Preußische Juden-Erlasse
 
Rechtsstellung der Juden in Preußen
"Revidiertes General-Privilegium und Reglement, vor die Judenschaft..."

No. 45. Circulare, das Herumlaufen mit Waaren, ingleichen die Bettel-Juden betreffend

No. 14. Rescript ..., die Anzahl der Juden-Familien betreffend

No. 10. Rescript ..., betreffend das Zusammenwohnen der Eltern und angesetzten Kinder von der Judenschaft.
No. XCVII. Verordnung wegen der Banquerouts der Juden.

No. XX. Rescript, an das Cammer-Gericht, worauf solches Interims-Weise bey den Handels-Juden in Wechsel-Sachen zu achten und Sententionando zu reflectieren habe.

No. IV. Edict, dass die Juden, wann sie ohne Pfand Geld auslehnen, an Zinsen nicht mehr als 7. pro 100 und wenn sie ein Pfand erhalten nur 6. pro 100 nehmen; die Christen und Juden aber, wann sie unter 10 Reichsthalern Geld ausleihen, wöchentlich nicht mehr als einen halben Pfennig von einen Reichsthaler nehmen sollen.
No. 9. Declaratio des 21. Articuls der Wechsel-Ordnung.
No. 16. Erneuerte Wechsel-Ordnung in sämtlichen Königlichen Landen.(Auszug)

No. XXXV. Bescheid, an das Preußische Hof-Gericht, über die Jurisdiction des dasigen Rabbi

Königliches Decret, welches die den Juden auferlegten Abgaben aufhebt.

Königliches Decret, welches die Errichtung eines Consistoriums und die Bestellung von Syndiken zur Aufsicht über den jüdischen Gottesdienst verordnet.