert worden.
Eine
Drucklegung war nun auch für die weniger wohlhabendere Stadt- und Landbevölkerung
erschwinglich und war nicht mehr alleine auf den Klerus, die Adels- und
Patrizierhäuser beschränkt.
Von
seinem Ursprungsgebiet ausgehend verbreitete sich dieser Brauch über Frankreich
südwärts nach Italien, über die Pyrenäen nach Spanien und Portugal, über
den Kanal nach England und Irland und über das katholische deutsche Gebiet nach
Österreich und Südtirol.
Von
den europäischen Auswanderern wird diese Sitte nach Nordamerika gebracht, in
die Gebiete der heutigen USA und dem französischen Teil Kanadas.

Abb. 5a u. 5b: Totenzettel
Köln, 1801, Kupferstich, Text- und Bildseite, Original 9,4 x 6,5 cm
Innerhalb
eines Vierteljahrhunderts war die Ausbreitung des Brauches auf deutschem Gebiet
von Norden nach Süden über den Niederrhein nach Westfalen, dem Rheinland, nach
Hessen, nach Baden und Württemberg
und Bayern vollzogen.
Da
die Verteilung von Totenzetteln von der reformierten Kirche weiterhin abgelehnt
wurde, unterblieb eine Ausdehnung nach dem Norden und dem Osten des damaligen
reformierten Deutschlands fast gänzlich.
Ausnahmen
beschränkten sich auf kleinere katholische Enklaven.
Als
Beispiel ist die Ansiedlung katholischer Landarbeiter aus den Niederlanden auf
nordfriesischem Gebiet, in der Nähe von Husum zu erwähnen, die kurz nach dem
30jährigen Krieg, im Jahre 1654, dort kolonisiert wurden. Diese Aussiedler
wurden zu Deicharbeiten und zum Zwecke der Landgewinnung an den Küsten des
heutigen Schleswig-Holsteins eingesetzt. Damals unterstand dieser Landstrich der
dänischen Krone, die ansässige Bevölkerung gehörte der reformierten Kirche
an.
Obgleich
sich die Verbreitung des Brauches in den damaligen Metropolen des katholischen
Deutschland in relativ kurzer Zeit vollzog, blieb die Ausgabe von Totenzetteln
in den ländlichen Gebieten dennoch lange Zeit eine Besonderheit.
Es
waren nicht die Kosten oder die Unfähigkeit
Lesen und Schreiben zu können, die einer Ausbreitung auf dem Lande
entgegenstand. Ländliche Familien und deren Bekanntenkreis siedelten
geografisch gesehen in einem überschaubaren Gebiet.

Abb.6: Südtirol, 1815, Bild- und Textseite, dieser
Totenzettel zeigt, dass der Brauch im Jahr 1815
Die
Dorfgemeinschaften waren kleiner, die Verbreitung der Todesnachricht ging von
Mund zu Mund oder wurde durch den Leichenbitter überbracht und das Erbeten um Fürbitten
geschah von der Kanzel herab. Die Notwendigkeit für die Ausgabe eines
Totenzettels war einfach nicht gegeben.
Erst
der Krieg 1870/71 und vor allem der 1. Weltkrieg 1914/18 brachten hier eine
Wende. Viele junge Männer, Söhne und Ehemänner hatten auf den Schlachtfeldern
fern der Heimat ihr Leben verloren. Eine Überführung der Toten zur Beerdigung
auf den heimatlichen Friedhof, wie es heute geschieht, war damals nicht möglich.
Den
Angehörigen zu Hause blieben nur die Totenzettel, die Sterbebildchen als
Gedenk- und Erinnerungsblätter zurück.
So führten diese Kriege dazu, dass das Sterbebild nun auch innerhalb der katholischen Landbevölkerung seinen festen Platz im christlichen Brauchtum gefunden hatte.
Im
Gegensatz zu den Leichenpredigten, die sich in erster Linie mit dem vergangenen
christlichen Leben des Dahingegangenen beschäftigten, war der Totenzettel (Fürbittezettel),
in seiner ursprünglichen Bedeutung, für dessen „Zukunft“, für das Leben
nach dem irdischen Leben, im Jenseits, gedacht.
Die
Nutzung als Objekt der Erinnerung erfuhr der Totenzettel wohl erst zu Beginn des
19. Jahrhunderts, als er seinen Weg heraus aus den Klostermauern gefunden hatte.
Damit wurde aus
christlicher Sicht nun ein zweites Bedürfnis abgedeckt. Zum einen die Sicherung
des Seelenheils des Verstorbenen, zum andern die Aufrechterhaltung der
Erinnerung an ihn.
In
der Internetseite des Erzbistum München und Freising steht zum Thema Sterbebild
nachfolgender Text:
"Sterbebilder,
die bei Gottesdienst und Begräbnis verteilt werden, helfen das Andenken an die
Verstorbenen lebendig zu erhalten. Diese Bilder drücken die Hoffnung auf die
Auferstehung aus, geben den Trauernden Trost und laden zum Gebet ein.
Es
ist gut, wenn neben dem Bild der/des Verstorbenen und den Lebensdaten auch Raum
bleibt für ein christliches Symbol (z.B. Kreuz), ein Gebet, ein Wort aus der
Heiligen Schrift.

Abb.7: Lebensbaum, aus der kath. Kirche St. Sebastian in Gilching.
In der Krone des Baumes sind von links nach rechts Geburts-
Hochzeits- und Sterbebilder von Mitglieder der Pfarrgemeinde zu finden.
Seit
jeher wurde mit der Übergabe eines Totenzettels, direkt oder indirekt, die
Bitte ausgesprochen, für das Seelenheil des Verstorbenen zu beten, ihm auf dem
Weg durch das Fegefeuer mit sogenannten Ablassgebeten beizustehen und ihn damit
beim Abtragen der angehäuften irdischen Schuld zu unterstützen.
Abb.8
Abb.9

Auf
den Totenzetteln aus der Zeit von etwa 1800 bis 1940 konnte man sogenannte
Ablasssentenzen, Gebete um Fürbitten finden, die man dem Verstorbenen zuwenden
konnte.
Abb.11: Je Gebet 200 bis 300 Tage Ablass Abb.12.: Je Gebet 100 Tage Ablass

Abb.13: 7 Jahre u. 7 Quadr.(quatraginta)
Ablass
(1 Quadr. = 40 Tage)
Auf
heutigen Totenzettel sind solche Ablasssentenzen nicht mehr zu finden. In
seiner gesamten Aufmachung, sowohl im Text als auch in der äußeren Form
tendiert das moderne Sterbebild immer mehr zum ausschließlichen Gegenstand der
Erinnerung, wie es auf den nachfolgend dargestellten Totenzetteln, aus der
neueren Zeit gezeigt wird.
Abb.14
Der
Gedanke, dem Verstorbenen mit Fürbitten auf seinem Wege in die Seligkeit zu
helfen, wird heute zumindest auf dem Papier in den Hintergrund verdrängt.
Die
Zuwendung eines Ablassgebetes wird somit dem guten Glauben des katholischen
Christen anheimgestellt.
Abb.15
In
vielen katholischen Gemeinden ist es Brauch, die Sterbebilder der im letzten
Jahr verstorbenen Gemeindemitglieder auszustellen, um ihrer bei jedem
Kirchenbesuch zu gedenken und sie mit in die Gebete einzuschließen.
Abb.16
Das
obige Bild zeigt eine Ecke der Besinnung in einer Kirche in Südtirol mit den
Sterbebildchen der zuletzt verstorbenen Angehörigen der Gemeinde.
Als Besonderheit ist hier folgende Beobachtung zu machen. Neben den, in diesem Jahr, verstorbenen Gemeindemitgliedern werden auch besonders verehrungswürdige Persönlichkeiten einbezogen. In diesem Fall sind es unten in der Mitte Papst Johannes Paul II sowie rechts oben Kaiser Karl I, Franz Josef, der letzte Kaiser von Österreich.
Zum
Gedenken an schon vor längerer Zeit verstorbenen Familienangehörigen,
Kameraden, Vereinsmitglieder oder Mitbrüder und Mitschwestern eines Konvents
werden zu besonderen Ereignissen oder Jahrestagen Erinnerungszettel gefertigt,
auf denen um ein Gebet für das
Seelenheil dieser Dahingegangenen gebeten wird.

Abb.17:
Für die Mitschwestern eines Abb.18: Für 16 Kleriker, die bei einem Unfall
Konvents
ums Leben kamen.

Abb.19: Für eine Familie
Abb.20: Für die Eltern

Abb.21:
Für zwei Pfarrer - Brüder, die am gleichen Tag, an verschiedenen Orten
starben

Abb.22:
Für einen lieben Gatten und drei gefallen Söhne
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3.3 Die Verteilung
Im
Gegensatz zur Todesanzeige, die man unmittelbar nach dem Ableben eines bekannten
Menschen versendet, verteilt bzw. in die Zeitung setzt, um damit neben dem
Ableben auch den Zeitpunkt und Ort der Bestattung kundzutun, werden Totenzettel
heute im Verlauf der Beerdigungszeremonie ausgegeben d.h. unmittelbar vor oder
nach der Grablegung.
Weniger
häufig erfolgt diese Ausgabe erst bei einem später stattfindenden
Gedenkgottesdienst, bei dem eine Messe für den Verstorbenen gelesen wird.
Eine
solche Situation kann sich z.B. ergeben, wenn der Verstorbene nicht am Heimatort
seinen letzte Ruhestätte finden kann, wie es bei den vielen Gefallenen der
letzten beiden Weltkriege der Falle war.
Früher
wurde die Verteilung der Totenzettel am Grabe meist von der Leichenfrau oder dem
Totengräber durchgeführt. Heute geschieht dieses entweder durch den Mesner,
einem Messdiener oder einem Friedhofsangestellten. In manchen Fällen wird die
Verteilung auch von einem Angehörigen des Verstorbenen vorgenommen.
Auf
vielen frischen Gräbern findet man ein Sterbebild an das Holzkreuz geheftet,
das als erstes Grabmal auf dem frischen Erdhügel über dem Grab steht.
Ein
guter Brauch ist es auch, ein Sterbebildchen dem Danksagungsbrief beizufügen,
den man als Antwort auf eine schriftliche Beileidsbezeugung versendet.
Gewöhnlich
werden die empfangenen Sterbebildchen neben den Andachtsbildchen in das
Gebetbuch gelegt. Das letzte Sterbebild immer obenauf, sodass man beim Kirchgang
stets wieder an den zuletzt Dahingegangenen erinnert wird und ihm ein besonderes
Gebet gewidmet werden kann.
Im
süddeutschen Raum, in Österreich und Südtirol ist es Brauch die Sterbebilder
der nächsten Angehörigen, Verwandten, Freunden und guten Bekannten im
sogenannten Herrgottswinkel in der „Guten Stube“ zu platzieren.
Sie
werden neben dem Kreuz, gerahmt oder ungerahmt, aufgestellt oder aufgehängt um
den lieben Verstorbenen auch zu Hause regelmäßig in die Gebete einzuschließen.
In
manchen Familien ist es üblich, an Allerseelen die gesammelten Sterbebilder der
verstorbenen Familienangehörigen Revue passieren zu lassen, um ihnen an diesem
besonderen Tag in Gebeten zu gedenken.
Auch
in den Gemeinden der katholischen Kirche ist es Brauch an diesem Tag oder beim
Jahresschlussgottesdienst – dies variiert von Kirche zu Kirche - die Namen der
im letzten Jahr verstorbenen Gemeindemitglieder zu verlesen und sie in die
Gebete einzuschließen.
Im
Laufe der Jahre füllen sich die Gebetbücher, in die man neben den Totenzettel
auch die Heiligen-, Andacht- und Wallfahrtsbildchen einlegt. Ältere
Sterbebildchen und solche von nicht sehr nahestehenden Verwandten oder Bekannten
werden deshalb nach einer gewissen Zeit aus dem Buch verbannt.
Sie
kommen dann meist, weil man sie aus Gründen der Pietät nicht wegwirft oder
anderswie beseitigt, in eine Schachtel, in der sie dann in irgendeiner Ecke oder
Schublade längere Zeit unbeachtet liegen bleiben.
Letztendlich
werden sie von der nachkommenden Generation, den Erben, die keinen Bezug
zu dem Verstorbenen haben, wie Altpapier entsorgt oder auf dem Flohmarkt
verkauft.

Abb.23:
Das Bild zeigt eine Andachtsecke in einer Tiroler Bauernstube.
Bei
einigen Sterbebildchen lassen sich die verschiedenen Aufbewahrungsorte anhand
von „Gebrauchspuren“ erkennen. So findet man Totenzettel, die auf ein
kleineres Maß zugeschnitten wurden, damit sie in das kleine Gebetbuch passen,
solche mit Spuren von Klebestreifen oder Löscher von Reißzwecken, mit denen
sie im Herrgottswinkel befestigt waren oder auch, weniger pietätvoll, an einer
Pinnwand präsentiert wurden.
Andere
wiederum haben Stockflecken, Bücherwurmlöcher oder Zerstörungen durch Mäusefraß,
woraus man schließen kann, dass sie in Schachteln oder Kästchen auf Dachböden,
in Kellern oder sonstigen ruhigen Plätzen im Haus ein längeres Dasein
gefristet hatten.
Sogar Totenzettel, die in Ordner abgelegt waren, kann man finden, sie sind unschwer an den Lochungen zu erkennen. Diese Schäden sind wahrscheinlich von unerfahrenen Sammlern verursacht worden. Gleiches gilt für Klebespuren und flächigen Abrissen auf der Bild- oder Textseite, je nachdem welcher Sammler, ein Sterbebild- oder Andachtsbildsammler, die Totenzettel in sein Album eingeklebt hatte.
4. Die
Wandlung vom Fürbittezettel zum Erinnerungsobjekt
Seit
ihrem ersten Erscheinen unterlagen Totenzettel - dem Zeitgeschmack entsprechend
- einem ständigen Wandel in der äußeren Gestaltung und der Aufmachung der
Texte.
Hervorzuheben
als besonderer Veränderung ist der langsame Wechsel vom Fürbittezettel zum
Erinnerungsbild, wie die
Totenzettel heute zum Teil schon genannt werden.
Die
ersten Anzeichen für solch einen Wechsel deuteten sich bereits bald nach der
Wandlung vom klerikalen Fürbittezettel zum volkstümlichen Totenzettel an; wie
es den Texten der Sterbebildchen vom. Anfang des 19. Jahrhunderts zu entnehmen
ist.
So heißt es z. B. auf dem nachfolgenden Totenzettel des Herrn Josef Anton Waldmann von 1849 „Gedenke im Gebete des... “ oder auf dem des Herrn Sebastian Engelhardt von 1893 „ Zur frommen Erinnerung an...“.
Abb.24
Abb.25
Nach
dem Ersten Weltkrieg, etwa um 1920, begannen die Änderungen einzusetzen, die
den endgültigen Wandel zum Erinnerungsbild einleiteten.
Mehr und mehr verschwanden die Ablassfürbitten und
Gebetssentenzen, obwohl der Ablass und die Ablassfürbitten weiterhin
Bestandteile kanonischen Rechtes sind.
Bei
den heutigen Totenzetteln sind diese Bitten um Gebete für das Seelenheil des
Verstorbenen nur noch sehr selten zu finden. In den meisten Fällen lassen kurze
Formulierungen wie „Stilles Gedenken im Gebet“ oder „Zum frommen Gedenken
im Gebet“ solche Wünsche erahnen.
Gebete
werden vielfach durch Sinnsprüche, Worte des Trostes, Kurzgedichte oder Worte
bekannter Dichter und Denker ersetzt.
Abb.26
Abb.27
Die
beiden voranstehenden Sterbebildchen - mit Ablassgebeten - beide aus dem Jahr
1971 sind Beispiele für die Wenigen, die aus dem ausgelaufenen Jahrhundert zu
finden sind.
Die
moderne Gestaltung der heutigen Totenzettel lässt kaum mehr einen Zweifel an
diesem Wechsel der Tradition aufkommen.
Abb. 28
Abb.29
Selbst
der Titel „Erinnerungsbilder 2006 / 2007“ des Verlagskataloges für
Totenzettel der Firma „peka GmbH“ spricht für diesen neue Richtung.
So
enthält das heutige Sterbebildchen neben dem Namen, dem Geburts- und
Sterbedatum oftmals nur noch eine Fotografie. Die förmliche Bitte um ein Gebet
für den Verstorbenen fällt immer häufiger weg, wie das nachfolgende
Sterbebild zeigt (Abb.30).
Abb.30
Damit
entsprechen diese Totenzettel unseren heutigen allgemeinen Verhaltensnormen und
den Gepflogenheiten sich in die persönliche Anonymität zurückzuziehen, sowie
der fast schon panischen Angst vor der möglichen Preisgabe persönlicher Daten.
Diese
Entwicklung wird nicht nur von der Kirche wegen der fehlenden christlichen
Hinwendung mit Missbilligung betrachtet, sondern auch von Ethnologen,
Heimatkundlern und Genealogen bedauert.
Diesen
Sammlern fehlen die Hinweise auf Geburts- oder Sterbeort, den Beruf, besonderer
Tätigkeiten und Ehrungen und anderes, um diese Belege für ihre Zwecke
auswerten zu können.
Dennoch,
auch wenn das heutige Sterbebildchen nicht mehr ganz dem entspricht für das es
einmal geschaffen wurde, so hat es doch, in großen Teilen der katholischen Bevölkerung,
seinen festen Platz im Ritual rund um die endgültige Verabschiedung eines Angehörigen,
Verwandten oder Bekannten.
Von
der lutherischen Kirche – als Erinnerungsbild – geduldet, ist es ihm nun möglich
auch in den nichtkatholischen Bevölkerungsschichten als Gegenstand der
Erinnerung verteilt zu werden und damit einer überkonfessionellen Sterbekultur
dienlich zu sein. (siehe Abb. 541 und 542)
In einem Katalog des peka-Verlages wird die Frage
„Was sind Erinnerungsbilder?“ wie folgt beantwortet:
Erinnerungsbilder, auch Trauer- oder Gedenkbilder
genannt, sind ein letztes Fotoandenken an den Verstorbenen.
In Zeiten, in denen die Bevölkerung immer älter
wird und bis zum Ableben unter Umständen lange Zeit nicht mehr in der Öffentlichkeit
auftritt, haben Erinnerungsbilder mit dem Foto des Verstorbenen an Bedeutung
gewonnen.
Sie werden auf der Trauerfeier verteilt oder liegen
bei der Kaffeetafel aus. Oft versendet man sie auch mit der Danksagung.
Damit wird das neue Erinnerungsbildchen nun ebenfalls
seinen Platz im Brauchtum rund um das Sterben finden, frei nach dem Motto:
Wer
im Gedächtnis seiner Lieben lebt, ist nicht tot - er ist nur fern. Tot ist, wer
vergessen wird.
In
den nachfolgenden Bildern wird dieses Motto beherzigt. Man sieht förmlich, dass
die Hinterbliebenen den Verstorbenen so in ihrer Erinnerung behalten wollten, wie sie ihn kannten, wie er „leibt(e) und lebt(e)“.
Abb.31
Abb.32
Abb.33
5. Verschiedene Bezeichnungen für den Totenzettel
In
den Niederlanden nennt man die Gebets- und Gedenkzettel seit jeher „Bidprentjes“
(ndl. Bidden = beten, Prentje, die Diminutivform von Prent = Abbildung,
Illustration)
Diese
Bezeichnungsform lässt darauf schließen, dass Andachts- oder Heiligenbildchen
die Grundlage dieser frühen Fürbittezettel waren.
Es
ist möglich, dass die Bezeichnung „-bildchen“, wie Toten-, Trauer-
oder Sterbebildchen oder sogar Gebet- oder Betbildchen beim Vordringen des
Brauches nach Deutschland, abgeleitet vom niederländischen Bidprentjes, als die
erste Bezeichnung für diese
Neuigkeit übernommen wurde und mit
der weiteren Verbreitung bis in den süddeutschen Raum vordrang.
Wann
und wie diese Bet- und Trauerbildchen im rheinischen Raum zu der Bezeichnung
Totenzettel bekommen waren, lässt sich heute wahrscheinlich nur noch schwerlich
feststellen.
Bis
Anfang des 19. Jahrhunderts wurden in Deutschland keine oder nur sehr selten
Andachts- oder Heiligenbildchen für die Herstellung von Totenzetteln verwandt.
Die
Fürbittezettel bestanden aus einseitig bedrucktem Papier. Die Rückseiten
zeigten keinerlei Zeichnungen. Es ist möglich, dass sich daraus im Rheinland
die Bezeichnung Totenzettel im allgemeinen Sprachgebrauch einbürgerte. Mit
Zettel bezeichnet der Duden ein kleines Stück Papier.
Wie
die Fürbittezettel während der Verbreitung des Brauches über Bayern nach Österreich
und Südtirol genannt wurden, ist nicht bekannt. Es wurden allerdings bereits zu diesem Zeitpunkt Andachts-
und Heiligenbildchen für die Herstellung dieser Objekte verwandt.
Es
ist aus diesem Grund nicht ausgeschlossen, dass schon mit dem Vordringen in den
süddeutschen Raum, die heute übliche Bezeichnung Sterbebildchen angewandt
wurde.
Verstärkt
wurde diese Formulierung auf jeden Fall mit dem Aufbringen bzw. Aufdrucken von
Fotografien der Verstorbenen auf die Trauerzettel.
Die
im 1. und 2. Weltkrieg erschienenen Totenzettel mit den Abbildungen der im Felde
gefallener Angehörigen, ließen im Volksmund auch die Bezeichnung
Gefallenenbildchen aufkommen.
Weitere
Bezeichnungen im deutschsprachigen Raum sind u.a. Trauerzettel, Grabzettel,
Sterbzettel, Leichenzettel, Sterbekärtchen oder neuerdings auch
Erinnerungsbilder. Im englischen Sprachraum werden sie „Death Cards“, „Funeral
Cards“ oder „Memoriam Cards“ genannt.
Die
Wortendung „ -zettel“, „-bildchen“, „-bild“, „-karte“ oder „-kärtchen
sind fast immer austauschbar und unterliegen meist nur regionalen
sprachspezifischen Besonderheiten.
Die
aus Österreich übernommene Bezeichnung Partezettel, anstelle von Totenzettel,
ist für die heutige Zeit nicht mehr korrekt. Sie stammt aus der Zeit des 17.
und 18. Jahrhunderts, in der man den Totenzettel sowohl als Fürbittezettel als
auch als schriftliche Benachrichtigung vom Ableben eines Mitmenschen, verteilte
oder versandte.
Die
Parte, bzw. der Partezettel ist im eigentlichen Sinn eine Todesanzeige. Sie soll
über das Ableben einer Person informieren. Die Bezeichnung Parte ist der französischen
Sprache entlehnt „lettre de faire part“ was ins Deutsche übertragen mit
„schriftliche Anzeige“ übersetzt werden kann.
Prof.
Dr. Johannes Goldner (verst. 8.7.1994), dessen Sammlung bayrischer
Sterbebilder in München im „Zentrum für außergewöhnliche Museen“
(ZAM) ausgestellt war, nannte die Objekte seiner Sammlung „Papierene
Epitaphe“.
In
der Einleitung zum Ausstellungskatalog erläutert Prof. Dr. Goldner:
„Wenngleich
der Begriff Epitaph ursprünglich nur Gedächtnismale aus Holz, Stein oder
Bronze meint, so sei die Ausdehnung und Erweiterung auch auf das Material –
Papier - erlaubt.“
Mit
„Letzte Visitenkarte“ wird der Totenzettel in der Broschüre von Fritz
Demmel bezeichnet, in der reich bebildert das Sterbebildchen thematisch
behandelt wird.
6. Was ist die Vorder- bzw. die Rückseite eines Totenzettels ?
Die
Streitfrage, was ist die Vorder- und was ist die Rückseite eines
Sterbebildchens, kommt zwar selten vor, wird aber immer wieder mal gestellt.
Die
Bezeichnung ist von der Betrachtungsweise abhängig, ob der Besitzer eines
solchen Objektes Sammler von Totenzetteln/Sterbebildchen oder Andachts- und
Heiligenbildchen ist.
Für
den Sterbebildsammler ist die Textseite, die Aussagen über den Verstorbenen das
Primäre, das Bild auf der anderen Seite ist von sekundärer Bedeutung. Deshalb
ist die Textseite bei einem Sterbebildchen als die Vorderseite zu betrachten.
Dies
wäre auch anzuwenden bei den heutigen, meist doppelseitigen, gefalteten
Totenzetteln, bei denen man eigentlich nur von einer Außen- und Innenseite
sprechen kann. In diesem Fall wäre die Innenseite, hier wiederum die Textseite,
gleichbedeutend als die Vorderseite zu betrachten.
Anders
ist dies der Fall bei Heiligen- oder Andachtsbildern. Hier bestimmt das Bild den
Charakter des Objektes. Auch wenn die Rückseite mit
Text versehen ist, z. B. Gebete für einen besonderen Anlass, so ist hier in
erster Linie die Bildseite als die Vorderseite zu betrachten.

Abb.34a u. 34b: Bild- und Textseite, die Bildseite für den
Andachtsbildsammler, die Textseite
für den Sterbebildsammler.
7. Schema und Aufbau eines
Totenzettels
Bis in die Anfangsjahre des 19. Jahrhunderts
bestanden Totenzettel aus einfachen, nicht gefalteten Blättern.
Eine allgemeine Norm für die Größe gab es nicht.
Sofern keine Andachts- oder Heiligenbildchen genutzt wurden, deren Maß durch
das Gebetsbuch vorgegeben war, gab es keinerlei Einschränkungen in den
Abmessungen dieser Drucksachen.
Man kann Exemplare finden, deren Ausmaße 40 cm mal
50 cm übertreffen, als auch solche mit 9,5 cm mal 6,5 cm.
Die Herstellung erfolgte meist in örtlichen, kleineren Druckereien. Stil und Form wurden vom Kunden bestimmt.

Abb.35: Totenzettel aus dem Jahr
1780, Größe des Originals ca. 30,0 x 27,5 cm
Die maximalen Ausmaße wurden jedoch, wie bisher bei
den Heiligenbildchen, durch das Format des normalen Gebetbuches bestimmt.

Abb.36a u. 36b: Text- und Bildseite, Totenzettel von 1872,
Original 8,2 x 13,7 cm

Abb.37a u.
37b: Bild- und Textseite, Totenzettel von 1863, Original 7,6 x 12 cm
In
den folgenden Jahren von etwa 1880 bis ungefähr 1920 entsprachen die
Totenzettel der Gebetsbuch-Norm, die Maße konnten aber unterhalb dieser
vorgegebenen Größe erheblich variieren, wie nachfolgende Beispiele zeigen.
Abb.38: 11,2 x 6,4 cm
Abb.39: 9,2 x 5,8 cm
Abb.40: 9,8 x 4,9 cm

Das Doppel - oder Faltblatt ist ein Produkt der
Neuzeit. Diese Notwendigkeit ergab sich zu Beginn
des 20. Jahrhunderts, als die vor dem Ersten Weltkrieg meist
nur als Miniatur verwendeten Porträt-Fotos größer wurden und diese neben dem
vermehrten Text auch mehr Raum auf dem Totenzettel beanspruchten.
Abb.42:
Original 5,3 x 7,4 cm

Abb.43:
Faltblatt, Original 10,4 x 7,4 cm
Zusammenfassend
lässt sich sagen, dass ab der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum Aufkommen der
heutigen Standardmaße das Format der Sterbebildchen im Wesentlichen nur durch
die Größe der Gebetbücher bestimmt wurde.
Alle
Größen, in der Breite zwischen 4,5 cm bis 8,5 cm, in der Höhe zwischen 5 cm
und 14 cm, wurden gedruckt.
Die ersten Totenzettel waren, wie bereits mehrfach
erwähnt, einseitig beschriebene oder bedruckte Papiere, deren Illustration sich
oft nur auf die girlandenartige Umrandung des Textes beschränkte.
Ende des 17. Jahrhunderts begann man in den
Niederlanden die Rückseiten von Heiligen- bzw. Andachtsbildchen für die
Ausfertigung zu nutzen.
Diese Andachtsbilder waren zum größten Teil
Produkte Antwerpener Holzschneider und Kupferstecher. Antwerpen war zu dieser
Zeit Verlags- und Kunstzentrum in Europa. Bekannte Namen dieser Handwerkskünstler
sind u. A. van Merlen, Galle, Sadeler, Bouttats und Mallery.

Abb.44a u. 44b: Holländischer Totenzettel aus dem Jahr 1867, Stecher und
Verlag unbekannt,
Bild- und Textseite, Original 7,2 x 9,7 cm
Die Eintragungen auf der rückwärtigen Seite der
Andachtsbildchen wurden anfangs noch in handschriftlicher Form vorgenommen. Später,
um 1730, wurde es üblich, diese
Textseite auch drucken zu lassen. Für den weniger begüterten Bürger wurden
von den Druckverlagen auch
Andachtsbildchen angeboten, die rückseitig einen Vordruck besaßen, in die man
die notwendigen Daten dann handschriftlich eintragen konnte. Auch diese
Exemplare kamen aus Antwerpener Produktion.
Um 1860 begann man Totenzettel als eigenständige
Objekte in größerem Rahmen zu
fertigen. Dabei nutzten die damaligen großen Druckverlage ihre bisherigen Möglichkeiten
und bedruckten die Rückseiten der Totenzettel mit den Abbildern der bisherigen
Andachts- oder Heiligenbildchen.
Aus der Vielzahl bekannter Verlage seien genannt
Benzinger u. Co in Einsiedeln, Schweiz, L.Turgis und Söhne sowie Dopter in
Paris, Franz Schemm und Carl Mayer in Nürnberg, Schulgen in Düsseldorf,
A. Schäufele in Stuttgart, G.J. Manz in Regensburg oder Franz Graf in München.
Sie alle schufen nun die Blanko-Vordrucke, die Bildseiten der Totenzettel. Die Textseiten wurden dann in heimischen, kleineren Druckereien nach Bedarf gefertigt.

Abb. 45: Druckbogen für Totenzettel der Firma Dopter, Paris um 1870

Abb.46a
u. 46b: Totenzettel aus dem Jahr 1852, Bildseite, Stecher Al. Schön,
Druckverlag Gentner, Augsburg. Bild-
und Textseite, Original 10,2 x 15 cm

Abb.47a
u. 47b: Totenzettel
aus dem Jahr 1869, ohne Angaben eines Druckverlages.
Text- und Bildseite, Original 7,9 x
12,1 cm
Mit
dem eigenständigen Druck der Totenzettel werden die bisherigen einfarbigen
Stahlstiche und Lithografien von der Farblithografie abgelöst. Um die Jahre
nach 1860 wurde die Aufmachung aller neu erschienener Sterbebildchen von dieser
neuen Druckart bestimmt. Zu den gedeckten, meist in dezenten Ton in Ton (Camaiea)
gehaltenen Farben kamen als Kontrast Silber und Gold hinzu. Ein schwarze

Abb.48a u. 48b: Bild-
und Textseite, Original 11 x 7 cm
Abb.49a u. 49b: Bild- und Textseite, Original 10,2 x 5,2 cm

Abb. 50a u. 50b: Bild-und Textseite, Original 10,0 x 4,9 cm

Abb.51a u. 51b: Bild- u. Textseite, Original 11,0 x 7,2 cm.
7.1.3 Totenzettel
mit Spitzen- oder Stanzrand
Besonderheiten waren Totenzettel mit sogenanntem
Spitzenrand. Sie sind den Andachts- und Erbauungsbildchen aus dem frühen
Mittelalter nachempfunden, deren Umrandung oftmals mit Spitzenstickereien oder
Scherenschnitten verziert waren. Der Spitzenrand als kunstvolle Verzierung war
aus dünner Wolle oder Seide geklöppelt und mit feinen Stichen um das Bildchen
genäht.

Abb.52a u. 52b: Bild- und Textseite,
Original 12,8 x 7,8 cm
Abb.53a
und 53b : Bild- und Textseite, Original
11,4 x 7,4 cm
Die Scherenschnitte wurden mit viel Geschick und
handwerklicher Fähigkeit mit Schere, Feder oder Messer in das umrandende Papier
geschnitten.
Mit der aufkommenden Massenproduktion wurden diese Verzierungen durch Stanz- und Prägemaschinen ersetzt.
7.1.4
Die Vorder- oder Textseite
Die einseitig bedruckten Totenzettel des 17. Jahrhunderts zeigten neben dem Text meist eine düstere Todessymbolik. Das Geschriebene wurde durch Abbildungen von Totenschädeln, Sensenmännern, Särgen, Katafalken, Urnen, Uhren, zerbrochenen oder erloschenen Kerzen sozusagen garniert. Die Kopfzeile bestand fast immer aus der Anrufung der Heiligen Familie „Jesus, Maria, Josef“.

Abb.54: Totenzettel aus dem Jahr 1748, Größe des Originals 44,5 x 35,5 cm
Die
ersten deutschen Totenzettel zeigen eine Umrahmung mit klein gemusterten
Ornamenten und als Todessymbol in den meisten Fällen einen Totenkopf (Abb.1, 2
u. 3). In späteren Jahren konnten diese Umrandungen in Ausnahmefällen auch
wuchtiger und pompöser werden. So rahmten nicht selten mit Ornamentik
versehenen Leisten, Girlanden und Säulen den Text ein (Abb. 35).
Die später - im 18. Jahrhundert - folgenden, auf den Rückseiten von Andachtsbildern gefertigten Totenzettel, unterschieden sich in der Ausfertigung der Texte und der Verwendung der Todessymbolik nicht wesentlich.
Dies
änderte sich etwa um das Jahr 1800. Die Symbolik wurde schlichter und
reduzierte sich immer mehr bis hin zum Druck eines einfachen christlichen
Kreuzes.
Die Totenzettel hatten in der Mehrzahl eine schwarze, seltener eine schwarz- silberne Umrandung. Bei Trauerbildern für Kinder war der Rand meist blau. Dieser Trauerrand verschwand in den Jahren um 1960 nach und nach und ist heute praktisch nicht mehr zu finden.
7.1.4.1
Die G
Die
Gliederung der Symbolik und des Textes der einfachen Totenzettel war weitgehend
standardisiert und zeigt sich heute wie folgt.
Zuoberst
steht das christliche Kreuz, darunter die Gebets- oder Gedenkempfehlung, gefolgt
von der Anrede, dem Namen und dem Beruf des Verstorbenen. Daran anschließend
das Geburtsdatum und der Geburtsort sowie das Sterbedatum und der Sterbeort. Als
Nächstes folgten ein Kurzgebet und/oder Ablassgebetssentenzen. Am unteren Rand
der Hinweis auf die Druckanstalt des Totenzettels und/oder
des Bestattungsinstitutes.
Abweichungen von diesem Muster sind vielfältig. Besonders im Rheinland, wo man bis in die Jahre um 1960 diesen schematischen Aufbau durch eine Kurz-Vita ergänzte.
Auf
dem größten Teil der Totenzettel ist das Kreuz, als christliches Symbol, an
oberster Stelle zu finden. Es gibt dieses Symbol in vielfältigster Ausführung,
von der einfachsten Form bis hin zum stilisiertem Grabkreuz.
Abb.55
Abb.56

Es
ist auch in Verbindung mit einer Taube, einem Palmwedel, einem Strahlenkranz
oder einem anderen christlichen Symbol zu finden. In wenigen Fällen wird es
durch Palmwedel, Trauerkränze oder Kelche ersetzt, wie es bei dem nachfolgenden
Abb. 62 zu sehen ist.
Abb.58
Abb.59

Abb.61

Vielfach
ist das Kreuz auch in Kombination mit der Anrufung der Heiligen Familie
„Jesus, Maria, Josef“ zum Teil auch mit einem weiteren Heiligen oder
Schutzpatron anzutreffen (Abb.63 u. 64).
Abb.63

Man
findet auch Totenzettel, wenn auch in geringerer Anzahl, auf denen das Kreuz
oder andere christliche Attribute ersatzlos fehlen und an dessen angestammten
Platz die Fotografie der verstorbenen Person angebracht ist.
Abb.65

Bei gefallenen Soldaten ersetzte ein Eisernes Kreuz das christliche Symbol. Dieses Eiserne Kreuz ist auch auf Sterbezetteln für Zivilpersonen zu sehen, die durch Kriegseinwirkungen, durch Bombenangriffe ums Leben kamen, wie das rechte der beiden nachfolgenden Beispiele zeigt.
Abb. 67

7.1.4.3 Die Gebets- oder Gedenkempfehlung
Als
oberste Textzeile folgten die Gebets- oder Gedenkempfehlungen. Sie lauteten
meist, wie folgt : „Zum christliches Andenken im Gebet an...“, „Zur
frommen Erinnerung im heiligen Gebete an...“ oder „Gedenke in deinem Gebete
an ....“, usw.
Diese
beginnt je nach Stand und Wertschätzung mit den Redewendungen wie „an seine
Majestät“, „seine Königliche Hoheit“, „des hochgeborenen Grafen“, „an
den hochwohlgeborenen Herrn“, „an die ehrengeachtete Frau“, „die
tugendsame Jungfrau“ oder „den ehrbaren Jüngling“, „die tugendreiche
Bauerntochter“ oder „den
ehrbaren Schmiedemeistersohn“.
Es
ist durchaus verständlich, wenn einige dieser Floskeln uns heute ein Schmunzeln
entlocken, besonders dann, wenn wir lesen, dass diese tugendsame Jungfrau oder
der ehrbare Jüngling im betagten Alter von 70 oder 80 Jahren verstorben war.
Nicht
selten waren diese ledigen Personen, Söhne und Töchter von Bauern, die in der
Erbfolge bei der Hofübernahme nicht berücksichtigt wurden und ihr Leben als
Knecht oder Magd, oft sogar auf dem Hof der eigenen Familie, verbringen mussten.
Im damaligen sozialen Gefüge standen sie weit unter dem Hofbesitzer, dem Bauern
und galten auf dem Heiratsmarkt wegen des mangelnden Besitzes nicht als die
besten Partien.
Abb.69
Abb.70

Unter
den „tugendsamen Jungfrauen“ sind erstaunlich viele Frauen zu finden, die den Beruf einer Lehrerin ausgeübt
hatten.
Abb.72

Den
weiblichen Angehörigen dieses Berufsstandes war es im Deutschen Reich, per
Ministererlass von 1880, untersagt zu heiraten. Das sogenannte Lehrerinnenzölibat
wurde mit der Unvereinbarkeit von Ehe und Beruf begründet. Damit sollte der
überwiegend männlichen Lehrerschaft der Arbeitsmarkt von unnötiger
Konkurrenz freigehalten werden.
Diese
Regelung war, bis auf eine kurze Unterbrechung um das Jahr 1923,
gültig bis 1951 bzw. 1956.
Heirateten diese Lehrerinnen im Verlauf ihres Berufslebens, mussten sie aus dem Schuldienst ausscheiden. Eine Tatsache, die uns heute völlig absurd vorkommen mag und unserem heutigem Verständnis von der Gleichberechtigung von Mann und Frau in keiner Weise entspricht.
Nach
der Anrede folgt der Titel des Verstorbenen sowie sein Name, in der Regel mit
allen Vornamen. In manchen Fällen ist auch der Spitz- oder Beiname beigefügt
unter dem der Verstorbene in seiner gesellschaftlichen Umgebung bekannt war.
Bei
verheirateten Frauen wird in den
meisten Fällen der Geburtsname hinzugefügt.
Nicht
selten kommt es vor, dass der Haus- oder Hofname angegeben wird. Besonders häufig
zu finden auf Totenzetteln in den ländlichen Gebieten Westfalens, Bayerns, Württembergs
und Österreichs.
Auf
älteren Totenzetteln kann man die Bezeichnung „vulgo“ vor dem aufgeführten
Umgangsnamen finden. (lat. vulgo, - „allen zugänglich“ oder –
„gemeinhin bekannt als....“)
Abb.74
Abb.75

Diese
Haus- Hof- oder Vulgonamen sind bereits seit dem 12. Jahrhundert weit verbreitet
und beurkundet. Sie waren in der damaligen Zeit, als es noch keine Grundbücher
und Hausnummern gab, die Grundlagen für den Steuereinzug und dienten der
Identifizierung der einzelnen Familien.
Der
Name wurde dem Haus oder dem Hof von den Einheimischen während oder kurz nach
der Gründung bzw. Erbauung gegeben. Er konnte sich beispielsweise von einem
Gemarkungsnamen, von einer besonderen geografischen Lage oder vom Namen des
Erstbesitzers her ableiten.
Auch
heute noch kommen in vielen ländlichen Gebieten Deutschlands und Österreichs
diese Hofnamen im täglichen sprachlichen Umgang zum Tragen.
Auf
dem Lande wurde in dieser Hinsicht stets nach dem Motto „Der Name geht, der
Hof bleibt“ gehandelt.
So
wurde auch verfahren, wenn ein neuer Besitzer auf den Hof kam, entweder
weil die Familie des Vorbesitzers ausgestorben war oder es sich ergab,
dass der Vorbesitzer keinen männlichen Erben hinterließ und die erbende
Tochter heiratete.
Dadurch
änderte sich zwar der Familienname dieses Hofbesitzers, er selbst aber wurden
weiterhin von den Einheimischen nur mit dem Hofnamen benannt.
Abb.77

Der
neue Besitzer des Huberhofes war der Huber oder der Huberbauer, selbst wenn sein
eigentlicher Familienname Maier war.
In
der Zeit vor 1800 bzw. vor der Zeit
der Festlegung der Namensschreibung kam es vor, dass Kinder eines neuen
Hofbesitzers den Hofnamen bei der Taufe bewusst oder unbewusst, als
Familiennamen in das Kirchenbuch eingetragen bekamen und somit der angestammte
Geburtsname erlosch.
Wenngleich
die Herkunft der heutige Haus- oder Hofnamen sich nicht immer sofort bestimmen
lassen, so kann man anhand von alten Grundbüchern, Steuerbescheinigungen,
Katasterbüchern, Gemarkungsurkunden u. a. in den meisten Fällen nachvollziehen
wie diese Name entstanden sind.
Besonders
häufig ist der Hofname auf Sterbebildchen von
Altbauern bzw. Altbäuerinnen zu finden, die sich bereits im Ausstand,
auf dem Altenteil befinden. Bei
ihnen, die bereits ihren Hof an den Jungbauern übergeben hatten, wollte und
will man die Zugehörigkeit zum Hof, zum Grund und Boden deutlich erkennbar
machen.
Diese
sogenannten Austragler (Austrägler, Altsitzer, Auszügler, Altbauer usw.)
werden im bayrischen Raum fast immer mit dem Zusatz „-vater“ bzw. „-mutter“
betituliert, wie es in den nachfolgenden Sterbebildchen ersichtlich ist.
Abb.79
Abb.80

7.1.4.6 Beruf,
Stand und Tätigkeiten
Als
Nächstes kam die Eintragung des Berufes, der besonderen Tätigkeiten des
Verstorbenen, die Mitgliedschaft in Kongregationen, christlichen oder sonstigen
Vereinigungen sowie seine Orden und Ehrenzeichen, die er sich im Laufe seines
Lebens er- bzw. verdient hatte.
Das
ausgeprägte Standesbewusstsein der Menschen bis in die Mitte des 20.
Jahrhunderts war maßgebend für Ausführlichkeit dieser Angaben auf den
Totenzettel. Ganz nach dem Motto : „Hast Du was, bist Du was !“
Abb.82
Bei
manchen Totenzetteln ist dieses Bewusstsein, man kann sagen „Gott sei Dank“,
auch noch heute erhalten geblieben.
Abb.83: Mit militärischen und zivilen Orden

Abb.84: Mit dem Mutterkreuz
Abb.85:
Der Ritterkreuzträger
Abb.86:
Verkehrspilot und Major d.R.
Unter
den Angaben zu den Berufen, der Nebentätigkeiten oder sonstigen Beschäftigungen
sind viele in Vergessenheit geraten oder uns nur noch aus Erzählungen bekannt.
Der Nachtwächter, der Postillon, der Oberbrieftaubenmeister, der Realitätenbesitzer
(einer der von seinen Immobilien lebte), der Inwohner (Mieter), der Ökonom
(Landwirt), der Gütler, Katler (Kleinbauer), der Söldner (Taglöhner),
der Privatier (Rentner) oder der Pfründner. (Insasse eines Pfründehauses,
d. h. Altenheimes oder Armenhauses)
Abb.87: Versicherungs-Inspektor und Hochzeitslader

Abb.88: Ökonomierat Abb.89: der Privatier

Auf
vielen Totenzettel für Frauen, die in früheren Zeiten im großen Maße nur im
eigenen Haushalt tätig waren oder im Betrieb oder Geschäft ihres Mannes
mitarbeiteten, war es üblich den Beruf und Stand ihres Ehegatten, somit ihre
Stellung in der Gesellschaft, anzugeben.
So
hieß es die „Metzgermeisternsgattin“, die „Schornsteinfegermeisternswitwe“,
die „Oberlehrenswitwe“ oder auch die „Söldner-Frau“ oder
„Landwirtsgattin“.
Abb.91:
Straßenbahnoberschaffners-Gattin Abb.92:Uhrmachermeisterswitwe
Abb.93: Oberlehrenswitwe
Gleiches
kann man auch bei den Nachkommen dieser Gesellschaftsschichten sehen, die
unverheiratet verstorben sind, wie es die folgenden Sterbezettel zeigen.
Abb.94: Der Erbhofbauernsohn Abb.95: Die Lehrerstochter
Abb.96: Der Poliermeisterssohn
Zusätzlich
zur Angabe des Berufes oder der besonderen Tätigkeiten ist bei manchen
Totenzetteln die Verweildauer in einer bestimmten Dienststellung zu lesen, womit
die Treue zum Arbeitgeber besonders hervorgehoben werden sollte.
Abb.97: Langjährige Herrenköchin Abb.98: 28 Jahre Tätigkeit als Haushälterin
Einen
ganz besonderen Wert legte man auf die Anzeige, dass der oder die Verstorbenen im Besitz von Haus und Grund war.
So findet man immer wieder die Eintragungen „Hausbesitzer(in)“ oder
„Realitätenbesitzer(in)“.
Abb.99: Die Hausbesitzerin


Abb.100: Der Realitätenbesitzer

Abb.102: Die Brauerreibesitzers-Gattin Abb.103: Der Sägewerkbesitzerssohn
7.1.4.7 Geburts-
Bei
den meisten Sterbebildern der Zeit vor 1960 wurden nur das Sterbedatum und der
Sterbeort angegeben. Die Angaben zum Geburtsdatum und zum Geburtsort sind ganz
selten zu finden.
Anstelle
des Geburtsdatums wurde das Alter bei Eintritt des Todes, das Lebensalter,
angegeben. So hieß es entweder „mit 57 Jahren verstorben“, „im 58.
Lebensjahr verstorben“, „mit 57 ½ Jahren“ oder auch „mit 57 Jahren und
5 Monaten“.
Immer
wieder findet man bei älteren Sterbebildern neben dem Sterbedatum die Zeit vom
Eintritt des Todes bis auf eine Viertelstunde genau angegeben.
Diese
Sitte ist wohl in Verbindung mit dem Brauch des Anhaltens der Uhren nach dem
Eintritt des Todes - dem Austritt der Seele - zu sehen. Es soll wohl besagen, dass die Zeit für den
Dahingegangenen von nun an keine Bedeutung mehr hat.
Abb.104
Abb.105

Auch
in unserer modernen Gesellschaft hat eine solche Symbolik noch ihren besonderen
Stellenwert. Dies zeigt uns das nachfolgenden Sterbebildchen.

Neben
der Ortsangabe findet man bei älteren Totenzetteln aus ländlichen Gegenden
noch die Angaben der zuständigen Pfarrei oder Pfarre, wie es in Österreich heißt.
Diese Hinweise können bei genealogischen Nachforschungen sehr hilfreich sein. Manche dieser kleinen Ortschaften sind heute nicht mehr auf der Landkarte zu finden, da sie von der größeren Nachbarortschaft, deren Namen meist mit der Pfarrei oder der Pfarre identisch ist, eingemeindet wurden.
7.1.4.8 Angaben zu Todesursache
Diese
Angaben, sofern sie überhaupt aufgeführt werden, sind meist nicht sehr
aussagekräftig und oftmals nur durch allgemeine Redewendungen wie
„nach längerem Leiden“, „nach kurzer Krankheit“, „kurz und plötzlich“
oder „nach einem Unglücksfall“, ausgedrückt.
Spezielle
Aussagen über die Todesursache, wie zum Beispiel „nach Schlagfluss“,
„Lungenschlag“, „Herzschlag“, „Hirnschlag“
oder „Krebs“ sind seltener zu finden.
Anders sieht es bei den sogenannten Gefallenenbildchen der Weltkriege aus. Hier sind Angaben zur Todesursache häufige anzutreffen. Nachzulesen im Kapitel 7.1.4.13 „Besonderheiten der Gefallenenbildchen“.
7.1.4.9 Der
Bestattungsort, die letzte Anschrift
Auf
wenigen Sterbebildchen ist der Ort der letzten Ruhestätte angegeben. Besonders
in Großstädten, in deren Zuzugsgebiet es mehrere Friedhöfe geben kann, können
diese Angaben durchaus von Vorteil sein, möchte man die Grabstätte einer
verstorbenen Person besuchen, an deren Grablegung man nicht teilnehmen
konnte.
Abb.108

7.1.4.10 Gebete
um Fürbitte, Gebetssentenzen
Im
letzten Teil des Textes folgen verschieden Kurz- und/oder Ablassgebete, die
dem Verstorbenen zugeeignet werden können. Hinzugefügt und in Klammern
stehend, findet man nicht selten die Zeit, die der armen Seele im Fegefeuer
durch das Gebet erspart bleiben soll.
Laut Definition der Kirchenlehre kann der Ablass die Dauer - der alleine von Gott bestimmten reinigenden Strafe in der Zwischenwelt, dem Fegefeuer - um eine bestimmte Zeit verkürzen.
7.1.4.11 Die
Druckerei, das Bestattungsinstitut
Nicht
selten bekommt man Totenzettel - heute mehr denn früher – auf denen die
Angaben zu Geburts- oder Sterbeort gänzlich fehlen.
Hier
lässt sich der geografische Lebensraum
des Verstorbenen nur anhand der Standortangaben der Druckerei oder des
Bestattungsinstitutes annähernd vermuten oder festlegen.
Diese
Vermerke findet man am unteren Rand der Textseite des Totenzettels, stets etwas
abgesetzt und in kleinerer Schrift. Bei manchen alten Belegen werden diese
Angaben auch durch die Adresse eines Kaufmannsladens oder einer sonstigen Geschäftsadresse
ersetzt, über die man den Totenzettel beziehen kann (Abb.113 – 115).
Abb.110
Abb.111

Abb.113
Abb
114

Diese Angaben sind für Genealogen und Heimatforscher oftmals die einzige Möglichkeit festzustellen, in welchem Ort, welcher Stadt, in welcher Region der Verstorbene gelebt hatte.
7.1.4.12 Lebensläufe,
Kurz-Viten
Totenzettel,
die eine Kurz-Vita des Verstorbenen enthalten sind für den Forscher eine
besondere Freude, denn hier kann er, über die üblichen Angaben hinaus,
Wissenswertes aus dem Leben des Dahingegangenen erfahren.
Totenzettel
aus dem Rheinland enthielten solche Lebensläufe in Kurzform, wie man es auf dem
nachfolgenden älteren Exemplar sehen kann.


Abb.116a u. 116b: Totenzettel, Faltblatt, Vor- und Rückseite mit
Kurz-Vita und Ablassgebet, Jahr 1886
Der
Inhalt der Kurz-Vita konnte sich von Angaben zum Elternhaus, über die
schulische Ausbildung, den Beruf und sonstige Tätigkeiten, über die Heirat
sowie der Anzahl der Kinder, bis hin zur Aufzählung der hinterbliebenen
Familienangehörigen erstrecken. Sie ergeben für jeden Genealogen oder
Heimatkundler eine erfreuliche Fülle von Informationen.
Abb.117: Kurz-Vita, 1915


Abb.119: Totenzettel mit
Kurz-Vita aus dem Jahr 1956
Nach
den Jahren um 1960 wurden diese Angaben, zum Leidwesen aller, die sich den
Totenzettel auf wissenschaftliche Art nähern, immer seltener.
Ein
solch seltenes und besonders schönes und aussagekräftiges Exemplar versehen
mit verschiedenen Fotos aus dem Leben des Verstorbenen und einem ausführlichen
Lebenslauf, ist das nachfolgende Sterbebild, aus dem Jahr 2003.


Abb.120a und 120b: Vorder- und Rückseite eines besonders ausführlichen und schönen Totenzettels
7.1.4.13 Besonderheiten der Gefallenenbildchen
Eine
Besonderheit in der Ausstattung der Textseite sind die Sterbebilder gefallener
Soldaten, auch Gefallenenbildchen genannt.
Die
Totenzettel der Soldaten des Ersten Weltkrieg, 1914-18, zeichnen sich dadurch
aus, dass sie neben dem fast obligatorischen Bild des Gefallenen sowie seinem
Dienstgrad auch die Einheit, der er angehörte, bis auf Kompanieebene angeben,
z. B. „Landwehrmann der 4. Komp., 15. Res.-Inf.Regts“.
Vielfach
konnte man auch die Todesart ersehen. So hieß es z. B. „infolge einer
Granatverletzung“, „durch einen Kopfschuss“, „durch Brustschuss“,
„durch Verschüttung“ usw.
Im
Zweiten Weltkrieg, 1939-45, waren Angaben zur militärischen Einheit auf dem
Totenzettel nicht mehr ersichtlich, sie wurde anonymisiert. So hieß es z. B.
nur noch „Gefreiter in einem Gebirgsjägerregiment“. Hinweise, an welchen Fronten der Gefallene während seiner
militärischen Zeit zum Einsatz kam, wie z. B. „Teilnehmer am Polen- und
Frankreichfeldzug“ konnten, da sie weniger verräterisch waren, zu Ehren des
Gefallenen gemacht werden.

Abb.121: Totenzettel mit genauer Angabe Abb.122: Angabe der
Todesart, Granatvolltreffer
der Einheit und Todesart

Abb.123: Teilnehmer am Feldzug Abb.124: Teilnehmer an den Feldzügen
in Frankreich und Russland
in
Jugoslawien und Griechenland
Auch
die Todesart wurde nicht mehr angegeben. Pauschale Hinweise ergaben sich nur aus
den Vermerken „Er starb den Fliegertod“, „kam von Feindfahrt nicht zurück“,
„Im Lazarett an den Folgen einer Verwundung verstorben“ oder auch „in
Kriegsgefangenschaft verstorben“.
Seltener
sind Totenzettel zu finden, bei denen abweichende Hinweise zu finden sind. Z. B.
„bei einem Partisanenüberfall durch Mörderhand ums Leben gekommen“.
Abb.125: Verstarb im Lazarett Abb.126: Verstarb in Gefangenschaft
Abb.127 Bei einem Partisanenüberfall Abb.128: Im Bandenkampf

Abb.129: Von Feindfahrt nicht zurück Abb.130: Fliegertod
Natürlich
durften bei allen Gefallenenbildern nicht die Angaben zu Orden und Ehrenzeichen
fehlen. Ganz besonders interessant sind diese, auf dem Bild des Gefallenen zu
sehenden Auszeichnungen, für den Militaria-Sammler.

Abb.131a u. 131b: Bild- und Textseite
Bei
zivilen Toten, die in der Heimat, bedingt durch Kriegseinflüsse, zum Beispiel
durch Bombenangriffe, ums Leben kamen, wurde diese Todesursache besonders erwähnt.
Abb.132

So
ist zu lesen „bei einem Fliegerangriff gefallen“ oder „Opfer eines
Terrorangriffs“.
Diese
Sterbebilder haben vielfach, wie bereits beschrieben, anstelle eines
christlichen Attributes ein Eisernes Kreuz auf der Textseite, wie es auf den
Sterbebildern gefallener Soldaten zu sehen ist.
So
hat man die zivilen Opfer des Bombenkrieges, die an der „Heimatfront“ ums
Leben kamen, symbolisch den Soldaten der kämpfenden Truppe gleichgestellt.
Besonders hervorgehoben hat man dies noch durch die Formulierung „gefallen“,
wie aus den angeführten Totenzetteln Abb.132 und Abb.133 zu ersehen ist.
Abb.134
Abb.135


7.1.5
Die Rück- oder Bildseite
Bis etwa 1860 waren die Rückseiten der Totenzettel
entweder unbedruckt oder es zierten sie die Motive der Andachts- oder
Heiligenbildchen, die man dafür verwendet hatte.
Nachdem sich der Brauch der Ausgabe von Totenzettel
in den katholischen Regionen Westeuropas etabliert hatte, sahen sich die
speziellen Verlage, deren Fabrikation bislang fast ausschließlich auf die
Herstellung von Andachts- und Heiligenbildchen beschränkt war, genötigt nun
auch in dieses Geschäft einzusteigen.
Für den neuen
Produktionszweig war es notwendig neue Bilderserien in das Druckprogramm
aufzunehmen. Die Motive, der bis dahin produzierten Einlegebildchen, hatten der
religiöser Erbauung, der Andacht, der Meditation gedient. Die neuen Bilder
orientierten sich nun mehr an der Trauer um einen lieb gewordenen Menschen, um
die Vergänglichkeit des Lebens, um die Hoffnung auf ein Wiedersehen und die
Wiederauferstehung nach dem Tode.
Die am meisten vorkommenden Motive waren die Passion Jesus, in allen Phasen von der Geißelung bis zur Wiederauferstehung, Maria als schmerzensreiche Gottesmutter, Maria Magdalena, Veronika mit dem Schweißtuch, aber auch die Heilige Familie bei der Alltagsbeschäftigung.
Beliebt waren auch Herz-Jesus - und Herz-Marienbilder. Eine weitere Vielzahl von Motiven ergab sich aus dem großen Kreis der Namens-Heiligen.

Abb.138: Jesus im Kreis der Familie Abb.139: Die Mütter Jesus und Johannes

Abb.140: Veronika mit dem Schweißtuch Abb.141: Jesus wird abgeführt
Abb. 142: Die Pieta
Abb.143: Der Wiederauferstandene
Bilder
mit Motiven aus dem Alten Testament, wie nachfolgende,
waren äußerst selten.

Abb.144: 1872, 18,1 x 11,4 cm
Abb.145: 1879, 11,8 x 7,7 cm
Es folgen in den Jahren nach 1880, eine Fülle symbolischer und allegorischer Darstellungen mit Engel, Lamm, Tauben (Heiligen-Geist Tauben), Blumen Trauersymbolik wie Grabkreuze, Grabsteine, Urnen, die Geißelwerkzeuge, sinnbildliche Darstellung von „Glaube, Liebe, Hoffnung“ wie Schiffe auf hoher See, Anker und anderes mehr.
Auch
die Bilder großer Maler wie Bartolomé Esteban Murillo, Raffael (Madonna
Sistina), Albrecht Dürer, Guido Reni (Ecce Homo), Carlo Dolci (Mater
Dolorosa) wurden als beliebte
Motive verwandt.
Abb.146
Abb.147
7.1.5.1
Die Passion und Auferstehung Jesu
Abb.148: 1870, Original 7,5 x 11,8 cm
Abb.149: 1855, Original 9,3 x 13,0 cm

Abb.150: 1845, Original 8,8 x
15 cm Abb.151: 1897, Original 7,0 x 10,8
cm
Abb.152

Abb.154 
Abb.156

Abb.158

Abb.
160 
Abb.162

Abb.164
Abb.165

Abb.167

7.1.5.6 Trauersymbolik,
Motive „Glaube, Liebe,
Hoffnung“
Abb.169

Abb.171

Sterbebilder der neueren Zeit, das heißt solche nach den Jahren um 1980, sind meist doppelseitig angelegt. Wie bereits im Kapitel "Brauchtum und Anwendung" beschrieben, haben sich jedoch Inhalt und Text auf ein Minimum reduziert.
Die Informationen beschränken sich gegenüber den älteren Exemplaren oftmals nur noch auf den Namen sowie Geburts- und Sterbedatum und ein Foto. Angaben zum ausgeübten Beruf, Geburts- und Sterbeort kommen immer seltener vor.
Auch die Totenzettel aus dem Rheinland, die vormals eine Kurz-Vita des Verstorbenen enthielten, haben sich diesem Trend weitgehendst angeschlossen und sind zum Bedauern von Historikern und Genealogen nicht mehr so aussagekräftig wie zuvor.
Der heute am häufigsten vorkommende Totenzettel ist das Faltblatt in der Größe von 14 mal 11 cm oder das einfache Blatt mit der Größe von 7 mal 11 cm.
Abweichungen von den obigen Standardwerten sind stets zu finden, sowohl in der Größe als auch in der äußeren Form.
So
gibt es Totenzettel die aufgeklappt, durchaus die Größe von 16 cm mal 14 cm
erreichen. Meist sind dies Totenzettel von Persönlichkeiten der Politik, des
Klerus, des Adels, der Wissenschaften oder der Film- und Theaterwelt.

Abb.173: Original 16 x 13 cm

Abb.174: Original 18 x 13 cm

Abb.175: Faltblatt, Original
19 x 14 cm

Abb.176: Einseitig bedrucktes Sterbebild in Form einer Karte, Original 20
x 12 cm
Auch
Größen wie 11 mal 7 cm sind zu
finden. Hier kann man durchaus die Bezeichnung „letzte Visitenkarte“
anwenden.

Abb.177: Die
einfache „Visitenkarte“, Original 11 x 7 cm

Abb.178: Die doppelte „Visitenkarte“, Faltblatt, Original 22 x 7 cm
Ebenfalls
aus der Norm herausragend sind dreiblättrige Totenzettel d. h., sie sind
zweifach gefaltet, wie die beiden nachfolgenden Exemplare zeigen.
Beim ersten Exemplar bildet das dritte Blatt, wenn es über das Foto geklappt wird, einen Rahmen (Passepartout) um das Porträt.

Abb. 179a Abb. 179b
Der zweite Totenzettel wurde für eine Familie geschaffen, bei der Vater, Mutter und Tochter gemeinsam bei einem Verkehrsunfall ums Leben kamen.

Der einfache Totenzettel (einfaches
Blatt) ist stets beidseitig auf der Text- sowie Bildseite bedruckt.

Abb.181a
u. 181b: Text- und Bildseite
Beim Doppelblatt ist die Außen- sowie auch die Innenseite durch die Faltung in zwei gleiche Teile geteilt.
Bei der Außenseite ist die linke Hälfte entweder mit einem Gedenkspruch oder einem Gebet versehen oder sie ist, bis auf den am unterem Rand eingedruckten Namen des Druckverlages und die verlagsinterne Musterbezeichnung für das Sterbebild, ohne jeglichen Eindruck (Abb.183).
Abb.182

Die rechte Hälfte zeigt immer ein Bild. Meist sind es randlose Farbfotodrucke. Motive wie z. B. Landschaften, ein Wegekreuz, in Bayern Marterl genannt, Blumen aber auch Madonnenbilder oder Dürers betende Hände.
Abb.184

7.2.3
Die Außen- oder Bildseite
In Bayern sind die Darstellungen der Rosenkranzmadonna, die Schwarze Madonna von Altötting oder Maria als Patrona Bavaria sehr beliebt.
Abb.186
Abb187

Immer
häufiger sind Landschaftsmotive zu finden, Ruhe ausstrahlende Bilder von
Sonnenuntergängen und Rastplätze, von blühenden Bäumen und Blumen, wie sie
nachfolgend dargestellt sind.
Abb.189
Abb.190

Auch grafische gestaltete Darstellungen zieren die Bildseiten der Totenzettel.
Abb.192

Neu
sind auch Sterbebilder, die eine Aufnahme zeigen, deren Motiv über beide Außenhälften
hinweggeht Panoramabilder).
Abb.194

7.2.4 Die Innen- oder Textseite
Im Gegensatz zur Aussen- und Bildseite, die von speziellen Verlagsdruckereien in Massenproduktion gefertigt wird, variiert die Innen- und Textseite in ihrer gesamten Aufmachung, da man sie vor Ort bei den Bestattungsfirmen nach den Wünschen des Kunden gestaltet.
Die Mehrzahl der Totenzettel ist heute mit einem Foto des Verstorbenen versehen. Daneben die Geburts- und Sterbedaten, immer seltener der Geburts- oder Sterbeort, der Geburtsname der verheirateten Frauen oder eine Berufsangabe.
Als christliches Symbol ziert meist ein schlichtes und einfaches Kreuz das Blatt. Hinzu kommt fast immer ein Gedenkspruch, tröstende Worte, ein Gedicht oder ein Kurzgebet.
Die einblättrigen Totenzettel enthalten in der Regel die gleichen Grundangaben wie die doppelblättrigen. Ihre Aufmachung ist jedoch in den meisten Fällen einfacher gestaltet. Die Rückseiten tragen die gleichen Bilder, wie sie die Außenseiten der Doppelblätter aufzeigen.
Die
Bilder der Verstorbenen haben in der heutigen Zeit nicht mehr den Charakter
eines Studio-Passbildes, wie es nachfolgend zu sehen ist (Abb. 196 und 197),
sondern zeigen immer häufiger den Dahingegangenen in seiner häuslichen
Umgebung, der freien Natur, mit seinem Lieblingstier, bei der Ausübung seines
Steckenpferdes, in seiner Lieblingskleidung, der Tracht oder aber auch bei der
Ausübung seines Berufes (Abb. 198 ff).

Abb.196:
Das Foto zeigt eindeutig Spuren der Aufbringung in einem Ausweis
Abb.197: Aufnahme im Passbildformat
Abb.198
Abb.199


Abb.201:
Der Kapellenleiter Abb.202:
Der Instrumentenbauer
Abb.203: Der Sportler
Abb. 204 Der Archivar

Beim Musizieren
Abb.206
Abb.207
In
der Tracht
Abb.209: Der Moier-Jakl von Egg
Abb.210: Die Schustermutter von Königsdorf
Abb.211: In der fränkischen Tracht

Abb.212: Die Boarn – Kathl
Mit Tieren
Abb.213:
Der gute Hirte

Abb.214: Der Graf mit seinem Lieblingshund
Abb.215:
Mit der Lieblingskatze
Als eine Besonderheit sind Totenzettel zu betrachten,
auf denen die Unterschrift des Verstorbenen angebracht ist, wie es die
nachfolgenden Sterbebilder zeigen.
Abb.
216

Ebenso selten zu finden sind solche Totenzettel, die
einen persönlichen Spruch, ein besonderes Gebet oder ein von der verstorbenen
Person geschaffenes Kunstwerk enthalten.

Abb. 218: Mit der handschriftlichen Bildunterschrift der Verstorbenen :
„Immer heiter, Gott hilft weiter“.

Abb. 219a : Innen- und Textseite

Abb. 219b: Aussen- und Bildseite mit einem Gebet der Verstorbenen um Wiederherstellung
ihrer Gesundheit.

Abb. 220a: Innen- und Textseite

Abb. 220b: Außen- und Bildseite mit einem von der verstorbenen Bildhauerin
geschaffenen Kunstwerk
Trauerbildchen verstorbener Kinder hatten sich bis in
die Mitte des letzten Jahrhunderts durch ein kleineres Format von denen
erwachsener Verstorbenen unterschieden. Die Bilder auf der Rückseite zeigten
kindliche Motive und hatten manchmal das Aussehen von Fleißbildchen.
Die schwarze Farbe der Umrandung wurde in den meisten
Fällen durch die Farbe Blau ersetzt.
Abb.221a u. 221b: 5,0 x 9,2 cm

Abb.222a u. 222b: 5,0 x 10,0
cm
Die Größen dieser Sterbebildchen schwankten
zwischen 4,2 cm mal 8,5 cm bis
6 cm mal 10 cm. Diese Kleinformate wurden in den Jahren 1950 bis 1970
langsam aufgegeben. Heute unterscheiden sich diese Sterbebildchen weder in der
Größe noch in der Aufmachung von denen erwachsen Verstorbener.
Abb.223a u. 223b: 4,2 x 8,3 cm

Abb.224a u. 224b: 4,8 x 8,4 cm
Bei den Textseiten gab es keine nennenswerten
Unterschiede zwischen den Sterbebildern für Kinder und denen von Erwachsenen,
weder bei den frühen, noch bei den heutigen Exemplaren.
Abb.225: 5,8 x 9,8 cm 
Abb.227

Die modernen Trauerbildchen für Kinder haben auf ihrer Bildseite Motive, die, wie auch früher, einen kindlichen Bezug haben, d. h. zum Beispiel Engel, Putten aber auch Blumenwiesen, Landschaften die beim Betrachten einen eher heiteren, unbeschwerten Eindruck hinterlassen.

Abb.229a
und 229b: Vorderseite und Rückseite
Abb.230a:
Vorderseite
Abb. 230b: Rückseite


Abb.231: Bildseite eines ein-
Abb.232: Bildseite eines Faltblattes
fachen Blattes
Immer wieder findet man Sterbebildchen von Kindern,
deren Namensangaben sich auf den Vornamen beschränken, wie nachfolgende
Beispiele zeigen.
Abb233
Abb.234

9. Druck-
und Herstellungstechniken
Für den Druck von Totenzetteln bzw. Andachtsbildchen
wurden alle, jeweils zu ihrer Zeit üblichen Druckverfahren, angewandt.
Die ersten erschienenen Totenzettel, Mitte des 17.
Jahrhunderts, wurden im Hoch- oder Tiefdruckverfahren hergestellt, die zu dieser
Zeit bekannten Druckarten.
Das Flachdruckverfahren, eine Erfindung des
auslaufenden 18. Jahrhunderts, war bis zum Einsetzen des modernen
fotomechanischen Druckverfahrens (Lichtdruck) die in erster Linie verwandte
Druckart.
Beim Hochdruck erfolgt der Auftrag der Druckerfarbe
auf das Papier in der Art einer Stempelung. Der Druckstock, dessen erhabene
Teile mit der Druckerschwärze eingefärbt werden, wird auf das Papier gedrückt
bzw. das Papier wird auf den Druckstock gepresst.
Das Material für die Druckstöcke war anfangs Holz
(Holzdruck, Holzstich), später Metall (Kupfer- oder Stahlstich), Linol,
(Linolschnitt) oder ähnliche Materialien.
Beim Tiefdruck wird die Druckerschwärze, die sich während
des Druckvorgangs in eingeschnittenen oder eingeätzten Vertiefungen des
Druckstockes befindet, durch das aufgepresste Papier aufgesogen.
In die relativ weiche Metallplatte, vorwiegend aus
Kupfer (Kupferstich), auch Zink-, Eisen-
und Silberplatten kamen zur Anwendung, wurden mit einem Stichel die Zeichnung in
das Metall eingekerbt.
Später wurde dem Künstler diese Arbeit von den
sogenannten Stechern (Kupferstecher) abgenommen. Diese übertrugen das Bildnis
des Künstlers mithilfe der Ätztechnik auf die Druckerplatten.
Die Technik ist folgende:
Die Platte wird mit einer säurefesten Schicht
(Wachs, Harz, Alphalt) überzogen, in die der Stecher das Bild mit einer
Stahlspitze, der Radiernadel, einritzt. Danach wird die Platte einem Säurebad
ausgesetzt. Diese Säure ätzt nun in die nicht durch das Wachs, Harz oder
Asphalt geschützten Teile der Oberfläche Vertiefungen ein.
Nach dem Säurebad wird die Platte durch Erwärmung
von der restlichen Schutzschicht, dem Wachs, Harz oder Asphalt befreit und kann
dann als Druckstock verwendet werden.
Der sogenannte Stahlstich kam im Jahr 1820 auf,
nachdem man die Möglichkeit den weitaus härteren Stahl zu gravieren gefunden
hatte.
Das Verfahren des Flachdruckes, auch lithografischer
Druck genannt, beruht auf der physikalischen Tatsache, dass sich Fett und Wasser
gegenseitig abstoßen.
Man trägt auf die fein geschliffene Oberfläche,
einer besonders dafür geeigneten Steinplatte (Solnhofener Platte), das Bild,
die Zeichnung mit fetthaltigen Mitteln (Stiften, Kreiden, Tuschen) auf.
Danach wird die Platte gewässert. Das Wasser dringt
in die nicht von der Zeichnung bedeckten, freistehenden Felder ein.
Danach wird die fette Druckerfarbe aufgetragen. Diese
haftet nur auf der Zeichnung, da sie von den freien, feuchten Stellen abgestoßen
wird.
Nun kann, in dem das Papier auf diese Platte gepresst
wird, die Druckerfarbe auf das Papier übertragen werden.
Für den Farbdruck (Farblithografie) wird für jede Farbe eine Platte präpariert. Das Papier muss, der Anzahl der Einzelfarben entsprechend, mehrfach bedruckt werden.
9.1.4 Die
Herstellungstechniken
Die
ersten Totenzettel, die Mitte des 17. Jahrhunderts im niederländischen Raum als
sogenannte „Bidprentjes“ erschienen sind, waren im Kupferstich-, selten im
Holzschnittverfahren hergestellt. Es waren einseitig bedruckte Blätter.
Fast
bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts kam dieses Druckverfahren bei der
Herstellung von Totenzetteln und Andachtsbildchen zur Anwendung.
Nach
der Erfindung des Stahlstiches im Jahr 1820 durch Charles Heath, einem
Amerikaner, wurde bald danach diese Drucktechnik auch für die Anfertigung der
Andachts- und Heiligenbildchen herangezogen. Erste Bildchen im
Stahlstichdruckverfahren sind um das Jahr 1840 erschienen.
Wie
bereits zuvor im Kapitel „Die Gestaltung“ (Kap. 7.1.2) beschrieben, nutzte
man auch die Rückseiten der Heiligen- und Andachtsbildchen für die
Ausfertigung der Totenzettel. Die notwendigen Angaben wurden entweder im
Druckverfahren, manchmal aber auch in handschriftlicher Form, aufgebracht.

Abb.236a u. 236b: Totenzettel aus dem Jahr 1849, Kupferstich, Punktiertechnik, koloriert,
Original
13,9 x 9,1 cm

Abb.237:
Stahlstich, 1852, 10,8 x 7,4 cm, Abb.238: Stahlstich 1889, 11,1 x 7,3 cm
Dopter,
Paris
F. Gypen`s
Kunstverlag, München

Abb.239: Stahlstich, 1878, 13,4 x 8,8 cm, Carl Mayer, Nürnberg

Abb.240: Stahlstich, 1925, 11,5 x 7,5 cm
Abb.241: Stahlstich, 1922, 11,5 x 7,5 cm
A.W. Schulgen, Düsseldorf
A.W. Schulgen, Düsseldorf
Erst
nach 1860 begann man mit der Produktion von Sterbebildern mit eigens dafür
entworfenen Bildmotiven.
In
großen Druckhäusern wurden die Bilder in Massenauflagen hergestellt.
Druckereien am Ort übernahmen dann die Ausfertigung der Textseite.
Nach
dem Jahr 1860 kam die Lithografie, der Steindruck, die es bereits seit 1798 gab,
für den Druck von Sterbebildchen zur Anwendung. Wenige Jahre später, mit der
Nutzung der Farblithografie, begannen die Sterbebildchen und gleichermaßen auch
die Heiligen- und Andachtsbildchen Farben zu bekommen.
Immer öfters
erschienen die Sterbebildchen mit einer bunten Rückseite (Bildseite).
Die
Textseite blieb so gut wie immer ohne Farbe. Sie zeigte schwarze Schrift auf weißem
Untergrund, immer öfters mit einem schwarzen Rand.
Abb.242

In
dieser Zeit kamen beim farblithografischen Druckverfahren neben den vier
Grundfarben zusätzlich die Farben (Metall) Silber und Gold zur Anwendung.
Die
Grundtönungen der Bildmotive zeigten gedeckte Farben wie graugrün, beige oder
verschieden braune oder blaue Tönungen (Ton in Ton).
Fast
alle Sterbebildchen hatten auf der Bildseite einen schwarzen oder silbernen,
manchmal auch aus beiden Farben kombinierten Rand.
Abb.244 
Abb.246

Abb.248
Abb.249
Abb.250
Abb.251
Abb.252

Abb.254
Abb.255

Abb.257
Abb.258

Abb.260

In
der Zeit um 1980 hatte der
peka-Verlag GmbH Sterbebilder
herausgegeben, deren Bildseiten im Silberdruckverfahren hergestellt wurden.
Abb.262: Aus dem Jahr 1988

Abb.263: Aus dem Jahr 1988
Abb.264
Abb.265

Abb.267
Abb.268 

Im Zeitraum von 1880 bis 1920 wurden
Sterbebildchen mit farblithografischem Druck, auch chromlithografischer Druck
genannt, bevorzugt. Sie zeichneten sich durch bunte, starkfarbige Motive aus,
oftmals mit lackierter Oberfläche.
Abb.271
Abb.272

Abb.274, lackiert
Abb.275, lackiert
Abb.
276, lackiert
Abb.277, lackiert
Abb.278, lackiert
Abb.279, lackiert
9.3
Der handgeschriebene Totenzettel
Totenzettel,
deren Textseiten handschriftlich ausgefertigt wurden, gibt es seit ihrer
Entstehungszeit. In den ersten Jahren nach Aufkommen des Brauches war eine
solche Art der Ausfertigung durchaus
geläufig. Die Auflagenziffer war relativ gering. In bürgerlichen Kreisen war
eine Ausgabehöhe von 10 bis 50 Stück wohl üblich. Der Text wurde auf die
freien Rückseiten von Andacht- und Heiligenbildchen eingetragen.
Auch
aus neuerer Zeit kann man solche Exemplare finden. Die Gründe für diese Maßnahme
kann man nur erraten. Es kann sowohl Sparsamkeit, Not als auch einfach der
gewesen sein, dass keine passende Druckerei erreichbar war. Neuerdings ersetzt der Einsatz einer
Schreibmaschine vielfach die handschriftliche Ausfertigung.

Abb. 280a und 280b: 27.Juli
1875, Text- und Bildseite

Abb.281a und 281b: 09.Nov.1854, Text- und Bildseite
Totenzettel
der Johanna Knittel, verstorben am 10. Juli 1876, der in zwei verschiedenen
Fassungen vorliegt. Auf der
Textseite des ersten Totenzettels, Abb.282a, wird in der unteren
Hälfte der Verlauf Ihrer Krankheit (Fußleiden) geschildert, die in der
zweiten Ausfertigung (Abb. 283) gänzlich fehlt.

Abb.282a und 282b: 1.Ausführung, Text und Bildseite

Abb.283 : Textseite, 2. Ausführung
Text
zu Abb.282a :
Christliches Andenken
An die wohlgeborene Frau
Johanna Knittel
Austragsmutterwittwe in
Holzgau
Geboren zu Hägerau
Welche im 52. Lebensjahr nach
Empfang der Sterbesakramente
am 10.Juli 1876 selig im
Herren verschieden ist
R.I.P.
Der Herr gebe Ihr die ewige Ruhe
--------------- : -------------------
Der Verlauf der Krankheit war ein
Bedenklicher. Sie war schon seit längerer
Zeit schlecht zu Fuß. Dieses Leiden wurde
immer schlechter. Nach und nach wurden
die Füße immer star(r)er und so en(t)stand
nach und nach der Tod.
-------------- : -----------------

Abb.284a u. 284b: Sterbebild von 1923, Text- und Bildseite, Original 6,6
x 10,5 cm

Abb.285a
u. 285b: Sterbebildchen von 1874, Text- und Bildseite, Original 8,0 x 11,7 cm
Totenzettel
zum Teil aus Klöstern, aus den Jahren 1944 und 1981. Die Vordrucke wurden mit
der Schreibmaschine ausgefüllt.
Abb.286
Abb.287

Abb.289

Abb.290a
u. 290b: Text- und Bildseite
Ein
Totenzettel von 1945, der auf die Rückseite eines Andachtsbildchens mit der
Schreibmaschine geschrieben wurde.

Abb.292a u. 292b: Handschriftlich angefertigter Totenzettel, Text- und
Bildseite

Abb.293: Original 25 x 31 cm
Dieser
„Totenzettel“ aus dem Jahr 1903, handgefertigt, ausgeführt mit Tusche und
Aquarellfarben, diente wohl mehr der Erinnerung an den Verstorbenen und war
wahrscheinlich als Standbild Teil eines Hausaltars oder hing gerahmt im
Herrgottswinkel.
9.4 Verschiedene Totenzettel für einen Verst
Hin
und wieder geschieht es, dass man Dubletten von Totenzetteln findet, die für
eine bestimmte verstorbene Person gedruckt wurden, deren Ausfertigungen sich
jedoch deutlich unterscheiden.
Meist
handelt es sich um Nachdrucke, die aufgrund einer erhöhten Nachfrage nach einem
bestimmten Sterbebild herausgegeben wurden oder wie zum Beispiel im Fall des
Paters Rupert Mayer - am 03.05.1987 durch Papst Johannes Paul II seliggesprochen
- als Gedenkblätter gedruckt wurden (Abb. 294 – 298).
Abb.294
Abb.295a:
Vorderseite

Abb.295b: Rückseite
Abb.296
Abb.297

Wie
die Abbildungen zeigen, unterscheiden sich die einzelnen Ausgaben zum Teil
erheblich.
Im
Falle des nachfolgenden Totenzettels der Anna Naßl (Abb. 299a – 300b) zeigt
sich der Unterschied auf der Textseite nur im Schriftbild, wohingegen die Bilder
der Rückseite zweier völlig verschiedener Bilderserien entstammen.
Abb.299a
Abb.299b
Abb300a
A
Zu
erwähnen wären auch die Totenzettel der verstorbenen Päpste. Diese werden in
Deutschland von den einzelnen Diözesen getrennt herausgegeben, sodass sich
daraus resultierend, eine große Vielfalt an Sterbebildern verschiedener Ausführungen
ergab.
Neben
den, von der katholischen Kirche herausgegebenen Totenzettel und Gedenkblätter
gibt es aber auch solche, die rein privaten Bedürfnissen nachkommen. So findet
man Nachdrucke, die zu einem besonderen Anlass, wie wahrscheinlich zu einer
Gedenkmesse anlässlich eines bestimmten Todestages nachgedruckt wurde (Abb.300a
– 3001b).
Abb.301a
und 301b: Textseite und Bildseite

Abb.302a
und 302b: Textseite und Bildseite
Bis
auf wenige Ausnahmen wurde für die Anfertigung von Totenzetteln Andachts-,
Heiligenbildchen von Beginn an Papier als das bevorzugte Material genutzt.
Bis
zum 18. Jahrhundert wurde das sogenannte Hadernpapier, auch Büttenpapier
genannt, in verschiedenen Stärken bis hin zum Karton verwendet.
Der
Werkstoff für diese Papiersorte (Hadern=Lumpen) bestand aus Textilabfällen,
aus Baumwolle, Leinen oder Hanf. Dies war bis weit in das 18. Jahrhundert hinein
die einzigste Möglichkeit Papier herzustellen. Diese Sorte Papier gilt als
besonders beständig und langlebig.
Erst
Ende des 18. Jahrhunderts wurde der Rohstoff Holz als Grundmaterial für die
Fertigung von Papier entdeckt. Die Herstellung konnte industrialisiert werden.
Das Produkt Papier wurde billiger.
Die
Papierstärken wurden gegenüber dem Hadernpapier immer dünner und erreichten
bald die uns heute geläufige Stärke.
Als
weitere, weniger häufig angewendete Werkstoffe für die Anfertigung von
Totenzetteln können Pergamente, Seide oder auch Leinen aufgeführt werden.
Feines Leinen wurde bei dem nachfolgenden Totenzettel, aus dem Jahr 1935, als Druckmaterial verwendet.

Abb.303a u. 303b: Material
Leinen, Text- und Bildseite, Original 7,0 x 11,0 cm
Heutige
Sterbebildchen werden fast ausschließlich auf Hochglanzpapier gedruckt.
Noch
vor 150 bis 200 Jahren war Papier nicht das Verbrauchsmaterial, das wir heute
achtlos in den Papierkorb werfen oder anderweitig entsorgen. Im 17. und 18.
Jahrhundert war die Herstellung von Papier noch eine arbeitsintensive
Angelegenheit und der Werkstoff dementsprechend teuer. Dies hatte unter anderem
mit dazu beigetragen, dass die Ausgabe von Totenzetteln nicht Volksbrauch wurde
und sich nur auf den Teil der Bevölkerung
beschränkte, die sich einen solchen Luxus leisten konnten.
Erst
die maschinelle Herstellung im ausgehenden 18. Jahrhundert
machte das Papier zum kostengünstigen Allgemeingut.
Doch
auch andere Geschehnisse beeinflussten den Papierkonsum. So wurde das Papier in
den Kriegsjahren 1939 bis 1945 zur Mangelware. Das Holz, der Rohstoff für die
Papierherstellung, wurde knapp, denn Holz wurde zu dieser Zeit wieder zum
wichtigen Heiz-und Baustoff.
Der Mangel dieser Kriegsjahre lässt sich an der Qualität, der Papierstärke und der Größe der Totenzettel deutlich erkennen.
Die Sterbebilder
dieser Zeit waren geprägt vom Mangel. Der Krieg und die Nachkriegsjahre
hinterließen, wie überall auch hier ihre Spuren. Papier gehörte zu den
Mangelwaren. Der dafür notwendige Grundstoff Holz wurde als Baustoff
beim Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur dringend benötigt und in
den kalten Wintern der ersten Nachkriegsjahre war Holz oftmals das einzigste
Heizmaterial.
Sofern nicht
alte Bestände an Sterbebilder aufgebraucht werden konnten, war das Papier, der
zu dieser Zeit hergestellten Totenzettel, meist von minderer Qualität. Die
Bildseiten der Neudrucke zeigten vielfach einfache schlichte Grafiken.
Abb.304, 1940
Abb.305,
1943

Abb.307, 1948
Abb.308,
1948 
In den Jahren von etwa 1935 bis 1960 stellte die Firma „Krause, Grämer u.Co, KAGEKO“ damals in Wessling, heute peka-Verlag in Gauting bei München, Sterbebilder mit Silberschnittkanten her.
Abb.310
Abb.311

Diese
Totenzettel zeichnen sich dadurch aus, dass auch nach langer Zeit die
Bildkanten, sonst oft in Mitleidenschaft gezogen, sehr wenige, bis keine
Gebrauchspuren zeigen. Die Motive der Bilder dieser Serien waren bis auf wenige
alle in dezentem Schwarzweiß gehalten.
Abb.313
Abb.314

Abb.316
Abb.317 
Die Möglichkeit ein Abbild des Verstorbenen auf dem
Totenzettel anzubringen wurde um die Mitte des 19. Jahrhunderts, schon bald nach
der Herstellung der ersten Fotografie im Jahre 1826 durch den Franzosen Joseph
Nicéphore Niépce, als willkommener Anlass gesehen den Erinnerungswert
dieser Totenzettel aufzuwerten.
Die einzelnen Fotografien, meist kleine Porträtaufnahmen, wurden in Handarbeit in rechteckige oder ovale Formen zugeschnitten und danach in die dafür vorgesehenen Felder des Totenzettels eingeklebt.

Abb.319: Foto eingeklebt Abb.320: Foto eingeklebt

Abb.321: Foto eingeklebt
Abb.322: Foto eingeklebt
Aus
der gleichen Zeit sind auch Totenzettel bekannt, auf denen das Abbild der
Verstorbenen in Form eines Stahlstiches oder als fotolithografische Abbildung
eingedruckt wurde.

Abb. 323a u.
323b: 1875, Text- und Bildseite,
Bildnisse Stahlstich

Abb.324a
u. 324b: 1873,
Text-und Bildseite, Foto
Lithografie
Mit
der Weiterentwicklung der Fototechnik, die in der Lage war, diese Aufnahmen
preiswerter herzustellen, wurde auch die Häufigkeit der Anbringung eines Fotos
auf, bzw. dann auch der Druck eines
Fotos in die Totenzettel, größer.
War
es in den Anfangsjahren des 20. Jahrhunderts noch nicht allgemein üblich, ein
Bildnis des Verstorbenen auf dem Totenzettel anzubringen, so änderte sich
dieses während des Ersten Weltkrieges. Auf fast allen Totenzetteln, der im
Krieg gefallenen Väter und Söhne, waren Erinnerungsbildern angebracht bzw.
eingedruckt.
Angeregt
durch diese „Gefallenenbildchen“ kam es dann verstärkt dazu auch auf den
Totenzetteln aller anderen verstorbenen Angehörigen Fotos anzubringen bzw.
eindrucken zu lassen.

Die Totenzettel der neueren Zeit zeichnen sich dadurch aus, dass fast
alle mit einem Foto, einer Porträtaufnahme oder ein

Abb.326a u. 326b: Vorder- und Rückseite
Selbst
in neuerer Zeit kann man gelegentlich noch Totenzettel finden, auf denen eine
echte Fotografie des Verstorbenen aufgeklebt ist, wie nachfolgende Beispiele
zeigen.

Abb.327 Foto eingeklebt

Abb.328: Foto eingeklebt
9.9 Kataloge für Erinnerungsbilder
Ebenso wie früher werden heute Sterbebilder als
Trauerdrucksachen in speziellen Druckverlagen als Massenware produziert. Das heißt,
die Bildseite der Totenzettel wird mit diversen Motiven, oft im randlosen
Vierfarbendruck als blanko Trauerbild oder Erinnerungsbild gefertigt.
Nachfolgend, die stark verkleinerten Seiten eines Kataloges für Erinnerungsbilder (auszugsweise).
Abb.329

Abb.331

Diese
unbeschriebenen Exemplare werden auf der Textseite von den
Bestattungsunternehmen oder ortsansässigen Druckereien, je nach Wunsch der
Hinterbliebenen, bearbeitet.
Das
„eingescannte“ Foto des Verstorbenen, sowie dessen Daten und ausgesuchte
Texte werden im Büro des Beerdigungsinstitutes oder in der Druckerei
eingedruckt.
Die
dafür notwendige Ausrüstung wie Computer, Drucker, Falzmaschinen sowie die
notwendige Software mit vorgefertigten grafischen Darstellungen und Texten sind
im Fachhandel erhältlich.

10. Besonderer
Hinweis für den Genealogen
Für alle Sammler, die sich mit der Auswertung von Totenzetteln
befassen, ist es wichtig zu wissen, dass diese Papiere keine amtlichen Dokumente
darstellen bzw. solche ersetzen können. Sie können im Rahmen genealogischer
Nachforschungen nicht als echte Nachweise bzw. Dokumente gewertet werden.
Totenzettel sind Belege rein privater Natur, die darauf enthaltenen Daten
haben keinen amtlichen Charakter und können durchaus fehlerhaft sein.
So
kann man von Zeit zu Zeit Sterbebildchen finden auf denen handschriftliche
Korrekturen vorgenommen wurden, wie man es auch auf den nachfolgenden Exemplaren
sehen kann.

Abb.334a und 334b, Änderung des Geburtsdatums (Auszugsweise Vergrößerung)
Das
Geburtsjahr wurde von 1912 auf 1917 geändert. Es ergibt sich hier die Frage:
Welches Datum ist richtig?

Abb. 335a und 335b., Änderung des Vornamens, Text und Bildseite
Beim
Sterbebild Abb. 322a wurde der Vornamen geändert. Was war der Grund für diese
nachträgliche Änderung? Welcher Vorname ist nun der Richtige? Hatte die Dame
mehrere Vornamen und Theresia war ihr Rufname?
Diese Fragen ließen sich nur von den Nachkommen der Verstorbenen klären.
Es
ist jedoch nicht immer gesagt, dass eine nachträglich eingebrachte Korrektur
auch richtig sein muss. Ebenso ist es möglich, dass eine notwendige Korrektur
nicht ausgeführt wurde.
Bei
einer wissenschaftlichen Auswertung von Totenzetteln sollte man wegen dieser
vorgenannten Gründe Vorsicht walten lassen. Auch die beiden nachfolgende
Aphorismen sollten ein Hinweis darauf sein, dass man es bei diesen Belegen nicht
mit amtlichen Dokumenten zu tun hat.
„De
mortius nihil nisi bene“ (Von den Toten nur das Gute) oder den etwas
derberen rheinländischen Spruch „Dä lüch wie en Duudezettel“ (Er lügt
wie ein Totenzettel).
11.
Warum werden Totenzet
Die
Gründe dafür sind vielfältig. In den Familien werden Totenzettel gesammelt,
um die Erinnerung an verstorbene Familienmitglieder und Vorfahren zu bewahren
und sie in Gedenkgebete einzuschließen.
Christliche
Gemeinden sammeln die Totenzettel um ihrer Gemeindemitglieder zu gedenken und
ihnen Gebete zu widmen.
Der
Heimatkundler, der an Sitten und Gebräuchen seiner Heimat interessiert ist,
sammelt die Totenzettel, um anhand der Daten, des Berufes, dem Aussehen und der
Kleidung auf der Abbildung sowie sonstigen Hinweisen seine heimatkundlichen
Kenntnisse zu erweitern.
Der
Genealoge, um die Angaben auf dem Totenzettel für seine Forschungen
auszuwerten. Sterbebilder enthalten Daten, die wertvolle Hinweise für seine
Suche nach den Ahnen ergeben können.
Genealogische
Vereinigungen und auch Privatpersonen sammeln Totenzettel, um zu verhindern,
dass diese Belege aus Unkenntnis
oder Unachtsamkeit nicht den Weg allen Altpapiers gehen und somit
für immer verloren wären.
Der
Militariasammler, der die Sterbebildchen gefallenen Soldaten sammelt, um damit
seine Sammlung abzurunden. Ihn interessieren die auf dem Totenzettel angegebenen
Daten, wie der letzte Einsatzort, die militärische Verwendung und die
Auszeichnungen, die der Gefallenen besaß.
Der
VIP-Sammler (VIP, Very Important Person), der sich in erster Linie mit
Sterbebildern herausragender Persönlichkeiten befasst. Dazu gehören
Verstorbenen aus dem Kreise des Adels, bekannte Personen aus dem
Wirtschaftsleben, der Politik, der
Kunst, der Kirche und andere mehr.
Es
gibt Sammler, die sich mit den auf den Totenzetteln befindlichen Gebeten, Sprüchen
und Worten des Trostes beschäftigen.
Nicht
zu vergessen ist der Personenkreis, dessen Steckenpferd das Sammeln von
Heiligen- und Andachtsbildern ist. Sie sammeln die Totenzettel wegen der sich
auf der Rückseite dieser Druckstücke befindlichen Bildchen.
Viele
Stadt- Länder- und Staatsarchive sowie Universitäten sammeln die Belege zum
Zwecke späterer Auswertung unter den verschiedensten sozialen, medizinischen,
ethnischen und sonstigen Gesichtspunkten.
Große
Sammlungen gibt es vor allem in den Niederlanden. Im Dominikaner-Kloster
Albertinum in Nijmwegen befindet sich eine Sammlung mit ca. 300.000 Exemplaren,
eine ebenso große Menge im Museum
Amstelkring in Amsterdam. Eine weit größere Sammlung befindet sich im „Central
Bureau voor Genealogie“ in Den Haag mit ca. 1.000.000 Exemplaren.
Übertroffen werden diese aber von der Sammlung der Stadtbibliothek in Kortrijk in Belgien mit ca. 2,5 Millionen Exemplaren.
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12.
Jeder,
der sich ernsthaft mit dem Sammeln von Totenzetteln beschäftigt, sollte sich im
Klaren sein, dass diese Belege zwar nicht den Status von Dokumenten besitzen,
trotzdem aber wichtige Hinweise enthalten, die der ethnologischen,
genealogischen und heimatkundlichen Forschung dienen können.
Er
sollte deshalb beim Umgang mit diesen Papieren besondere Sorgfalt pflegen. Die
Belege sollten weder auf der Vorder- noch der Rückseite mit Notizen beschrieben
werden, noch sollten sie beim Aufbewahren in Alben geklebt oder mit Lochungen
versehen abheftet werden. Als besonders ungeeignet haben sich Selbstklebealben
gezeigt. Diese decken mit einer dünnen Folie die Bilder ab. Beim späteren
Herausnehmen wurde in fast allen bekannten Fällen bei den Sterbebildchen, die
Oberflächen der Klebeseite beschädigt.
Beim
Aufbewahren in dafür vorgesehene Folien sollte darauf geachtet werden, dass
diese aus säurefreiem Material hergestellt sind. Als besonders geeignet für
die Einzelaufbewahrung haben sich Tüten aus Pergamin gezeigt.
Bei
besonders alten und wertvollen Totenzetteln sollte man während der Bearbeitung
Wollhandschuhe tragen, um eine Verschmutzung durch Fette bzw. Schweiß zu
vermeiden.
Für
den echten Sammler ist eine Registrierung der Belege unabdingbar. Bei größeren
Sammlungen ist für diese Arbeit der Einsatz eines Computers empfehlenswert,
wenn nicht sogar unverzichtbar.
Als
geeignet für die Registrierung eignet sich
jedes Tabellenkalkulationsprogramm. Auch die Verwendung eines käuflichen
Genealogieprogrammes hat sich bewährt. Als Beispiel sei genannt das Programm
„Familienstammbaum 7.5“.
Je
nach Auswertung kann die Registrierung auf eine einfache, minimale oder einen
wissenschaftliche, ausführliche basieren.
Muster
für solche Auflistungen sind im Anhang, Kap. 19.3, dieses Buches beschrieben.
Bei
einer digitalen Aufarbeitung von Totenzetteln sollten immer beiden Seiten
eingescannt werden, sowohl die Text- als auch die Bildseite, wobei nicht
vergessen werden sollte, dass sich bei verschiedenen Totenzetteln das Bild des
Verstorbenen auch auf der Rückseite befinden kann.
Der „eingescannte“ Totenzettel sollte nicht nur aus der Sicht des Genealogen betrachtet werden, für den die Textseite im Grunde genommen genügt. Man sollte bei einer solchen digitalen Aufbewahrungsart stets daran denken, dass die einzelnen Belege dieser Sammlung von späteren Generationen als Zeitdokumente betrachtet werden und somit in ihrer Ganzheit bewahrungswürdig sind.
13.
Totenzettel und Datenschutz
Immer
wieder kommt die Frage auf: „Wie verhält es sich mit den Totenzetteln
und dem Datenschutz ?“ oder „Darf ich die darauf befindlichen Daten des
Verstorbenen veröffentlichen ?“
Das
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom 20.12.1990 sagt dazu Folgendes aus
(auszugsweise) :
„
§ 28, Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung für eigene Zwecke
(1) Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder
ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke
ist zulässig.
3. wenn die Daten allgemein zugänglich sind oder die verantwortliche Stelle sie
veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen
an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung gegenüber dem berechtigten
Interesse der verantwortlichen Stelle offensichtlich überwiegt.“
Totenzettel oder Sterbebilder werden üblicherweise im Rahmen der Trauerzeremonie an die Trauergemeinde verteilt, in der Gemeinde-Kirche ausgehängt oder auch als Danksagung an Kondolierende versandt. All dies geschieht ohne Hinweis auf eine einschränkende Behandlung dieser Belege. Sie stammen somit aus „allgemein zugänglichen Quellen“ und können ohne Einschränkungen veröffentlicht werden.
Unter
den Sammlern von Totenzettel gibt es Spezialisten, wie bereits in Kapitel 11.
beschrieben.
Es
gibt den bereits mehrfach erwähnten Militariasammler oder den Liebhaber, der
Trauerbildchen von Verstorbenen aus dem Adel oder prominente Persönlichkeiten
aus Kirche, Politik, der Wissenschaft, des Theaters oder der Filmwelt sammelt.
Es
gibt den Sammler, der bemüht ist, Sterbebilder einer Gemeinde, einer Ortschaft
möglichst komplett zu erhalten, um der Ortsgeschichte ein Gesicht zu geben.
Die
speziellen Sammelgebiete im Einzelnen aufzuführen, würde zu weit führen. So möchte
ich nachfolgend nur einige dieser Gebiete, mit der Wiedergabe jeweils einiger
Totenzettel, darstellen.
Eine große Gemeinde bilden die Sammler von
Gefallenenbildchen, wie die Totenzettel gefallener Soldaten im Volksmund heißen.
Bei diesen Militariasammlern spielt die Abbildung,
das Foto des gefallenen Soldaten in Uniform, eine bedeutende Rolle. Denn daraus
sind die Teilstreitkraft (Heer, Luftwaffe, Marine), der Dienstgrad, die Tätigkeit
und vor allen Dingen die Auszeichnungen des Gefallenen zu entnehmen. Weiterhin
ist das Einsatzgebiet, der Sterbeort, manchmal auch der Sterbezeitpunkt, welche
aus dem Text hervorgehen, für diese Sammler von Bedeutung. Gesammelt werden in
erster Linie Sterbebilder von Gefallenen des Zweiten Weltkrieges 1939/45.
Hier hat in den letzten Jahren ein starkes Interesse eingesetzt, die
Sammlerzahl ist förmlich explodiert.
Auch
Gefallenenbilder des Ersten Weltkrieges und die Totenzettel der Kriege 1848 und
1870/71 sind bei spezialisierten Militariasammlern sehr gefragt.
Die
Totenzettel dieser beiden letztgenannten Kriege sind zwangsläufig noch ohne ein
Bild des Gefallenen, da die Kunst der Fotografie zu diesen Zeiten noch in den
Anfängen ihrer Entwicklung steckte.
Erst die voll entwickelte Technik der Herstellung von Fotografien ermöglichte es der Bevölkerung die Totenzettel ihrer gefallenen Ehemänner, Väter und Söhne mit einem Bild zu versehen. So geschehen im 1. und 2. Weltkrieg.

Abb.336a u. 336b: Aus dem Krieg 1848, Text und Bildseite, Original 16,5 x 11,2 cm.
Der Totenzettel des Regiments -
gefallen am 7. April 1848 in Goico in der Lombardie.

Abb.337a u. 337b: Aus dem Krieg 1870/71, Text- und Bildseite, Original 12
x 8 cm, Totenzettel des
Vizekorporal Josef Perschl
verwundet am 1.9.1870, verstorben
am 9. 9. 1870.
14.1.1
Aus de
Seit
dem 1. Weltkrieg 1914/18, mit der Vervollkommnung der Technik des
Fotografierens, wurden die Totenzettel fast stets mit einem Bild des Gefallenen
versehen. Die Studioaufnahmen zeigten den Gefallenen meist in Uniform in
einer Ganz- oder Halbporträtaufnahme.
Abb.338 
Abb.340

Eine Besonderheit war, dass neben den Angaben zur
Person des Gefallenen auch die Einheit bis hinab zur Kompanie, sogar zum Zug
aufgeführt wurde. Nicht selten wurden auch Angaben über die Art wie der Soldat
zu Tode kam exakt beschrieben.
So kann man Angaben wie „durch Kopfschuss“, „Brustschuss“ oder „durch Verschüttung“ finden, auch die Folgen des Einsatzes von Gas werden aufgeführt. Bei den Gebirgsjägern findet man nicht selten auch den Tod nach einem Lawinenabgang.

Abb.342: Tod durch Brustschuss Abb.343: Tod durch Kopfschuss

Abb.344: Tod durch Verschüttung Abb.345: Tod durch Gasvergiftung
Abb.346: Tod durch Lawine Abb.347: Brüder, die gefallen sind.
Auch die Motivgestaltung der Bildseiten erfuhr nach Kriegsbeginn teilweise einen speziellen, zum Teil martialischen Wandel. Während in den Kriegen des 19. Jahrhunderts die Rückseiten sich von denen der Zivilbevölkerung nicht unterschieden, gab es im 1. Weltkrieg nun auch Bildnisse, auf denen der Gefallene von Jesus, Maria oder einem Engel getröstet oder himmelwärts geleitet wird sowie andere Motive mit kriegerischem Inhalt.
Abb.348
Abb.349

Abb.351
Abb.352

14.1.2
Aus dem Zweiten Weltkrieg 19
Während auf den Sterbebildern des 1. Weltkrieges
nicht nur die Teilstreitkraft, sondern auch die militärische Einheit des
Gefallenen genau bezeichnet wurde, ist dies auf den Gefallenenbildchen des 2.
Weltkrieges selten der Fall. Die Angaben wurden weitgehendst anonymisiert. Nur
selten kommt es vor, dass die Einheit und der Sterbeort auf dem Sterbebild
eingetragen sind. In den meisten Fällen wurde die militärische Zugehörigkeit
eines gefallenen Soldaten damit umschrieben, dass man die Teilstreitkraft und
den Truppenteil bis auf Regimentsebene, jedoch anonymisiert, angab. Dies sollte
einer Feindaufklärung entgegen wirken. Der Kriegsgegner sollte anhand der
Totenzettel nicht erkennen können, welche Einheit zu welchem Zeitpunkt an
welchem Ort zum Einsatz kam.
Nachfolgender Totenzettel (Abb.353) zeigt z. B. an, dass der Gefallene einem Gebirgsjäger-Regiment angehörte, ohne auf die direkte Regimentsbezeichnung einzugehen.
Abb354

Auch fehlen die Angaben über die Art der Verletzung, die zum Tode des Soldaten führte, wie es in den Kriegen davor auf den Totenzettel oftmals üblich war.
Abb.356


Abb.358a u. 358b: Bild- und Textseite

Abb.359a
u. 359b: Bild- und Textseite

Abb.360a u. 360b: Bild- und Textseite, Geschwisterpaar, das im 2. Weltkrieg gefallen ist.
Abb.361

Abb363

Abb.365a u. 365b: Text- und Bildseite

Von manchen Gemeinden, Kameradschaften oder Vereinigungen wurden Sammel-Totenzettel herausgegeben. Sie sollen dem Gedenken der Gefallenen aus ihren Reihen dienen und an sie erinnern, wie nachfolgende Abbildung zeigt.

Wie grausam der Krieg war und wie brutal er in das Leben einer Familie eingreifen konnte, sollen nachfolgende Bilder zeigen. Vier gefallenen junge Menschen, Söhne einer einzigen Familie.
Abb.368: Gefallen 02.März 1943 Abb.369: Gefallen 14. März 1944

Abb.370:
Gefallen 13. Aug. 1944
Abb.:371:
Gefallen 22 Nov. 1944
Nachfolgend Brüderpaare, Söhne einer Familie

Abb.372: Faltblatt
Abb. 373: Faltblatt
Bei den martialischen Bildern der Rückseiten hatte sich gegenüber dem 1. Weltkrieg erneut ein Wechsel in der Gestaltung ergeben.
Neben den noch vereinzelt verwendeten Motiven des Ersten Weltkrieg waren es Motive wie Dürers Ritter St. Georg als Drachentöter oder das Abbild eines Kriegerdenkmales die nun die Rückseiten der Gefallenbildchen zierten.
Abb.374
Abb.375

Abb.377
Abb.378

Nach 1941 wurde diese spezielle Bildgestaltung um weitere Motive ergänzt. Immer häufiger war nun die Zeichnung eines Soldaten- oder Heldengrabes mit Birkenkreuz oder das Seemannsgrab auf dem Gefallenenbildchen zu finden. Zunehmend waren aber auch ideologische Motive anzutreffen, die auf Sieg- und Heldentum hinweisende Symbole enthielten, oftmals versehen mit Emblemen des Dritten Reiches oder kurzen Texten, die den Tod auf dem Schlachtfeld als Heldentat und Opfergabe für Führer, Volk und Vaterland darstellten.
Abb.380
Abb.381 
Abb.383
Abb.384 

Abb. 386a u. 386b: Bemerkenswert: Der Matrose Hans Gsottberger fand im
2. Weltkrieg auf dem Schlachtschiff Scharnhorst den Tod. Auf dem Bild
Seemannsgrab, Abb. 369b, ist der Kaiseradler und die Flagge der
kaiserlichen Kriegsmarine des Ersten Weltkrieges abgebildet.
Abb.387
Abb.388

Abb.390 
Abb.392
Abb.393 
Verschiedene Bildunterschriften, die keinen
Kommentar bedürfen.
Abb.395

Abb.397

14.2 Sammelgebiet prominente Per
Dieses spezielle Sammelgebiet erfreut sich einer ebenso großen Anhängergemeinde wie das der Militariasammler. Einer besonders großen Beliebtheit erfahren im süddeutschen Raum die Sterbebilder des bayrischen Herrscherhauses, der Wittelsbacher. Jeder Sammler möchte in Besitz des Sterbebildes der Elisabeth Amalie Eugenie, Kaiserin von Österreich, genannt „Sissi“, der Herzogstochter aus dem Hause Wittelsbach sein, oder das Sterbebild von König Ludwig II besitzen.
Abb.399

Abb.401
Abb.402

Abb.404

Aber
auch andere Königshäuser, sowohl deutsche als auch solche aus dem europäischen
Raum sind gefragt.
Abb.406
Abb.407



Abb.410a
u. 410b: Doppelblatt, Text- u. Bildseite
Weitere Totenzettel des deutschen Hochadels.
Abb.411

Abb.413



Abb.416a:
Faltblatt, Text- Innenseite, , Original 15,2 x 19,8 cm

Abb. 416b: Faltblatt, Bild-
Außenseite
14.2.1.2
Die G
Abb.417
Abb.418


Abb.420a
u. 420b: Text- und Bildseite, Original
11.3 cm mal 18,1 cm
14.2.1.3 Die freiherrlichen Häuser

Abb.421a
u. 421b: Text- und Bildseite, Original 15,7 x 9,2 cm
Abb.422

Abb.424


Abb.427

Abb.429
Abb.430
Abb.431

Zu diesem Sammelgebiet gehören alle Personen, die der katholischen Kirche dienen. Angefangen von den Päpsten über die Bischöfe, Pfarrer, Patres, Nonnen bis hin zu Mesner (Messner) und Pfarrhaushälterinnen.
Abb.433

Abb.435


Sterbebilder der Päpste gibt es stets in verschiedenen Ausführungen, da jede Diözese Totenzettel mit einem eigenen Motiv herausgab.

Abb.438a u. 438b, Text- und
Bildseite
Abb.439
Abb.440

Abb.442 
Abb.444

Abb.
446
Abb.447


Abb.449a u. 449b: Totenzettel des Bruder Desiderius, Text-und Bildseite.
Ein besonderes
aus der Masse hervorhebt.


Abb.450a u. 450b: Faltblatt, Vorder- und Rückseite
Abb.451
Abb.452

Abb.454
Abb.455

Abb.457

Abb.459

14.2.2.6 Mesner
(Me
Abb.461
Abb.462

Abb.464
Abb.465

14.2.2.7 Besondere
Persönlichkeiten aus der katholischen Kirche

Abb.467
Am 03.05.1987 in München durch
Papst Johannes Paul II seliggesprochen

Abb.468a u. 468b : Schwester Maria, mit bürgerlichem Namen Luzia dos Santos,
war eines der drei Kinder, die in der Zeit von 13. Mai bis 13. 0kt. 1917
Marienerscheinungen
in der


Abb.469a u. 469b: Faltblatt, Vorder-
und Rückseite

Abb.470: Theres Neumann, genannt Therese von Konnersreuth

Abb.471: Der Fall Anneliese Michel erfuhr zum Zeitpunkt ihres Todes große Aufmerksamkeit in der
Öffentlichkeit. In den letzten Monaten
mehrfach der Große Exorzismus vollzogen.
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14.2.3 Prominente Perso


Abb.472a u. 472b: Faltblatt, Vorder-
und Rückseite




Abb.477
Abb.478

14.2.4
Prominente Personen aus Film und Fernsehen
Abb.480


Abb.482a u. 482b: Bild- und Textseite

14.2.5 Prominente
Personen aus der Wirtschaft, Kunst und Gesellschaft
Aus
Industrie und Wirtschaft
Abb.484

Aus
der Kunst
Abb.486

Aus
der Gesellschaft
Abb.488

Abb.490

14.3 Sonstige spezielle
Sammelgebiete
Dem
Totenzettel-Sammler fallen immer wieder Exemplare in die Hände, die sich durch
Besonderheiten, sei es im Text oder Bild, aus der Masse der Sammelobjekte
hervorheben. Dies können sein: die Angabe eines altertümlichen Berufes, einer
veralteten Berufsbezeichnung, eine besondere Todesart, die Darstellung des
Verstorbenen in Berufskleidung, Uniform oder Tracht und vieles andere mehr.
14.3.1 Alte Berufe,
alte Berufsbezeichnungen
Abb.492: Oberbrieftaubenmeister Abb.493: Floßmeister


Abb.494: appr. Bader

Abb.496: Optikus, Optiker
Abb.497: Stromgelderheberin
Abb.498: Seifensieder Abb.499: Hucker , Krämer

Abb.500: Galanteriewarengeschäftsinhaberin

Abb.502 Obermelkerin Abb.503: Lebzelter und Wachszieher
14.3.2
Außergewöhnliche Todesarten
Im
Konzentrationslager umgekommen.
Abb.504

Abb.506
Abb.507 

Abb.510

Erschossen

Hitler-Putsches beim Marsch auf
erschossen.
Durch
Bombenangriffe während des Zweiten Weltkrieges ums Leben gekommen.

Abb.514
Abb.515


D
Abb.518

Abb.520

Abb.522

Abb.524


Infolge
eines Verkehrsunfalls / Zugunglückes ums Leben gekommen.
Abb.527

In
Erfüllung ihrer „Mutterpflicht“, im Kindbett verstorben.
Abb.529 
Sportunfall.

Abb.531: Ulli (Ulrike) Maier kam während eines Meisterschaftslaufes auf der
Arlberg-Kandahar Strecke in Garmisch-Partenkirchen zum Sturz
und starb
unmittelbar danach in der Unfallklinik.
In
der Freizeit und im Urlaub

Abb.532: Bei einem Seilbahnabsturz ums Leben gekommen.
Abb.533:
Auf dem Rückflug aus dem Urlaub.
Selten, aber nicht ungewöhnlich, sind Totenzettel mit Aufnahmen, die den Verstorbenen auf seinem Totenbett oder in der Kirche aufgebahrt zeigen.
Abb.534

Zu
finden sind auch Sterbebilder, auf denen die verstorbene Person auf einem zu
Lebzeiten gemalten Porträt dargestellt ist.
Abb.536

Abb.538

Abb.540

Der
Wechsel vom althergebrachten Fürbittezettel zum modernen Erinnerungsblatt führt
inzwischen dazu, dass der Brauch sich nicht mehr auf die katholische Bevölkerung
beschränkt. Die nachfolgenden Sterbe- oder Erinnerungsbilder sollen dafür ein
Beispiel sein.

Abb.542: Wie der Konfirmationsspruch links oben zeigt, gehörte die Verstorbene
dem evangelischen Glauben an.
Eine
weitere Besonderheit ist nachfolgendes Sterbebild, das eine junge Frau, türkischer
Abstammung, wohl auch Muslime, zeigt. Ob der Totenzettel von der Familie der
Verstorbenen oder von Freunden bestellt war, ließ sich nicht feststellen.

15. Das Andachts- oder
Heiligenbildchen
Der
Ursprung des kleinen Andachtsbildchens ist im frühen Mittelalter zu suchen. Es
waren religiöse oder religiös didaktische Motive, die auf Pergament oder
Papier handgemalt, als Einlegeblätter in die Gesang- oder Gebetbücher dienten.
Man
kann davon ausgehen, dass die ersten Bildchen im 13. Jahrhundert in Klöstern
(Frauenklöstern) entstanden sind. Ein erster Beleg dafür ist der Fund von
Andachtsbildchen aus dem Kloster Wienhausen bei Celle, das im Jahr
1230 gegründet wurde.

Die
Andachts- oder Heiligenbildchen dienten hier wohl nicht nur als Merkzettel, als
Lesezeichen für die Gebet- und Gesangbücher, sondern waren auch Gegenstände
religiöser und künstlerischer Erbauung im täglichen Ablauf des klösterlichen
Lebens.
Schon
früh hatte die Kirche erkannt, dass ein Bild eine einprägsamere und
nachhaltigere Wirkung hatte als das gesprochene Wort. Der Spruch „Ein
Bild sagt mehr als tausend Worte“ hat bis heute nichts
von seiner Gültigkeit verloren.
Großflächige
Wandbilder mit Szenen aus dem Alten und Neuen Testament dienten in den Kirchen
und Klöstern nicht nur zur Ausschmückung der Andachtsräume, sie sind auch ein
frühes Zeugnis dieser Erkenntnis.
Bereits
Papst Gregor (590 – 604) hatte diese Wandbilder als die „Bücher der
Ungebildeten“ bezeichnet.
Während
des zweiten Konzils von Nicäa im Jahre 787 wurde die pädagogische Bedeutung
des Bildes (des allgemeinen Bildwerkes) für die Nutzung bei der Verbreitung des
Glaubens festgelegt und war von da an fester Bestandteil der christlichen
Missionsarbeit.
Mit
den Andachtsbildern konnte der einfache Gläubige nun die schmückenden
Wandbilder, losgelöst und heruntergeholt von der Kirchenwand, herausgelöst aus
den handgeschriebenen bzw. gedruckten heiligen Büchern, sozusagen als Einzelstücke
mit nach Hause nehmen und sie als sein persönliches Eigentum betrachten.
Damit
hatte das Andachtsbildchen seinen Weg als Gegenstand christlicher Erbauung in
die Welt des einfachen Menschen gefunden und diente so der Verbreitung des
Glaubens.
Als
Motive waren auf den Andachtsbildchen neben der Passion Christi meist die
Heiligen oder verschiedene Gnadenbilder abgebildet.
Die
Fertigung dieser Andachtsbilder geschah zunächst in den Klöstern, wo sie in
kunstvoller Handarbeit gemalt, koloriert und reichlich verziert hergestellt
wurden. Die Ränder oftmals mit feinem Spitzen- oder Scherenschnittmuster
versehen.
Diesen
Klöstern und später auch den Kirchen dienten sie nicht selten zur Aufbesserung
ihrer Kollekten, indem man sie verkaufte oder als „Spendenquittung“ vergab.
So
konnte es nicht verwundern, dass es nicht lange dauerte, bis man die Herstellung
der Heiligenbildchen im Holzschnitt-Druckverfahren ausführte und somit die
Produktion und den Umsatz erhöhte. Im 15. Jh. wurde dann diese Drucktechnik
durch den feineren Kupferstich ersetzt, bis dieser wiederum später durch das
Aufkommen des Stahlstiches abgelöst wurde.
Abb.546

Die,
zuerst in Handarbeit gefertigten Umrandungen mit Scherenschnitten und
Spitzenmuster, wurden im Laufe der Zeit und mit der Erhöhung der Produktion
durch weniger kunstvolle Nadeldrucke bzw. Stanzdrucke ersetzt.
Mit
der Massenerzeugung öffnete sich auch die Verwendungsbreite des ursprünglich
nur zur reinen christlichen Erbauung gedachten Andachtsbildchens.
Sie
wurden als Schmuck für die Rückseite von Primiz-Bildchen, als Nachweise für
die abgelegte Beichte, für eine durchgeführte Wallfahrt, als
Erinnerungsbildchen an die Erstkommunion oder Firmung, an den Besuch von
besonderen Stätten des christlichen Glaubens oder als sogenannte Fleiß- oder
Bravbildchen für gute Leistungen beim Religionsunterricht in der Schule
ausgegeben und letztendlich auch für die Nutzung als Totenzettel herangezogen.
Abb.548


Abb.550a u. 550b: Bild- und Textseite
Abb.551
Abb.552

16.
Todesnachrichten, Todesanzeigen
16.1
Totenroteln (Rotulus
= Schriftrolle, Buchrolle)
Bereits
im frühen Mittelalter war es Brauch, dass man den Tod eines Angehörigen eines
Klosters, besonders den eines Abtes oder einer Äbtissin, den Nachbarklöstern
in schriftlicher Form mitteilte. Diese schriftliche Nachricht wurde per Bote den
befreundeten Klöstern zugesandt. Damit sollte nicht nur das Ableben eines
Mitbruders oder einer Mitschwester bekannt gegeben werden, viel wichtiger war
es, um Fürbittegebete für den Verstorbenen zu bitten. Es war wichtig, dass
innerhalb der ersten 30 Tage nach Eintritt des Todes möglichst viele Gebete und
Messen für den Dahingegangenen abgehalten wurden, um ihm dadurch den Aufenthalt
in der Zwischenwelt, dem Fegefeuer, zu verkürzen.
Viele
Klöster des angelsächsischen Raumes hatten sich bereits im 6. und 7.
Jahrhundert zu sogenannten Gebetsverbrüderungen zusammengefunden um im Falle
des Ablebens eines ihrer Mitbrüder für dessen Seele auf dem Weg in die
Ewigkeit zu beten. Diese schriftlichen Nachrichten, die zwischen den verbundenen
Konventen ausgetauscht wurden, nannte man Totenroteln.
Eine
solche Totenrotel, bestand aus einem Rundholzstab auf den man den auf Pergament
geschriebenen Nachruf aufrollte und damit die Mitbrüder der in der
Gebetsbruderschaft angeschlossenen Konvente aufforderte, Fürbittegebete für
die „Arme Seele“ zu sprechen.
Um
700 n. Chr. überquerte der Brauch ostwärts die Meeresenge zwischen England und
dem europäischen Festland und hielt Einzug in die Klöster des karolingischen
Reiches.
Der
hl. Bonifazius (674 – 754) regte mit seinen Schriften diese gegenseitige
Gebetsunterstützung der Klöster in Deutschland, östlich des Rheines in Thüringen
und Hessen, an.
Als
weitere Triebfedern für die Verbreitung dieser Sitte im Reich Karl dem Großen
sind vor allem Benedikt von Aniane (750 – 821) und der Benediktiner Alkuin
(730 – 804) anzusehen.
So
gab es bereits im 10. Jahrhundert Gebetsbruderschaften, in denen sich mehr als
100 Klöster zusammenschlossen, hatten. Als Beispiele seien genannt das
Benediktinerkloster Reichenau am Bodensee und das Predigerkloster Mühlhausen in
Thüringen.
Diese
Gebetsverbrüderungen dienten, wie bereits oben erwähnt, dem Zweck, dass nach
dem Ableben eines Mitbruders die Mönche der
verbundenen Klöster für das Seelenheil des Verstorbenen beteten. Der
erste Nachruf wurde im Konvent des Verstorbenen geschrieben. Die einzelnen Blätter
aus Pergament oder später aus Papier wurden seitlich zusammengeheftet und auf
einen Holzstab aufgerollt, dem Totenrotel.
Diese
Totenrotel trat dann ihre Reise in die nächsten benachbarten Klöster an. Befördert
wurde sie von einem speziellen Rotelboten, dem Rotularii, der keiner
Bruderschaft angehörte, sondern immer aus dem Laienstand kam. Seine Aufgabe war
es auch, den Nachruf vor dem Konvent des besuchten Klosters zu verlesen.
Nach
diesem Verlesen wurde vom gastgebenden Konvent eine weitere Elegie, ein Epitaph
zu Ehren des Toten verfasst und an die Pergamentrolle angeheftet, die damit
wiederum einige Blätter länger wurde.
Die
Totenrotel wurde danach erneut dem
Rotularii übergeben, der sie an den nächsten Bestimmungsort brachte.
Es
hing von der Persönlichkeit und dem Bekanntheitsgrad des Verstorbenen ab, wie
weit diese Nachricht herumgereicht wurde.
Die
Totenrotel des Abtes Vitalis von Savigny, der im Jahre 1122 verstarb, war
insgesamt zwei Jahre unterwegs, in Klöstern in Frankreich und England. Die
Pergamentrolle hatte zum Schluss eine Länge von etwa 10 Metern, wobei die
einzelnen Blätter stets beidseitig beschrieben wurden.
Bei
den Gebetsbruderschaften, zu denen sich nur unmittelbar benachbarte Klöster
verbunden hatten, war die Reisedauer nicht sehr lange.
Nach
Abschluss der Rundreise kam die Totenrotel in den ausgehenden Konvent zurück
und wurde dort aufbewahrt.
16.2
Todesnachrichten, Todesanzeigen
Schon
seit jeher war die Verbreitung der Nachricht vom Tode eines Mitmenschen für die
Angehörigen einer Gemeinschaft, sei es die einer Familie, einer Nachbarschaft,
einer Siedlung, einer Ortschaft oder der eines Standes, wie den Adel, den Klerus
oder auch der Zünfte, von Bedeutung.

Nicht
immer ging es dabei nur um das Seelenheil des Toten und dessen Grablegung. Die
Nachricht konnte auch Auslöser profaner Aktivitäten sein.
Der
Tod erzeugte stets eine Lücke und neben der Trauer ergaben sich auch notwendig
werdende Veränderungen im Zusammenleben der Hinterbliebenen. Die Regelung einer
Nachfolge oder die einer zukünftigen politischen Entscheidung hingen nicht
selten von solchen Nachrichten ab.
In
den kleineren dörflichen Gemeinschaften geschah die Verbreitung der Nachricht
durch mündliche Weitergabe, von Nachbar zu Nachbar, von Haus zu Haus oder aber
auch durch Boten, dem Leichenbitter, der zu den Verwandten und Bekannten in den
Nachbarortschaften unterwegs war. Nicht selten wurde die Nachricht vom Ableben
eines Mitbürgers auch durch den Pfarrer vor oder nach der sonntäglichen
Predigt der Gemeinde mitgeteilt.
Für
den Adel, den Klerus und vermögende Patrizier war es ebenso von Interesse, möglichst
bald vom Dahinscheiden eines Verwandten, Bekannten oder sogar Konkurrenten zu
erfahren.
Es
ist anzunehmen, dass die ersten Benachrichtigungen vom Tode eines Angehörigen
des Adels mündlich durch Boten (Herolde) erfolgte.
Eine
schriftliche Todesnachricht aus dem Kreis des Adels ist erstmals aus dem Jahr
1493 bekannt.
Aus
Anlass des Todes von Kaiser Friedrich III in Wien kam eine solche Nachricht zur
Verteilung.
In Italien kann man die Nachricht vom Ableben eines Mitbürgers noch heute, in Form von Din A4 bis Din A3 großen schwarz umränderten Plakaten an den Hauswänden und öffentlichen Anschlagtafeln angeheftet, sehen.
16.2.1 Todesanzeigen
in der Presse
Traueranzeigen
in der Presse gibt es in Deutschland bereits seit der Mitte des 18.
Jahrhunderts. Es waren einfache Meldungen, ohne den heute bekannten schwarzen
Rand und ohne jegliche Todessymbolik.
Die
erste, heute bekannte, schriftliche Todesanzeige in Deutschland erschien im Jahr
1753 im „Ulmer Intelligenzblatt“ unter den vermischten Nachrichten und hatte
folgendes Aussehen:

Etwa
70-80 % aller Todesfälle erscheinen heute in der deutschen Presse. Dies sind
ungefähr 575 000 bis 650 000 Todesanzeigen jährlich.

Abb.556: Todesanzeige 1876, 10 x 10 cm Abb.557: 1977,14 x 7,8 cm

Abb.558: 2007, 18,5 x 12 cm
Abb.559:
2007, 2,8 x 9 cm
16.2.2 Private
Benachrichtigungen
Die
persönliche schriftliche Benachrichtigung im Kreise der Verwandt- und
Bekanntschaft ist neben der Veröffentlichung in der Presse natürlich nicht aus
der Mode gekommen und gehört zum guten Ton.
Mit der privaten Todesnachricht (Parte) wurden, neben dem Namen und dem Todeszeitpunkt des Verstorbenen, Ort und Zeit der Begräbnisfeierlichkeiten und die Einladung zur Teilnahme am Begräbnisritus übermittelt.

Abb.560: Original 22

Abb.561: Original 27 x 20 cm

Abb.562: Original 14,7 x 9,4 cm

Abb.563: Original 21 x 25,5 cm

Abb.564: Original 21 x 29 cm
Reden
am Grabe eines Verstorbenen hat es wohl seit der Zeit gegeben als Menschen
begannen, sich mit einem gewissen Begräbnisritus von ihren verstorbenen Angehörigen
zu verabschieden.
Bereits
Anfang des 16. Jahrhunderts, unmittelbar nach der Reformation, wurde es in
lutherisch protestantischen Kreisen üblich, die am Grabe gehaltenen
Trauerpredigten, die neben dem Text des christlichen Begräbnisritus auch den
Lebenslauf des Verstorbenen enthielten, in gedruckter Form an die Trauergemeinde auszugeben.
Es
schien wichtig zu sein, das christliche Leben der/des Verstorbenen
darzustellen, das Andenken an den Dahingegangenen innerhalb der Kirchengemeinde
hochzuhalten, ihm eine „Gute Nachrede“ zu
widmen, um so zu zeigen, dass es im Schoß der reformierten Kirche ein
„seliges Sterben“ gab.
Die große Zeit der Leichenpredigten war zwischen den Jahren 1550 und 1750.

Abb.565: Original 17 x 11,7 cm
Abb.566: Original 14,8 x 7,9 cm
Die
Ausbreitung dieses Brauches erfolgte zwangsläufig in den Gebieten, in denen die
Bevölkerung gänzlich oder überwiegend dem lutherischen Glauben angehörte.
Die katholische Kirche lehnte diesen Brauch ab. Trotzdem wurde diese Sitte im 16
bis 18.Jahrhundert vereinzelt auch in katholischen Gemeinden, meist abgelegen
von den katholischen Zentren übernommen und geduldet.
In
der Stiftsbibliothek Klosterneuburg und in der Universitätsbibliothek Eichstätt
gehören je eine bedeutende Sammlung dieser atypischen Belege zum Bestand.
In
der Mitte des 18. Jahrhunderts kann man das Kerngebiet für das Aufkommen von
Leichenpredigten in Deutschland wie folgt aufzeigen: südlich der Linie von
Osnabrück über Hannover nach Berlin und nördlich einer Linie von Mainz über
Würzburg nach Bamberg. In der östlichen Ausdehnung erreichte der Brauch der
Anfertigung von Leichenpredigten die Gebiete Schlesien und auch Polen.

Abb.567: Original 10,2 x 16,2 cm
Abb.568: Original 10,7 x 15, 4 cm
Es
waren fast ausschließlich der Adel und das gehobene Bürgertum, welche die Möglichkeit
hatten zum Andenken an einen Verstorbenen gedruckte Leichenpredigten zu
verteilen, um so ein letztes Mal in einer Art Biografie den Lebensweg und
besonders die guten Taten des Dahingegangenen aufzuzeigen.
Der
Grund für die Einschränkung auf diesen Personenkreis war in den Kosten zu
sehen. Die Ausgabe von Leichenpredigten war eine kostspielige Angelegenheit, die
sich meist nur die soziale Oberschicht leisten konnte. Die Drucklegung einer
Auflage belief sich in der Regel auf 100 bis 300 Stück.
Leichenpredigten
konnten den Umfang eines dünnen Heftes mit wenigen Seiten, wie auch den einer
Buchausgabe haben. Sie enthielten dann nicht nur den vollen Lebenslauf, den
Werdegang und die guten Taten des Verstorbenen, sondern auch dessen
Ahnentafeln und Nachkommenlisten.
Maßgeblich
für den Umfang und die Auflage dieser Schriftstücke war die gesellschaftliche
Stellung des Verstorbenen und die finanzielle Lage der Hinterbliebenen.
Die
große Zeit der Leichenpredigten war Mitte des 18. Jahrhunderts vorüber. Es
wurden zwar weiterhin, bis in das 20. Jahrhundert hinein, sogenannte Grabreden,
Trauerreden, Trauerworte, Worte am Grabe oder Gedächtnisreden gedruckt. Sie
waren jedoch in ihrer Anlage einfacher gestaltet und auch für den
einfachen Bürger bezahlbar. So war es lange Zeit Brauch, auch in katholischen
Gemeinden, jeden Verstorbenen mit einer schriftlichen Leichenpredigt zu
verabschieden.
Schon
früh hatte man aus genealogischer und sozialgeschichtlicher Sicht den Wert der
Leichenpredigten erkannt und sie in staatlichen Archiven und Universitäten
gesammelt, um die Fülle der darin enthaltenen Informationen und Daten auswerten
zu können. Je eine besonders große Sammlung dieser Hinterlassenschaften und
deren Auswertungen sind an der Universität Marburg und der Technischen
Universität Dresden zu finden. In
diesen Universitätsbibliotheken und weiteren Archiven in Deutschland sind rund
250.000 Exemplare gesammelt und ausgewertet worden.
In
Polen, dem heute fast ausschließlich katholischen Land, gibt es größere
Sammlungen von Leichenpredigten in Lemberg und in Krakau.
Als
ich vor Jahren mit der genealogischen Suche nach meinen Vorfahren begann, war
mein erster Beleg der Ahnenpass meines älteren Bruders, den dieser als
Offiziersanwärter im „Tausendjährigen Reich“ anlegen musste.
Für
mich war dies ein Glücksfall, denn er enthielt die beglaubigten Daten meiner
Ahnen über vier Generationen.
Inzwischen
sind einige Jahre verstrichen. Die Anzahl, der mir bekannten Vorfahren hatte
sich erhöht und meine Forschungen beschränkten sich nicht mehr alleine auf das
Sammeln und Dokumentieren von Geburts- und Sterbedaten. Es ging nun auch um die
Frage: Wie haben meine Vorfahren gelebt, in welches soziale und
gesellschaftliche Umfeld waren sie eingefügt ?
Dazu
war es notwendig, auch andere Belege zu sammeln, wie Kauf- und Mietverträge,
Gerichtsakten, notarielle Beglaubigungen, Meldungen von Einwohnermeldeämtern,
Auszüge aus Adress-, Branchen- und
Telefonbüchern, Totenzettel und viele andere mehr.
Im
Verlauf dieser Suche bekam ich den Hinweis auf die Veröffentlichung „80.000
Totenzettel aus Rheinischen Sammlungen“. Dieses siebenbändige Werk wurde von
der „Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde e.V.“ herausgegeben.
In
einem dieser Bände fand ich den Hinweis auf einen Totenzettel eines Onkels väterlicherseits
von dem mir bisher nur der Namen, der Geburtsort und die Todesursache bekannt
war. Er war 1918 als Pilot in den Vogesen abgeschossen worden. Mit den Daten
konnte ich wieder eine Lücke in meiner Sippentafel füllen.
Das
Auffüllen dieser Lücke hat mir sehr viel bedeutet, denn wie auch dieser Onkel
war ich Pilot gewesen. (28 Jahre Pilot und Fluglehrer bei der
Bundeswehr-Luftwaffe.)
Der
Totenzettel meines Onkels, mit Bild, befand sich nach den Angaben des
Sammelwerkes in der Sammlung des Kölner Stadtarchivs.
In
der Einleitung dieser Bände wurde darauf hingewiesen, dass alle Archive
zugesagt hatten, Kopierwünsche auf Anfrage zu erfüllen.
Obwohl
ich im Laufe der letzten 10 Jahre mehrfach das Kölner Stadtarchiv, mit der
Bitte um eine Kopie, angeschrieben hatte, bekam ich jedes Mal die fast
identische Antwort „Eine Kopie ist aus konservatorischen Gründen nicht möglich.“
Diese
Umstände haben mich angeregt, selbst Totenzetteln zu sammeln, um anderen
genealogisch Interessierten eine solche Enttäuschung zu ersparen.
So
fing ich an in meiner Verwandtschaft und in meinem Bekanntenkreis verstärkt
nach solchen Objekten zu fragen und auf
Flohmärkten und in Antiquitätenläden nach diesen Sterbebildchen zu suchen, um
sie zu erwerben.
Meine
Sammlung, die inzwischen auf etwa 90.000 bis 100.000 Exemplare angewachsen ist,
soll nicht in einem Archiv verschwinden, zu dem möglicherweise keiner mehr
Zugang hat.
Etwa
30.000 Totenzettel habe ich derzeit in meinem Computer registriert und im
Internet veröffentlicht, mit der Absicht, Anfragenden kostenfrei eine Kopie (scan)
per E-mail zuzusenden.
Auch
heute suche und erwerbe ich nach wie vor diese Totenzettel zum größten Teil auf Flohmärkten, in Antiquitätenläden. Hinzugekommen sind inzwischen aber auch ganze Sammlungen bzw. Teile von Sammlungen, die von ihren
bisherigen Besitzern aufgegeben wurden.
Gelegentlich
bekommen ich sogar Sterbebilder zugesandt, die mit dem Hinweis versehen sind,
dass sie sonst entsorgt worden wären. Über diese Zuwendungen freue ich mich
als Genealoge und Sammler ganz
besonders.
Neben
den unter der Rubrik "Sammlung Totenzettel" aufgeführten Belegen,
finden Sie einen großen Teil meiner registrierten Totenzettel auch unter
folgender Internet-Adresse:
http://www.familienanzeigen.org/totenzettel.php?PID=551
Allgemein
„Die
Kunst der Graphik“, Walter Koschatzky, Deutscher Taschenbuchverlag (DTV)
ISBN
3-423-02868-8
Totenzettel
„Papierene
Epitaphe - Sterbebilder aus Bayern“ Ausstellungskatalog zur Sammlung Johannes
Goldner ® 10/95 ZAM München (Manfred Klauda)
Artikel
„Das Sterbebildchen – die letzte Visitenkarte“, von Fritz Demmel, 1992
80,000
Totenzettel aus Rheinischen Sammlungen, Herbert M.Schleicher, Westdeutsche
Gesellschaft für Familienkunde e.V., Köln (7Bände)
Verlagsverzeichnis
für Erinnerungsbilder 2006/2007, peka-Verlag-GmbH Hauptstr. 3-5, D 82234 Weßling
(Heute: Grubmühlenstr. 54, 82131 Gauting)
http://wiki-de.genealogy.net/Totenzettel
http:/totenzettel.informatik.uni-wuerzburg.de
http:/genpluswin.de/Nordstrand.html
www.erzbistum-muenchen-und-freising.de/EMF139/EMF013873.asp
Artikel
„Der älteste Totenzettel von 1663 stammt aus Köln“ von Josef Wißkirchen,
Newsarchiv - März 2006, Verein für Geschichte e.V. Pulheim
www.vfg-pulheim.de/cgi-bin/news/archivees-pl?category=1&view=3-06
Artikel
„Totenzettel – Genealogische Quelle mit Geschichte“ von Marie-Luise Carl
(ml-carl@-t-online.de)
erschienen in Computergenealogie, Magazin für Familienforschung, Ausgabe 3/2007
„Totenbildchen,
Memento mori – Gedenke den Toten – Erinnerung hilft“, Katalog zur
Sonderausstellung der Domschatzkammer St. Petri Bautzen 1. – 30. Nov. 1993,
Sammlung Pfarrer Joachim Meckler, Schöntal – Bieringen.
„Zur
frommen Erinnerung“ Artikel im „ewig-forum 2/06“ von Rainer Knauf M.A.
cand.phil., Saarbrücken
http://wiki-de.genealogy.net/Totenzettel
Andachts-
Heiligenbilder
„Das
kleine Andachtsbild – Graphik von 16. bis 20. Jhd.“, Herausgeber Manuel Beer / Ulrich Rehm, Georg Olms Verlag KG,
Hildesheim, ISBN 3-487-12700-8
„Das Private Andachtsbild,
Devotionalien-Andenken-Amulett“, von Horst Herres, Katalog zur Ausstelllung im
Museum Altomünster 2007, Verlag Museumsverein Dachau e.V. 2007,
ISBN
978-3-926355-15-7
„Andachtsbildchen,
Kleinode privater Frömmigkeitskultur“, von Hans Gärtner, Verlag Sankt
Michaelsbund, ISBN 3-920821-45-9
„Das
Andachtsbild, Frömmigkeit im Wandel der Zeit“, von Angelika Pürzer,
EOS-Verlag 1998,
St.Ottilien,
ISBN 3-88096-581-1
Totenrotel
www.beyars.com/kunstlexikon/lexikon_9070.htlm
www.abaelard.de/abaelard/060020rotel.htm
www.museumonline.at/2007/noe/german/Pannonhalma_German.htm
Todesnachricht
–anzeigen
www.papyrus-germany.com/deutsch/wissen/geschi3.htm
Leichenpredigten
Über
Leichenpredigten, Werner Konstantin von Arnwaldt, Leipzig 1926, Degener Verlag
u.Co, Neustadt a.d. Aich, 1973
http://online.media.uni-marburg.de/fpmr/
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Abb. 1
Seite 3, Verein für
Geschichte e.V. Pulheim
Abb.
2 Seite 4, Sammlung der Uni
Bibliothek Würzburg
Abb.
3 Seite 5, Sammlung der Uni
Bibliothek Würzburg
Abb.
4a u. b Seite
7, Privatsammlung
Wolfgang Broedner, Schwangau
Abb.
6 Seite
9, Sammlung Hans-Jörg
Bader, Hall in Tirol
Abb.
35 Seite 24, Privatsammlung Dr.
Fried. Schmitz, Grevenbroich
Abb.
45 Seite 28, Privatsammlung
Wolfgang Broedner, Schwangau
Abb.
54 Seite 32, Privatsammlung
Wolfgang Broedner, Schwangau
Abb.
280a u. b Seite 91, Privatsammlung
Wolfgang Broedner, Schwangau
Abb.
281a u. b Seite 91, Privatsammlung
Wolfgang Broedner, Schwangau
Abb.
282a u. b Seite 92, Privatsammlung
Wolfgang Broedner, Schwangau
Abb.
283
Seite 92, Privatsammlung
Wolfgang Broedner, Schwangau
Abb.
323a u. b Seite 104, Privatsammlung
Wolfgang Broedner, Schwangau
Abb. 324a u. b Seite
104, Privatsammlung
Wolfgang Broedner, Schwangau
Abb.
554
Seite 163, Privatsammlung
Wolfgang Broedner, Schwangau
Abb.
555
Seite 164, Stadtarchiv
Ulm
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übrigen Abbildungen aus der Sammlung des Autoren.
- Lfd. Nr.
-
Nachname
-
Vorname
-
Geburtsname
-
Genannt, alias (Spitznamen, Künstlernamen, Klostername,
verwitwete)
-
Beruf
-
Titel
-
Geburtsdatum
-
Geburtsort
-
Sterbedatum
-
Sterbeort
-
Art des Beleges (einfacher Totenzettel, Doppelblatt, usw.)
-
Ablageort
-
Bemerkung
Unverbindliche Muster für eine ausführliche Maske
Angaben zur Person
- Lfd. Nr.
- Nachnamen
-
Vorname
-
Rufname
-
Geburtsname
-
Genannt, alias (Spitznamen, Künstlernamen, Klosternamen,
verwitwete)
-
Geschlecht
-
Beruf
-
Letzter Wohnsitz
-
Letzte Tätigkeit (z.B. Soldat, Rentner)
-
Titel
-
Ehrentitel
-
Orden und Ehrenzeichen
-
Familienstand (ledig,
verheiratet, verwitwet)
-
Geburtsdatum
-
Geburtsort
-
Sterbedatum
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Angabe zur Todesstunde
-
Sterbeort
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Begräbnisdatum
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Begräbnisort
-
Todesursache (z.B. Unfall, nach kurzem Leiden, Herzschlag,
gefallen)
-
Dauer der Lebenszeit (Sterbealter)
-
Dauer des Ehestandes
-
Dauer des Witwenstand
-
Lebenslauf
-
Foto
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Bemerkung
Angaben
zu den Verwandten
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Name des Ehepartners
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Heiratsdatum
-
Anzahl der Nachkommen
-
Tod des Ehepartners
Angaben zum Totenzettel
Allgemein:
-
Format, Abmessung
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Beschädigungen
Zur
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Ort des Bestattungsinstitutes
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Andere Vertriebsquellen
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Bildangabe (z.B. Foto eingeklebt)
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Textsprache (z.B. Latein, englisch)
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Illustration (z.B. Kreuz mit Weinranken, Eisernes Kreuz)
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Ablassgebet(e)
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Sinnsprüche
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Trauerrand
Zur
Bildseite
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Motiv
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Herstellungsart (z.B. Kupfer-, Stahlstich, Lithografie)
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Hersteller, Verlag
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Künstlername
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Stecher
- Trauerrand
Sonstiges
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Eigentümer des Totenzettels
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Standort / Ablageort
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Anzahl Totenzettel (Duplikate)