Preußische
Juden-Erlasse
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| Rechtsstellung der Juden in Preußen |
| "Revidiertes General-Privilegium und
Reglement, vor die Judenschaft..." |
No. 45. Circulare, das Herumlaufen mit
Waaren, ingleichen die Bettel-Juden betreffend
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No. 14. Rescript ..., die Anzahl der
Juden-Familien betreffend
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| No. 10. Rescript ..., betreffend das
Zusammenwohnen der Eltern und angesetzten Kinder von der
Judenschaft. |
| No. XCVII. Verordnung wegen
der Banquerouts der Juden. |
No. XX. Rescript, an das Cammer-Gericht,
worauf solches Interims-Weise bey den Handels-Juden in
Wechsel-Sachen zu achten und Sententionando zu
reflectieren habe.
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| No. IV. Edict, dass die Juden,
wann sie ohne Pfand Geld auslehnen, an Zinsen nicht mehr
als 7. pro 100 und wenn sie ein Pfand erhalten nur 6. pro
100 nehmen; die Christen und Juden aber, wann sie unter
10 Reichsthalern Geld ausleihen, wöchentlich nicht mehr
als einen halben Pfennig von einen Reichsthaler nehmen
sollen. |
| No. 9. Declaratio des 21. Articuls der
Wechsel-Ordnung. |
| No. 16. Erneuerte Wechsel-Ordnung
in sämtlichen Königlichen Landen.(Auszug) |
No. XXXV. Bescheid, an das Preußische
Hof-Gericht, über die Jurisdiction des dasigen Rabbi
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Königliches Decret, welches die den Juden auferlegten Abgaben aufhebt.
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Königliches Decret, welches die Errichtung eines Consistoriums und die Bestellung von Syndiken zur Aufsicht über den jüdischen Gottesdienst verordnet.
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